Fragen und Antworten - Was die Klage der Bahn gegen die GDL für weitere Streiks bedeutet

Do 04.01.24 | 18:35 Uhr | Von Sebastian Schneider
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Symbolbild: «Zug fällt heute aus» steht auf einer Abfahrtstafel. (Quelle: dpa/Christoph Schmidt)
Audio: rbb24 Inforadio | 03.01.2024 | Tabea Schoser | Bild: dpa/Christoph Schmidt

Die Tarifverhandlungen zwischen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL stecken fest - am Wochenende endet ein von der Gewerkschaft ausgerufener Weihnachtsfrieden. Die Bahn hat nun Klage gegen die GDL eingereicht - was genau steckt dahinter?

Warum hat die Bahn die GDL verklagt?

Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht. Damit lasse man gerichtlich klären, ob die GDL durch ihre neu gegründete Leiharbeitergenossenschaft "Fair Train" ihre Tariffähigkeit verloren habe – genau das wirft die Bahn der GDL vor. Diese trete gleichzeitig als Arbeitgeberin und als Gewerkschaft auf. Der Bahn-Personalvorstand Martin Seiler sagte, man müsse rechtssicher wissen, ob die GDL ein handlungsfähiger Tarifpartner sei.

Mittels der Leiharbeitergenossenschaft verleiht die GDL unter anderem Lokführer an die Bahn und andere Eisenbahnunternehmen. Nach Ansicht der Bahn bestehe hier ein Interessenskonflikt bei der GDL, denn diese handele somit Tarifverträge mit sich selbst aus. Dies betrachtet die Bahn Verantwortlichen zufolge als unzulässiges In-sich-Geschäft mit erheblichen Interessenkonflikten. Die Führungsriegen von "Fair Train" und GDL seien personell weitgehend identisch. Tatsächlich ist der GDL-Bundesgeschäftsführer zugleich Fair-Train-Vorstand, die stellvertretenden GDL-Vorsitzenden sind Mitglieder des Fair-Train-Aufsichtsrates. Der GDL-Chef Claus Weselsky ist eines der Fair-Train-Gründungsmitglieder.

Wer beschäftigt sich mit der Klage?

Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Mittwoch den Eingang eines entsprechenden Antrages des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Bahn AG (AGV Move) vom Vortag. In einer Mitteilung bezeichnete sich das zweitinstanzliche Gericht als "direkt zuständig" für dieses Verfahren. Rechtsmittel gegen eine spätere Entscheidung könnten dann beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt werden. Egal wie das Gericht in Frankfurt also entscheidet: Die juristische Auseinandersetzung wäre damit noch nicht zwingend vorüber. Folgt letztlich auch das Bundesarbeitsgericht der Argumentation der Bahn, könnte die GDL dazu verpflichtet werden, Entschädigungen für unrechtmäßige Streiks zu zahlen. Auch Tarifabschlüsse könnten für ungültig erklärt werden.

Was sagt die GDL zu der Klage?

Sie äußert sich bisher nicht genauer dazu. Man wisse gar nicht, was in der Klage stehe, heißt es bei der Gewerkschaft. Die Klage habe aber keinerlei Einfluss auf die Streikpläne der GDL nach dem 7. Januar, sagte ein Gewerkschaftssprecher.

Im vergangenen Sommer hatte der GDL-Vorsitzende Weselsky gesagt, "Fair Train" fungiere als "Personaldienstleister im Genossenschaftsmodell" unabhängig von der GDL. Im September erhielt die Genossenschaft von der zuständigen Behörde eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und sucht seitdem nach Personal. Im Oktober schloss sie in Tarifverhandlungen mit der GDL einen Tarifvertrag ab.

Mit diesem Plan will die GDL Druck auf das Management der Bahn erhöhen, den eigenen Tarifvertrag dem der GDL anzugleichen. "Wir haben natürlich ein Interesse daran, etwas mehr zu bieten als die Deutsche Bahn, sonst können wir ja niemand von der Deutschen Bahn überzeugen, warum er denn zu uns wechseln sollte", sagte Peter Bosse, "Fair Train"-Vorstandsmitglied, dem rbb.

Außerdem soll die neue Leiharbeitergenossenschaft das sogenannte Tarifeinheitsgesetz umgehen, das die GDL ablehnt. Das schreibt vor, dass in einem Unternehmen nur ein Tarifvertrag gilt - der Vertrag der Gewerkschaft, die in dem Unternehmen die meisten Mitglieder hat. Das ist in den meisten Bahn-Betrieben nicht die GDL, sondern die größere EVG. Die hat aber bereits im vergangenen Jahr nach einem eigenen Warnstreik einen Tarifvertrag mit der Bahn abgeschlossen. Die verliehenen Fair-Train-Lokführerinnen und -Lokführer müssten nach dem GDL-Tarifvertrag bezahlt werden - unabhängig davon, wer die größere Gewerkschaft stellt.

