Tote 19-Jährige in der Weser: Täter bekommen kürzere Strafen

Ein rotes Backsteingebäude, das Landgericht Verden.

Tote 19-Jährige in der Weser: Täter bekommen kürzere Strafen

Bild: dpa | Hauke-Christian Dittrich

Das Landgericht Verden hatte die Täter 2021 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Es kam zur Revision. Nun haben die Richter das Urteil in einem neuen Prozess korrigiert.

Im Verfahren um eine in der Weser versenkte Frau hat das Landgericht Verden erneut ein Urteil gefällt. Das Gericht korrigierte sein Strafmaß am Dienstag nach unten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Hauptangeklagte muss demnach für sieben Jahre und neun Monate in Haft. Seine Ex-Frau erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, sein Komplize muss drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis.

Das sind jeweils drei Monate weniger. Der Grund: Im ursprünglichen Prozess seien einzeln begangene Taten zusammgenführt worden, was ein höheres Strafmaß bedeutete. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Mord konnte das Gericht nicht nachweisen

Das Landgericht hatte die Angeklagten schon 2021 verurteilt. Ein Mord, wie angeklagt, konnte den Deutschen damals nicht nachgewiesen werden. Das Gericht konnte nicht klären, wie das 19-jährige Opfer starb. Ein Binnenschiffer hatte sie im Frühjahr 2020 in einem Schleusenkanal im Kreis Nienburg gefunden – unbekleidet an einer Betonplatte festgebunden im Fluss versenkt.

Verurteilung wegen schwerer Zwangsprostitution

In dem Prozess 2021 wurden die Angeklagten wegen anderer Delikte bestraft, der Hauptangeklagte unter anderem wegen der schweren Zwangsprostitution des Opfers zu acht Jahren Haft. Der damals 41-Jährige soll versucht haben, die junge Frau gemeinsam mit seinem besten Freund und seiner früheren Partnerin als Prostituierte zu vermarkten – obwohl das Opfer aufgrund einer paranoiden Schizophrenie unfähig gewesen sei, selbst über ihre Sexualität zu bestimmen.

Der damals 54 Jahre alte Mitangeklagte hatte in dem ersten Verfahren eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten erhalten, die damals 40 Jahre alte Mitangeklagte sollte zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten gegen den Schuldspruch Revision. Im Mai entschied der Bundesgerichtshof, dass die Strafen neu verhandelt werden müssen, aber das Urteil des Landgerichts weitgehend rechtskräftig ist.

Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Nachrichten, 12. Dezember 2023, 14 Uhr