Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Michigan

Urteil des Berufungsgerichts Trump darf an Vorwahl in Michigan teilnehmen

Stand: 15.12.2023 02:07 Uhr

Gegner des ehemaligen US-Präsidenten Trump sind erneut mit dem Vorhaben gescheitert, seine Teilnahme an der Vorwahl im Bundesstaat Michigan zu verhindern. Ein Berufungsgericht wies die Initiative ab.

Auch in dritter Instanz sind Aktivisten in Michigan mit einem Versuch gescheitert, Ex-US-Präsident Donald Trump im kommenden Jahr von der Vorwahl der Republikaner in dem Bundesstaat auszuschließen.

Das Berufungsgericht von Michigan stellte klar, dass es Trump nicht an einer Teilnahme hindern werde. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung zweier niedrigerer Instanzen, die ebenfalls eine Initiative von Aktivisten abgewiesen hatten. Trump sollte wegen seiner Rolle beim Sturm seiner Anhänger auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 nicht zur Wahl antreten dürfen, so die Forderung.

Trump-Gegner berufen sich auf Verfassung

Die Gegner des früheren Präsidenten beriefen sich dabei auf einen Abschnitt im nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg verabschiedeten 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung, nach dem sich eine Person nicht um ein Amt auf Bundesebene bewerben darf, wenn sie sich an einem Aufstand oder einer Rebellion gegen die USA beteiligt oder jene unterstützt oder ermutigt hat, die dies getan haben.

Zur Frage, ob der Zusatzartikel auf den Fall Trump anwendbar ist, äußerte sich das Berufungsgericht von Michigan nicht. Doch erklärte es, es sei Sache der politischen Parteien und jeweiligen Kandidaten, zu bestimmen, wer bei der Vorwahl auf dem Stimmzettel stehen soll. Ähnlich entschied jüngst das Oberste Gericht des Staates Minnesota über einen Antrag auf einen Ausschluss Trumps von der Vorwahl 2024: Der Name des Ex-Präsidenten dürfe auf dem Stimmzettel stehen, weil es sich um eine von einer Partei organisierte Wahl handele, hieß es.

Experten erwarten, dass sich letztlich der Oberste Gerichtshof der USA mit dem Thema befassen muss, der bislang noch nie über die fragliche Klausel im 14. Verfassungszusatz geurteilt hat.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 15. Dezember 2023 um 03:00 Uhr.