Trotz Klagen über Gestank - Frankfurter Verwaltungsgericht sieht Bau von Güllebunker als rechtens an

Do 14.03.24 | 20:51 Uhr
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Genehmigung von Bau des Güllebunkers in Altwustrow. (Quelle: Michel Nowak)
rbb
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 14.03.2024 | M. Nowak & K. Blumenthal | Bild: rbb

Die Genehmigung und der Bau des Güllebunkers in Altwustrow, eines Gemeindeteils von Oderaue (Märkisch-Oderland), war rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) am Donnerstag entschieden.

Anwohner hatten gegen die Kreisverwaltung Märkisch-Oderland geklagt, die dafür die Baugenehmigung ausgestellt hatte. Doch die angefochtene Baugenehmigung für den Güllebehälter sei nicht umfassend objektiv, sondern lediglich darauf zu überprüfen, ob sie eigene (subjektive) Rechte der klagenden Nachbarn verletzt, begründete nun das Gericht. Wer im ländlichen Raum lebt, müsse auch mit ländlichen Strukturen leben, hieß es weiter. Dazu zählten neuerdings auch große Güllebunker.

Diese sind Teil einer neuen Auflage der EU zum Schutz der Böden.

Bürgermeister zeigt sich enttäuscht

Der Bürgermeister von Oderaue, Michael Rubin (Weitblick Oderaue), zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung. Zwar sei er selbst Tierhalter, doch seine Ziegen würden nur halb so viel Mist machen, wie die zuständige Kreisbehörde mit dem Bau des Güllebunkers.

Marianne Engelhardt-Schaden, die in Sichtweite des Güllebehälters wohnt und eine Kulturscheune betreibt, war unter den Klagenden. "Unsere Klage richtet sich vor allen Dingen dagegen, dass ein denkmalgeschütztes Dorf mit so einem Bau ohne Not verschandelt wird", sagte die Anwohnerin dem rbb. Bei dem Gestank könne sie den Künstlern, die aus aller Welt ins Oderbruch kämen, nicht zumuten zu arbeiten.

Sieben Jahre Rechtsstreit

Seit sieben Jahren kämpfen die Bewohner des denkmalgeschützten Altwustrow (Oderbruch) gegen einen 6.500 Kubikmeter großen Güllebehälter am Rande des Dorfes. Der zuständige Landwirtschaftsbetrieb, dem der Behälter gehört, befindet sich zehn Kilometer davon entfernt. Die Gemeindevertreter und auch Einwohner haben dem Investor einen anderen Standort angeboten sowie 17.000 Euro für die Aufwandskosten. Diese hatte er abgelehnt.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 14.03.2024, 19:30 Uhr

Mit Material von Sabine Tzitschke

11 Kommentare

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  1. 11.

    Kreisverwaltung Märkisch-Oderland hat nen Rad ab oder was? Wieviel haben die vom Investor gekriegt? Das stinkt doch zum Himmel! Wir waren schon oft im Oderbruch als Touristen, aber das macht uns echtt wütend.

  2. 10.

    Die Klagenden sollten mal in einer der Leistungsfähigen Berliner Hauptstrassen schnuppern kommen. Das stinkt nicht nur. Das Einatmen von Kohlenmonoxid kann auch zu Vergiftungen bzw. Erkrankung führen. Aber der Berliner ist hart. Der raucht noch eine Filterlose Zigarette dabei und wählt CDU.

  3. 8.

    Scheint der rbb Reporter hat in Geometrie nicht aufgepasst.
    In der Pressemitteilung des Gerichts ist von 38m Durchmesser und 6 m Höhe die Rede woraus man auf ca. 6500cbm Nutzvolumen schliessen könnte.
    In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes klingt die Erklärung auch deutlich strukturierter als nur "Wer im ländlichen Raum lebt, müsse auch mit ländlichen Strukturen leben,".
    Versteh gar nicht warum der rbb nicht einfach die Pressemitteilung zumindest auszugsweise abschreibt.

  4. 7.

    Falsch, nicht für den Investor, sondern nach geltenden Recht. Kleiner aber feiner Unterschied.

  5. 6.

    Dieser Güllebehälter hat einen Durchmesser von 90m. Ist damit sicher etwas anderes als eine normale Güllegrube. Der Geruch übersteigt den landüblichen sicherlich um ein Vielfaches. Warum muss er so nahe am Dorf stehen, wenn sich der Betrieb 10 km entfernt befindet? Es hätte sich sicherlich ein geeigneter Ort finden können. Ich kann den Unmut der Dorfbewohner verstehen. Ich kann auch die Ämter nicht verstehen diesen Standort zu genehmigen bzw. für Recht halten.






  6. 5.

    bin kein agraringenieur aber ich rate mal so: die 10 km entfernung sind aus dem grund, dass die gülle neben dem Acker gelagert werden sollte und nicht neben dem schweinestall, weil der bauer sonst jedesmal da hinfahren muss.

  7. 4.

    Die Anwohner erleben nichts weiter als die Wirkung des Verwaltungsrechtes. Und zwar die Gewollte. Dafür ist das VR mit seiner mächtigen Verbündeten (Gebührenordnung) überhaupt da. Auch um Verwaltungsentscheidungen vor Ansprüchen zu schützen. Eine Reform, die auch Privatpersonen eine Chance bietet wäre fällig. Sogar ein Gewinn, wenn dann die Anzahl der Berufungsverfahren gesenkt werden könnten und Verwaltungsfehler geheilt werden könnten.

  8. 3.

    Gott, man muss ja nun nicht immer mit allem einverstanden sein…zumal, wenn es Alternativen gibt. Außerdem wäre es ja genauso, wenn bspw neben Ihrer Wohnung/Haus eine neue Bahntrasse o. ä. gebaut wird. Mit sowas muss man in der Stadt rechnen…das ist keine gute Argumentation.

  9. 2.

    Es ist auch meine Meinung ,dass wer auf dem Land lebt mit den dort anfallenden Strukturen und Auswirkungen landestypischen Bedingungen leben muss. Aber Beschwerden von zugezogen Städtern über Hahngekrähe oder Ausfahren von Mist zu den bestimmten Jahrszeiten, mit dem Güllebehälter neben einem Dorf mit Einwohnern und Kultureinrichtung zu vergleichen? Das Gericht hat sehr engstirnig und nicht fürs Volk entschieden sondern für den Investor.

  10. 1.

    Wo leben wir eigentlich, dass solche Klagen angenommen werden? Landleben heißt Geruch. Wem es nicht passt, der kann, ja muss, wegziehen.

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