Nachrichten und Hintergründe

Europawahl 2024

Wie können Sie wählen?

Stand: 14.05.2024 16:00 Uhr

Bei der Europa·wahl dürfen Menschen in allen Ländern von der EU wählen. Sie können in einem Wahl·lokal wählen. Oder Sie können eine Brief·wahl machen.

tagesschau, 09.05.2024 12:50 Uhr

Bei der Europa·wahl dürfen Menschen in allen Ländern von der EU wählen.

In Deutschland müssen diese Menschen zum Beispiel:

• Mindestens 16 Jahre alt sein.

• In Deutschland wohnen.

• Und einen Ausweis von der EU haben.

Alle Wähler bekommen vor der Europa·wahl einen Brief.

In diesem Brief sind Wahl·unterlagen.

In den Wahl·unterlagen steht zum Beispiel:

• Wo ist die Wahl?

• Und wann ist die Wahl?

Mit den Wahl·unterlagen können die Wähler bei der Wahl beweisen:

Ich darf wählen.

Die Wähler müssen die Wahl·unterlagen zur Wahl mitbringen.

Und einen Ausweis.

Im Wahl·lokal

Viele Wähler wählen in einem Wahl·lokal.

Wahl·lokale sind zum Beispiel in Schulen.

In den Wahl·lokalen sind Wahl·helfer.

Die Wahl·helfer geben den Wählern einen Stimm·zettel.

Dann gehen die Wähler mit dem Stimm·zettel in die Wahl·kabine.

In der Wahl·kabine wählen die Wähler.

Das heißt:

Die Wähler kreuzen auf dem Stimm·zettel an:

Diese Partei wähle ich.

Die Wähler müssen allein in die Wahl·kabine gehen.

Die Wahl ist nämlich geheim.

Das heißt:

Kein anderer Mensch darf sehen:

Diese Partei wählt der Wähler.

Aber einige Menschen brauchen Hilfe beim Wählen.

Diese Menschen können zum Beispiel nicht lesen.

Deshalb dürfen diese Menschen mit einem Helfer in die Wahl·kabine gehen.

Den Stimm·zettel werfen die Wähler in eine Wahl·urne.

In einer Wahl·urne werden alle Stimm·zettel gesammelt.

Nach der Wahl zählen die Wahl·helfer die Stimmen von den Wählern.

Und dann sagen die Wahl·helfer:

So viele Stimmen haben die Parteien bekommen.

Die Brief·wahl

An dem Tag von der Europa·wahl haben vielleicht nicht alle Wähler Zeit.

Manche Wähler sind am Wahl·tag zum Beispiel im Urlaub.

Diese Wähler können am Wahl·tag nicht zu den Wahl·lokalen gehen.

Aber diese Wähler können trotzdem wählen.

Diese Wähler können nämlich vor dem Wahl·tag eine Brief·wahl machen.

Für eine Brief·wahl müssen die Wähler einen Antrag stellen.

Dieser Antrag ist in den Wahl·unterlagen.

In dem Antrag steht:

Ich möchte eine Brief·wahl machen.

Hat ein Wähler die Brief·wahl beantragt?

Dann bekommt dieser Wähler vor dem Wahl·tag die Unterlagen für die Brief·wahl.

In den Unterlagen für die Brief·wahl ist ein Stimm·zettel.

Auf diesem Stimm·zettel kreuzt der Wähler an:

Diese Partei wähle ich.

Dann schicken die Wähler den Stimm·zettel in einem Brief zu einem Wahl·büro.

Die Adresse von dem Wahl·büro ist in den Wahl·unterlagen.