Symbolbild: Ein Teilnehmer des GDL-Streiks. (Quelle: dpa/Soeren Stache)Unterliegt die GDL vor Gericht, könnte das für die Gewerkschaft extrem teuer werden.

Wie schätzen Fachleute die Klage ein?

Die Kölner Kanzlei Seitz, eine der bundesweit renommiertesten Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht, bewertete das Vorgehen der GDL aus juristischer Sicht kritisch. Diese betreibe "ein tarifrechtlich hochriskantes Spiel", hieß es bereits im vergangenen Juni in einem Unternehmensblog-Beitrag [seitzpartner.de]. Die GDL könne im Ergebnis insgesamt nicht mehr tariffähig sein, mit "unübersehbaren Folgen für die gesamte Gewerkschaft." Auch der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing erklärte, er halte es für plausibel, dass die Bahn die Tariffähigkeit der GDL gerichtlich prüfen lasse. Es sei schon zweifelhaft, ob die Genossenschaft einen Tarifvertrag mit der GDL hätte abschließen dürfen, sagte Thüsing der "F.A.Z." [faz.net].

Sollte die Bahn Recht bekommen, "dann müsste die GDL agieren und entweder das Projekt stoppen oder das Projekt irgendwo anders organisatorisch aufhängen. Es gibt ja auch heute jede Menge Organisationen, die formal unabhängig sind, aber in Wirklichkeit also auch von anderen Gewerkschaften gesteuert werden", sagte Christian Böttger, Professor für Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin, dem rbb. "Die GDL würde dann einfach Zeit verlieren. Aber ich glaube, die GDL wird die Idee nicht ohne weiteres aufgeben", sagte Böttger.

Wie ist der Stand bei den Tarifverhandlungen?

Buchstäblich verfahren. Kurz vor Weihnachten hatten 97 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder bei der Bahn für längere Streiks zur Durchsetzung ihrer Forderungen gestimmt. Hauptstreitpunkt in der aktuellen Tarifrunde ist noch immer die Forderung der Gewerkschaft, die Arbeitszeit für Lokführer, Zugbegleiter und Fahrdienstleiter von 38 auf 35 Stunden pro Woche zu reduzieren. Hier ist die Bahn bislang zu keinerlei Zugeständnissen bereit, sie begründet das mit dem Fachkräftemangel.

Die schwierige Personallage ist auch Hintergrund des Fair-Train-Modells: Die GDL spekuliert darauf, dass die Bahn weiterhin auf die abgeworbenen Lokführer angewiesen wäre und diese als Leiharbeiter weiter beschäftigen würde.

Eine Reduzierung der Arbeitszeit verschärfe den Fachkräftemangel und stärke die Nachfrage nach Leiharbeitsfirmen und die Stellung der eigenen Leiharbeiter-Genossenschaft, erklärte die Bahn dazu. Außerdem wolle die GDL die Kündigungsfristen für Angestellte verkürzen, "damit Lokführer:innen schneller zur Fair Train wechseln können", lautet der Vorwurf.

Bis wann soll es eine Entscheidung geben?

Das Landesarbeitsgericht nannte zunächst keinen Zeitraum oder Termin für eine öffentliche Verhandlung. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handele. Hier wird in der Regel eine einstweilige Verfügung angestrebt, die auch einen Streik unterbinden könnte, wie ihn die GDL nach dem 7. Januar plant. Ein Beschluss zur Tariffähigkeit entfalte seine Wirkung hingegen erst mit seiner Rechtskraft. Bis das Bundesarbeitsgericht entscheidet, könnten laut Bahn bis zu zwei Jahre vergehen. Weitere Streiks der GDL könnte die Bahn kaum verhindern.

Auf was müssen sich Fahrgäste nun einstellen?

Aller Voraussicht nach auf weitere mehrtägige Streiks ab dem 8. Januar, also kommendem Montag. So schnell ist mit einer Entscheidung des Frankfurter Gerichts höchstwahrscheinlich nicht zu rechnen. Der GDL-Chef Claus Weselsky sprach zuletzt davon, die Bahn etwa drei bis fünf Tage bestreiken zu wollen. Es gibt aber bislang keine Hinweise darauf, wann genau die nächsten Streiks beginnen. Laut GDL sollen sie mit einer Vorlaufzeit von 48 Stunden angekündigt werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 03.01.2024, 16 Uhr

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Beitrag von Sebastian Schneider

34 Kommentare

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  1. 34.

    @ Ludwig, welche Motivation haben Sie, der GDL nach dem Mund zu reden? Ihre Andeutung ist einfach nur unverschämt.

