Das Heizungsgesetz muss warten: Keine Sondersitzung in der Sommerpause

Stand: 06.07.2023, 16:32 Uhr

Das Eilverfahren ist gestoppt, die Abgeordneten bekommen mehr Zeit, sich mit dem Heizungsgesetz zu beschäftigen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht zudem fest, dass es keine Sondersitzung des Bundestages geben wird.

Nach dem Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts soll das Heizungsgesetz erst nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Die Ampel-Koalition wollte im Laufe des Donnerstags noch beantragen, dass die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes für die erste reguläre Sitzungswoche nach der Pause Anfang September auf die Tagesordnung kommt.

Die Ampel-Fraktionen wollen das Gesetz dann genau so beschließen, wie es aktuell in der Beschlussempfehlung vorgesehen ist. Das Gericht habe "nicht über das Gesetz geurteilt, sondern hat den Bundestag als Organ angemahnt, hier ruhiger zu beraten", sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Er könne die Entscheidung des Verfassungsgerichts nachvollziehen.

Verfassungsgericht stoppt Entscheidung vor Sommerpause

Das Gericht in Karlsruhe hat am Mittwochabend entschieden, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzes nicht mehr in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden dürfen.

Damit hatte ein Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann Erfolg. Er sah seine Rechte als Abgeordneter "auf gleichberechtigte Teilnahme an der parlamentarischen Willensbildung verletzt". Heilmann kritisierte, dass - "ohne dass der maßgebliche Gesetzentwurf nicht mindestens 14 Tage vorher den Abgeordneten schriftlich zugegangen ist" - es kaum möglich sei, sich wirklich mit dem Text zu befassen.

Ein Gesetz muss eigentlich zwei Wochen, bevor der Bundestag darüber abstimmt, vorliegen: Das war beim Heizungsgesetz nicht der Fall, weil bis zur letzten Minute daran gearbeitet wurde. Es sieht vor, dass ab dem nächsten Jahr möglichst jede neue Heizung zu zwei Dritteln mit Öko-Energie betrieben wird.

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Über dieses Thema berichten wir am 06.07.2023 auch in den Hörfunknachrichten, unter anderem bei WDR 5.

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