Ostprignitz-Ruppin - Neuruppin beschließt einstimmig neue Feuerwehrgebührensatzung

Di 12.03.24 | 08:41 Uhr
  15
Symbolbild:Fassadenfigur der Hauptwache der Feuerwehr Neuruppin.(Quelle:imago images/teutopress)
Audio: Antenne Brandenburg | 12.03.2024 | Nachrichten | Bild: imago images/teutopress

Wer in Neuruppin die Feuerwehr ruft, obwohl kein Notfall vorliegt, muss künftig deutlich tiefer in die eigene Tasche greifen. Auch wer grob fahrlässig handelt, muss die Kosten selbst tragen. Grundsätzlich kommt die Feuerwehr aber weiter unentgeltlich.

Die Stadtverordnetenversammlung in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) hat am Montagabend einstimming die neue Feuerwehrgebührensatzung beschlossen. Das teilte Stadtsprecherin Michaela Ott dem rbb auf Nachfrage mit.

Grundsätzlich kommt die Feuerwehr Neuruppin ihren hoheitlichen Aufgaben weiter unentgeltlich nach. Glaubt man zum Beispiel, Gas beim Nachbar zu riechen, kann weiterhin ohne Sorge die Feuerwehr gerufen werden - es entstehen keine Kosten.

Wer aber absichtlich die Feuerwehr ruft, obwohl kein Notfall vorliegt, muss künftig sehr viel mehr dafür zahlen als bisher. Auch wer grob fahrlässig handelt, muss die Kosten selbst tragen. Außerdem müssen Tierhalter für die Bergung und Rettung ihrer Tiere tiefer in die eigene Tasche greifen.

Einsätze aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit sind - wie bisher - weiter unentgeltlich. Auch wenn die Feuerwehr durch Heimrauchmelder alarmiert wird, entstehen keine Kosten, auch wenn sie fehlerhaft oder fahrlässig auslösen. Lösen allerdings Brandmeldeanlagen einen Fehlalarm aus, werden Gebühren fällig.

Wenn niemand die Schuld am Ausrücken der Feuerwehr trägt, zahlt weiterhin die Stadt für den Einsatz.

35,40 Euro pro Minute für Einsatzleitwagen

Für einen einstündigen Rettungseinsatz bei einem Verkehrsunfall, ohne dass Menschen zu Schaden gekommen sind, werden laut Kostengegenüberstellung der Stadt [neuruppin.ratsinfomanagement.ne | pdf] künftig knapp 1.900 Euro fällig - statt wie bisher 200 Euro.

Insbesondere die Gebühren für hauptamtliche Einsatzkräfte verteuern sich. Sie steigen von bisher 28,33 Euro auf 326 Euro pro Stunde. Freiwillige Einsatzkräfte kosten künftig statt 7,50 Euro pro Einsatz 91,80 Euro pro Stunde. Der Einsatz eines Einsatzleitwagens kostet statt 39,60 Euro pro Stunde nun 35,40 Euro pro Minute, also 2.124 Euro für die gesamte Stunde.

Gründe für höhere Gebühren vielfältig

Die Stadt begründet die Erhöhung unter anderem mit der Erneuerung und Modernisierung des Fahrzeugbestands und Investitionen in die Feuerwehrgerätehäuser. "Diese Faktoren tragen neben den zuletzt allgemein gestiegenen Kosten (Tarifsteigerungen, Kosten für Ausrüstung und Betriebsmittel, Kraftstoffkosten etc.) zusätzlich zu Gebührensteigerungen bei", teilte die Stadt Neuruppin auf ihrer Webseite mit [neuruppin.de].

Die Stadtverwaltung rechnet damit, durch die neue Gebührenordnung 345.000 Euro pro Jahr einzunehmen. Das geht aus der Beschlussvorlage [neuruppin.ratsinformationsmanagement.de] hervor.

Möglich geworden sei die Veränderung durch eine Erneuerung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Juni 2019, erklärte die Stadt. Derzufolge dürften nun betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebühren erhoben werden. Dabei könnten sowohl die Einsatzkosten als auch die sogenannten Vorhaltekosten nach tatsächlichen Einsatzstunden angesetzt werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 12.03.2024, 08:30 Uhr

15 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 15.

    "...dass alle Kosten für Technik, Gebäude und Personal der Feuerwehr voll gedeckt werden" Nein, dürfen Sie nicht. Die Kosten für Technik, Gebäude und die Bereitschaftszeit des Personals sind hoheitliche Aufgaben und aus Steuermitteln zu finanzieren. Lediglich unmittelbar mit einem Einsatz entstehende Kosten dürfen als Gebühr erhoben werden. Gebühren dürfen nicht willkürlich sein.

  2. 14.

    Ich war sicher, mich ausreichend klar ausgedrückt zu haben. Die Kostendeckung der Gebühren habe ich gar nicht in Frage gestellt. Diese dürfen aber nicht willkürlich über die tatsächlich im entsprechenden Einsatz entstandenen Kosten hinausgehen. Das ist hier aber erkennbar der Fall. Rechnen Sie die Gebührensätze doch einfach mal hoch auf eine übliche Einsatzzeit. Das sind keine zulässigen Gebühren mehr sondern ganz klar Wucher, um die eigentlich von der Kommune und dem Landkreis zu tragenden Bereitschaftskosten mit zu finanzieren.

  3. 13.

    Niemand zahlt horrende Kosten.

    Gebühren müssen nach geltender Rechtslage so bemessen sein, dass sie die Kosten decken.

    Was Feuerwehrtechnik, Gebäude, Personal ect kosten, können Sie sich ausrechnen.

  4. 12.

    Gebühren dienen nicht der Einkommenserhöhung der Mitarbeiter. Gebühren müssen so erhoben werden, dass sie die Kosten decken. Gebühren für Feuerwehrleistungen müssen so bemessen sein, dass alle Kosten für Technik, Gebäude und Personal der Feuerwehr voll gedeckt werden

  5. 11.

    Jede Kommune muss die Gebühren kostendeckend gestalten. Hier liegt keine Wucher vor, sondern die Kommune versucht kostendeckend zu agieren.

    Wer einen Schaden verursacht, muss auch die Kosten für die Feuerwehr tragen. Dagegen kann man sich versichern.

    Wie kommen Sie auf die Idee, dass hier Wucher vorliegt?

    Wissen Sie, was Feuerwehrtechnik und das Personal real kosten?

  6. 10.

    Die Erhöhung um bis zu 5800% wird dazu führen das wissende Menschen im Gefahrenfall nicht mehr den Notruf wählen da sonst der private Insolvenzfall droht. Es wird billiger den Brandfall selbst zu bezahlen als die Feuerwehr zu rufen. Danke Stadt Neuruppin, weiter so! Immer reichlich gegen die Bürger. Hauptsache euch geht's gut!!! Typisch Deutschland.

  7. 9.

    Na selbstverständlich hat die Kommune bei der Feuerwehr draufgezahlt. Es ist ja ihre Aufgabe, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und das kostet nun mal. Was Neuruppin hier versucht, ist eine Aufbürdung dieser von der Stadt/dem Landkreis zu tragenden Kosten auf ausschließlich die Schadensverursacher, die fahrlässig eine Gefahr herbeigeführt haben (Ölaustritt bei Verkehrsunfall zum Beispiel) oder Eigentum oder Tiere retten wollen (drohender umzustürzender Baum nach einem Sturm oder der Klassiker Katze auf dem Baum) und dies mit vollkommen überzogenen Preisen, die der Leistung der erbrachten Hilfe in keinem angemessenen Verhältnis gegenüberstehen. Das dürfte vor Gericht scheitern, weil die aufgerufenen Preise einerseits Wucher und andererseits vom Verursacher nicht beeinflussbar sind. So bestimmt die Feuerwehr den Einsatz und die Dauer der Kräfte und Fahrzeuge nach eigenem Ermessen.

  8. 8.

    Ich freu mich schon auf den ersten Großbrand, weil wegen Zweifeln, ob der Anruf bei 112 nicht evtl. mir in Rechnung gestellt wird, nicht doch unterlassen wird...

    Gut gemeint und gut gemacht sind oft nicht das Gleiche.

  9. 7.

    Wäre nicht ersteinmal der Versuch die bisherigen Sätze zu fordern/einzutreiben richtiger? Sonst bleibt das lasche Einfordern wie es ist...und automatisch kommt mehr rein.

  10. 6.

    Die Stadt neuruppin wird wohl genauso pleite sein wie der Landkreis OPR. Diese abzocke kann man garnicht begründen, einfach nur wucher ist das. Die Stadt hat kein einnahmeproblem, sondern ein ausgabenproblem. Wieviel von dieser Erhöhung kommt denn tatsächlich bei den Beschäftigten an? Ich denke mal, garnichts!!!

  11. 5.

    >"Da bedeutet ja im Umkehrschluss, dass durch Sparfuchs-& Billigheimerpreise vorher immer eine negative Bilanz zu Buche gestanden haben muss?"
    Genauso war es es immer jahrzehntelang. Die Kommune hat bei den Feuerwehrleistungen immer drauf gezahlt. Das ging dann schon mal in die Millionen im Stadtsäckl im Jahr.

  12. 4.

    Warum soll eine Ehrenamtlich tätige Einsatzkraft weniger (355% !)Wert sein, als eine Hauptamtliche? Beide bekommen die gleiche Ausbildung um das Amt auszuführen, nur dass der Ehrenamtler das mal eben neben seinem Hauptberuf in seiner Freizeit macht! Unfassbar!
    UND: wer im Rathaus von Neuruppin denkt sich den solche Mondpreise aus? Hat das mal wer nachgerechnet?
    - Hauptamtliche EK/h: von 28,33€ --> 326€ = +1150% !
    - Ehrenamtliche EK/h: von 7,50€ --> 91,80€ = +1224% !
    - Einsatzleitwagen (ELW)/Minute: von 0,61€ --> 35,40€ = +5803% !
    Da bedeutet ja im Umkehrschluss, dass durch Sparfuchs-& Billigheimerpreise vorher immer eine negative Bilanz zu Buche gestanden haben muss?
    Da hat der Stadtverwaltung ja ne richtige Cash-Cow entdeckt! Schlage vor sie benennen ihre Feuerwehr um in Feuerwehr Neuruppin AG und bringen sie an die Börse (DAX) und die Ortsteilfeuerwehren werden zu GmbH´s mit 100% Beteiligung an der AG!
    So dürften in OPR in Absehbarer Zeit die Versicherungsprämien steigen.

  13. 3.

    Blechschaden mit auslaufenden Betriebsstoffen, Glassplitter auf der Fahrbahn usw..

  14. 2.

    Und wozu zahlt man in den Gemeinden horrende Steuern? "Für einen einstündigen Rettungseinsatz bei einem Verkehrsunfall, ohne dass Menschen zu Schaden gekommen sind" Das ist doch auch ein Widerspruch in sich. Rettungseinsatz fürs Auto oder wer wird gerettet wenn niemand zu schaden gekommen ist, verstehe ich nicht.

  15. 1.

    Das bitte auch in Berlin einführen. Wobei das Klientel welches dann zahlen müsste in der Masse Sozialleistungen bezieht und somit nichts zu holen ist.

Nächster Artikel