  2. 33.

    "Die Deutsche Bahn könnte jetzt glatt kontern und eine "eigene" Gewerkschaft gründen. So lange die Tarife mit der "eigenen" Gewerkschaft unter den Kosten für Leiharbeitsfirmen bleiben, lohnt sich das. Am Ende sitzt die Bahn am längeren Hebel bzw. auf den Betriebsmitteln wie Schienennetz, Loks, Züge usw. Vielleicht sollte die GDL konsequent den letzten Schritt gehen und eigene Züge anschaffen. Dann könnten sie als eigenes Bahnunternehmen mal zeigen, ob sie es besser können."

    --> Hä? Warum sollte die DB eine Gewerkschaft gründen? Ohne Mitglieder ist eine Gewerkschaft völlig sinnlos. Aufgrund Tarifeinheitsgesetz gilt nur der Tarif der größten Gewerkschaft in einem Betrieb.

  3. 32.

    @ Ludwig, mögen Sie keine anderen Meinungen?
    Ich vertrete meine Meinung. Ich würde gern ohne Streik die Bahn benutzen können. Ich zahle sogar mehr, als das Deutschlandticket. Überzogene Forderungen, gemixte wirtschaftliche Interessen halte ich einfach für falsch.
    Bei der gravierenden Fehlentwicklung der Bahn als Unternehmen, werde ich mich nicht als deren Führsprecher anbieten. Leider ist Sie für viele Berufstätige ohne Auto alternativlos. Im Übrigen bringt ein Auto in der Innenstadt sehr wenig, wenn es am Ziel keinen Parkplatz gibt. Zu guter Letzt sollte man auch aus ökologischer Sicht nicht aufs Auto setzen müssen.

  4. 31.

    Wenn Sie schon andere Kommentatoren - möglicherweise berechtigt - maßregeln, dann sollten Sie auch kurz in den Spiegel schauen. Den Deutschen gibt es nicht. Wir sind keine homogene Gruppe. Es gibt - wie in fast allen Gruppierungen - solche und solche.

  5. 30.

    Der Bezug von Boni ist vielleicht unangemessen und deshalb „unmoralisch“, aber nicht ungesetzlich. Sollte die GDL de jure seit Gründung dieser Leiharbeitsfirma kein Tarifpartner mehr sein, handelt sie rechtswidrig.

  6. 29.

    Der entscheidende Punkt ist, ob die GDL de jure überhaupt noch ein Tarifpartner sein kann und die Deutsche Bahn legal bestreiken kann. Wenn nein, haftet sie für alle von ihr durch Streiks verursachten Kosten - rückwirkend seit der Gründung der Leiharbeitsfirma „Fairtrain“ (und natürlich für slle streikbedingten Kosten bis zur Entscheidung des Rechtsstreits).

  7. 28.

    Warum machen sie sich von fremden Menschen abhängig? Kaufen sie sich ein Automobil.

  8. 27.

    Welche Motivation haben sie der DB nach dem
    Mund zu reden? Werden dadurch ihre Tickets preiswerter?

  9. 26.

    Falsch. Mittlerweile weiss die ganze Republik mehr über Lokführer als über die eigene Familie.

  10. 25.

    Die Deutsche Bahn könnte jetzt glatt kontern und eine "eigene" Gewerkschaft gründen. So lange die Tarife mit der "eigenen" Gewerkschaft unter den Kosten für Leiharbeitsfirmen bleiben, lohnt sich das. Am Ende sitzt die Bahn am längeren Hebel bzw. auf den Betriebsmitteln wie Schienennetz, Loks, Züge usw. Vielleicht sollte die GDL konsequent den letzten Schritt gehen und eigene Züge anschaffen. Dann könnten sie als eigenes Bahnunternehmen mal zeigen, ob sie es besser können.

  11. 24.

    Ich hoffe, dass dem STREIKTREIBER WESELSKY die Grenzen aufgezeigt werden und er nicht die Fahrgäste der DB immer mit neuen Ankündigungen in Angst und Schrecken versetzen kann.

    Menschen, die sich ein einziges Mal im Jahr eine Reise leisten können, werden durch die permanenten Ankündigungen des HERRN WESELKY und seinen Mitläufern der GDL völlig verunsichert, ob sie die von ihnen gebuchte Reise überhaupt antreten können und auch die Züge so nutzen können wie gebucht.

  12. 23.

    Solange sich der Bahnvorstand fette Boni für nichts gönnt, sollen sie die Bälle flach halten.

    Danke

  13. 22.

