Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen.

Einheitliche Regeln beschlossen Wie die EU Frauen besser vor Gewalt schützen will

Stand: 07.05.2024 17:24 Uhr

Der Schutz von Frauen vor Gewalt bekommt erstmals einheitliche Mindeststandards in der EU. Die Mitgliedstaaten stimmten einem entsprechenden Gesetz final zu. Vergewaltigungen sind davon aber ausgeklammert.

Frauen in der EU sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Der Rat der Europäischen Union stimmte final dem Gesetz zu, mit dem sexuelle und häusliche Gewalt in der EU künftig einheitlich schärfer geahndet wird.

Ein entschiedenes Vorgehen gegen diese Gewalttaten sei unerlässlich, um die Werte und Grundrechte der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten, hieß es in einer Mitteilung. Vergewaltigungen sind von der Richtlinie allerdings nicht erfasst.

Bis zu fünf Jahre Haft möglich

Das Regelwerk schreibt den Staaten unter anderem vor, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Stalking und Cybergewalt - also beispielsweise intime Bilder ohne Einverständnis weiterzuschicken - unter Strafe zu stellen.

Je nach Delikt drohen den Tätern Haftstrafen von mindestens ein bis fünf Jahren. Sie können höher ausfallen, wenn das Opfer minderjährig ist oder andere erschwerende Umstände dazukommen.

Außerdem müssen Betroffene Zugang zu geschützten Unterkünften haben. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen künftig zudem die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.

Frauenrechtlerinnen hatten auf mehr gehofft

Das EU-Parlament hatte dem Kompromisstext schon am 24. April zugestimmt. Die Bestätigung durch die EU-Länder im Rat der Europäischen Union war der letzte notwendige Schritt für das Regelwerk. Das neue EU-Gesetz tritt nun in Kürze mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Kritik an dem Gesetz gibt es, weil es den Straftatbestand der Vergewaltigung nicht abdeckt. Das Europäische Parlament und Frauenrechtlerinnen hatten eine solche Regelung ursprünglich gefordert, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur "Ja heißt Ja". Unter anderem in Schweden und Spanien gilt dies bereits: Frauen müssen Sex ausdrücklich zustimmen, damit er als einvernehmlich gilt.

Bedenken aus Deutschland und Frankreich

Mehrere Länder in der EU hatten das aber blockiert. So argumentierten Deutschland und Frankreich, dies gehe über EU-Kompetenzen hinaus und das Gesetz wäre damit vor Europagerichten angreifbar. Ein entsprechender Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft. Zuvor hatten mehr als 100 prominente Frauen in einem offenen Brief Bundesjustizminister Marco Buschmann aufgefordert, die Blockade aufzugeben.

In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip "Nein heißt Nein". Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Frauen den Sex deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen.