Sassnitz-Mukran: Der LNG-Tanker "Arctic Lady" liegt mit einer Ladung LNG im Energie-Terminal "Deutsche Ostsee" neben dem Regasifizierungsschiff "Energos Power".

Verwaltungsgericht urteilt Mecklenburg-Vorpommern Pipeline für LNG-Terminal Mukran: Gericht weist Klagen ab

Stand: 26.04.2024 10:08 Uhr

Niederlage für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und den Naturschutzbund (NABU): Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen der Umweltverbände gegen die Genehmigung der Gaspipeline vom Hafen Sassnitz-Mukran auf Rügen nach Lubmin abgewiesen.

Grünes Licht vom Gericht: Die rund 50 Kilometer lange Gaspipeline, die das LNG-Terminal in Mukran an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald anbinden soll, kann voraussichtlich wie vom Terminal-Betreiber Deutsche ReGas geplant Mitte Mai in Betrieb gehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag mehrere Klagen der DUH und des NABU gegen die Betriebsgenehmigung abgewiesen. Konkret ging es gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb des ersten seeseitigen Abschnitts der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran und Lubmin.

Mehrere Kritikpunkte gegen die Anbindungs-Pipeline

Die Umweltverbände wollten vor dem Bundesverwaltungsgericht erreichen, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem vergangenen Jahr aufgehoben wird. Hätten die Richter den Klagen stattgegeben, hätte die 50 Kilometer lange Pipeline zwischen Lubmin und Mukran voraussichtlich nicht in Betrieb gehen dürfen. In der mehrere Stunden dauernden mündlichen Verhandlung vor einer Woche hatten die Klagenden vor allem zwei Kritikpunkte gegen die Pipeline vorgebracht: Zum einen seien naturschutzrechtliche Belange in dem sensiblen Ökosystem Greifswalder Bodden nicht ausreichend geprüft worden. Zum anderen bestehe keine Gasmangellage mehr, die nach dem Willen der Bundesregierung den Betrieb eines LNG-Terminals auf Rügen rechtfertigen würde.

Gericht: Gasmangellage besteht und rechtfertigt LNG-Projekt

Das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders: Ihm zufolge sei das Projekt gerechtfertigt, "um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen". Somit verstoße es nicht gegen Bundesrecht. Kritiker führen schon seit Längerem an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Terminal in Mukran nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hat es dagegen unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt. Auch die von der DUH und dem NABU vorgebrachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften liegen laut Gericht nicht vor. Das Vorhaben sei mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar. Unter Berufung auf das LNG-Beschleunigungsgesetz habe das Bergamt Stralsund außerdem auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten dürfen.

Minister Meyer: Entscheidung bedeutet Rechtssicherheit

Ein Sprecher des Pipelinebetreibers Gascade erklärte, man freue sich über das Urteil. Das würde nur bestätigen, dass die Genehmigung korrekt erteilt wurde. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) äußerte sich positiv: Diese höchstrichterliche Entscheidung bedeute Rechtssicherheit. Das sei gut für alle Beteiligten.

DUH prüft weitere rechtliche Schritte

Eigenen Angaben nach prüfen die DUH und der NABU weitere rechtliche Schritte gegen das LNG-Terminal auf Rügen, welches sie nach wie vor als "unnötig" bezeichnen. Wie die beiden Umweltverbände nach der Gerichtsverhandlung am Donnerstag mitteilten, wollen sie als nächstes gegen die Genehmigung des gesamten Terminals im Hafen von Mukran vorgehen. "Klima- und Meeresschutz haben heute vorm Bundesverwaltungsgericht verloren. Das ist für uns als DUH ein Ansporn, in weiteren Verfahren jetzt erst recht gegen das unnötige LNG-Terminal Rügen vorzugehen", so DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Man wolle alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Auch die Gemeinde Binz auf Rügen hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet.

LNG-Schiff liegt bereits seit Ende Februar im Hafen

Mit der bereits bestehenden Pipeline sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald angebunden werden. Ein erstes Schiff liegt seit Ende Februar bereits im Hafen. Eilanträge, die auf einen Baustopp abzielten, waren zuvor vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert - unter anderem wegen der Mangellage am Gasmarkt.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nordmagazin | 25.04.2024 | 19:30 Uhr