    Die EVG hat mit mehr Mitgliedern als die GDL einen Tarifvertrag mit der Bahn geschlossen. Ich kann mich da nicht an viele Streiks erinnern.
    Die GDL mit ihrem Chef tritt dagegen wie ein Kleinkind auf, dass sich im Laden auf den Boden schmeisst und alle nervt. Wenn ich jetzt lese, dass es eine Firma Fair Train geben soll, die der DB Lokführer abwirbt, um die Verhandlungsfähigkeit der Bahn zu schwächen und gleichzeitig mit Fair Train zu wirtschaften, kann man hier wirklich nicht mehr von einer Gewerkschaft reden. Es handelt sich dann wohl eher um ein Konkurrenzunternehmen. Herr Weselsky ist sicher kein angenehmer Vertragspartner. Ob er ein angenehmer Chef ist?
    Jedenfalls sind Streiks für Kunden unangenehm, ärgerlich, wenn es um übersteigerte Forderungen geht, und eine Frechheit, wenn ein Konkurrenzunternehmen dahinter steht.

  14. 21.

    Nur so als Tipp, im Eisenbahnsektor zahlen Personaldienstleister sehr gut und auch das drum herum ist garnicht so schlecht. Hier diktieren die Kolleginnen und Kollegen den Ton wie sie arbeiten wollen! Ich bin kein Fan der GDL, aber da unterliegen sie einer riesigen Lücke an information.

  15. 20.

    Dann werden die bei Weselskys Fair Train angestellten Kollegen Streikbrecher, wenn die direkt bei der DB angestellten GdL-Mitglieder streiken. Wenn die DB ihre Züge lieber ausfallen läßt, als Fair Train zu nutzen, sind die schnell pleite. Oder woher will Fair Train das Geld nehmen, um Tf ohne Aufträge zu bezahlen? @Klaus Mancke 04.01.2024 19:33: Ich versteh das auch nicht. Die einen (GdL) dürfen den Verkehr blockieren. Die anderen (LG) dürfen die Autos nicht aufhalten. Kann mir jemand erklären, warum es diese Ungleichheit gibt? @Köpenickerin 04.01.2024 18:57+Rosi 04.01.2024 20:53: Fair Train ist eine Genossenschaft. Da gibt es keinen Kapitalisten, der sich die Taschen vollstopft, bis auf das Gehalt, was der Vorstand evtl. bekommt.

  16. 19.

    Man kann unterschiedlicer Meinung sein,alles gut. Doch bevor man solche Kommentare abgibt, informiert euch doch vorher, was in den Verträgen der GdL steht. Das ist der Deutsche, erst Meckern, aber keine Ahnung von den inhaltlichen Verträgen. Andere schreiben die GdL will eine 4 Tage Woche, alles Blödsinn, was manche Leute kommentieren. Also, informiert euch vorher und Gehirn einschalten.

  17. 18.

    Ich bin der Meinung, dass die Bahn Schadenersatzforderungen gegen die GDL geltend machen kann, wenn der Streik den Bürger schädigt und die Bahn deshalb Schadenersatz an den wütenden Kunden zahlen muss. Das Streikrecht bleibt davon unberührt.

  18. 17.

    Immer wieder verblüffend wie extrem Egoisten anderen Egoismus vorwerfen, wenn sie ihren Willen nicht bekommen. Offensichtlich hat hier niemand den geringsten Schimmer über die Arbeit von Lokführern und ja, auch für die Zugbegleiter und einige mehr kämpft die GdL. Ich würde sagen, arbeitet doch alle mal selber als Lokführer oder lasst euch als Zugbegleiter oder Chef oder wie die heißen von Reisenden völlpöbeln oder angreifen. Nicht jeder von denen ist zum Feierabend schön bei sich Zuhause und der Familie sondern irgendwo in einer anderen Stadt im Billighotel. Ich bin froh, dass ich kein Lokführer bin und daher sehr dankbar, dass es Menschen gibt die das auf sich nehmen, damit ich und die plärrenden Egoisten im Großteil doch immer pünktlich an ihr Ziel kommen oder zumindest trotz aller Widrigkeiten, die nicht im Verschulden der Lokführer oder generell der Mitarbeiter liegen an ihr Ziel kommen. Dafür Danke !!
    Ihr Egoisten, reagiert doch euren Generalfrust woanders ab.

  19. 16.

    Ohne Personal sieht es aber für keinen Unternehmen gut aus und wie hoch ist nochmal der Organisationsgrad der Lokführer? Mal sehen wer da am Ende lacht.

  20. 15.

    Das zu einem Streik zwei Parteien gehören ist Ihnen schon klar, oder ? Wie illusorisch diese Forderungen sind kann man prima bei der Netinera sehen. halten Sie sich vielleicht mal etwas auf dem Laufenden und dies in Bezug Tarife und Arbeitsbedingungen.

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