Ein Mitarbeiter von Weco, Hersteller von Feuerwerk, hält in einem Lagerraum Silvesterraketen.

Wie man sicher böllert und wer bei Schäden zahlt

Stand: 30.12.2023, 17:49 Uhr

Jedes Jahr kommt es an Silvester zu Unfällen mit Böllern und Raketen. Doch worauf muss man achten, damit es gar nicht erst dazu kommt? Und was ist, wenn doch etwas schief geht? Fragen und Antworten.

Worauf sollte man beim Kauf achten?

Raketen und Böller müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. "Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer und dem CE-Zeichen", schreibt die Verbraucherzentrale NRW.

In Online-Shops würde sich mitunter auch Pyrotechnik mit hochexplosiven Mixturen finden, die in Deutschland verboten sind. Besonders dubiose Anbieter ließen die Ware mit gefälschten Prüfzeichen auf den ersten Blick legal erscheinen.

Die Verbraucherzentrale rät deswegen: "Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte den Anbieter daher genau überprüfen. Ein Blick ins Impressum verrät, ob der Sitz des Unternehmens in Deutschland ist."

Wer darf Feuerwerk kaufen?

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Böller, Raketen und Co. kaufen und zünden - und zwar nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk der Kategorie F2.

Nur Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1), also beispielsweise Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen, die für zuhause bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden - und das auch das ganze Jahr über.

Worauf muss man beim Abbrennen achten?

Elmar Schneiders von der Feuerwehr Bergisch Gladbach hat Tipps und Hinweise zum richtigen Umgang mit Böllern und Raketen zusammengestellt:

Ein roter Böller kurz vor der Explosion

Ein roter Böller kurz vor der Explosion

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen.
  • Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper ("Blindgänger") niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen.
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.

Welche Gefahren gibt es?

Elmar Schneiders, Pressesprecher der Feuerwehr Bergisch Gladbach

Elmar Schneiders, Pressesprecher der Feuerwehr Bergisch Gladbach

"Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht", sagt Elmar Schneiders von der Feuerwehr Bergisch Gladbach. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, seien eine besondere Gefahr.

Vor allem Minderjährige seien von Feuerwerkskörpern fasziniert. "Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern", sagt Schneiders.

Dr. Sebastian Dierse

Dr. Sebastian Dierse

"Schon Funken von Tischfeuerwerk und vor allem Wunderkerzen können zu oberflächlichen Verletzungen in der Hornhaut führen, sind also nicht ungefährlich", weiß auch Dr. Sebastian Dierse, Assistenzarzt in der Augenklinik der Uniklinik Münster. Er hatte in der vergangenen Silvester-Nacht 2022/23 Dienst in der Ambulanz, als - nach der Feuerwerks-Pause unter Corona -  wieder deutlich mehr Patientinnen und Patienten mit Augenverletzungen in die Klinik gekommen seien.

"Viele haben beschrieben, dass auch ihr legal im Geschäft erworbenes Feuerwerk früher als erwartet in der Hand explodierte, nämlich direkt, als sie noch mit dem Gesicht über der Zündschnur waren", erinnert sich Dierse. Eine Explosion in der Nähe des Kopfes könne eine enorme Druckkraft entfalten.

Eine Rakete wird in einer leeren Flasche angezündet.

Eine Rakete wird in einer leeren Flasche angezündet.

Unterschätzt werde auch oft die Gefahr von Raketen, die aus leeren Flaschen angezündet werden, sagt Dierse. "Wenn die Flasche umkippt, geht die Rakete mit großer Geschwindigkeit nach hinten los. Wenn sie in eine Menschenmenge fliegt, werden vollkommen Unbeteiligte verletzt. Wir haben hier einige gesehen, die Verletzungen hatten, für die sie selbst gar nichts konnten, sondern wo sie die geschädigten Dritten waren. Das sollte man aus der eigenen Verantwortung heraus bedenken."

Was ist, wenn etwas schief geht?

Kommt es zu Unfällen durch Böller und Raketen, können verschiedene Versicherungen für Schäden aufkommen, schreibt die Verbraucherzentrale NRW: Wer beispielsweise andere Personen durch ein Feuerwerk verletzt, sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, zahlt beispielsweise die private Unfallversicherung.

Brennt das eigene Haus, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden im Haus trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Nur bei Seng- und Schmorschäden zahlt die Versicherung nicht.

Wurde ein Auto mutwillig zerstört, kommt laut Verbaucherzentrale nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf. Welche Versicherung konkret einspringt, ist also abhängig vom Schaden und der persönlichen Absicherung.

Quellen:

  • Verbraucherzentrale NRW
  • Feuerwehr Bergisch Gladbach
  • Uniklinik Münster

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