Novelle vorgestellt - Wie deutsche Filmstandorte durch Reform der Filmförderung gestärkt werden sollen

Di 13.02.24 | 17:15 Uhr
Symbolbild: Dreh findet in einem Green-Screen-Studio statt. (Quelle: IMAGO/Wirestock)
Bild: IMAGO/Wirestock

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat zwei Tage vor Beginn der Berlinale ihre Reformpläne für die Filmförderung vorgestellt. Ziel sei, die Standortbedingungen für Filmproduktionen in Deutschland zu verbessern, sagte Roth am Dienstag in Berlin. Gelingen soll das durch Steueranreize, aber auch einer Investitionsverpflichtung. Zudem sollen Förderungen zentral über die Filmförderungsanstalt (FFA) erfolgen.

Ein entsprechender Entwurf für eine Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) liege vor. Das Gesetz läuft Ende des Jahres aus. Anfang 2025 soll die Novelle in Kraft treten, sagte Roth. Die Verhandlungen mit den Ländern laufen. In Berlin, Brandenburg, Bayern oder Nordrhein-Westfalen befinden sich einige wichtige Produktionsstandorte der Filmbranche.

Deutscher Film soll gestärkt werden

Die Kulturstaatsministerin betonte, die Reform biete "die Chance für einen großen Wurf". Ziel sei, die Rahmenbedingungen zu verbessern und den deutschen Film zu stärken. Die Branche müsse sich angesichts der zunehmenden Bedeutung von Streamingdiensten und Mediatheken sowie einer verschärften internationalen Konkurrenz der Filmstandorte neu aufstellen.

Zahl der Produktionen rückläufig

Hintergrund ist eine trübe Stimmung in der Branche. Die deutschen Film- und Fernsehproduzenten rechnen in diesem Jahr mit einem Rückgang der Auftragsproduktionen von rund zehn Prozent. Der Hauptgeschäftsführer der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen, Björn Böhning, kritisierte am Montag eine Kürzung bei der Filmförderung im Bundeshaushalt um rund 15 Millionen Euro. Im internationalen Vergleich liege das deutsche Förderniveau ohnehin um 10 bis 15 Prozent niedriger. Zugleich seien die Produktionskosten um etwa 18 Prozent gestiegen.

Mit der Bündelung der Filmförderung des Bundes unter dem Dach der FFA will Roth eine "Förderung aus einer Hand" schaffen. Die Konzentration auf die Förderbereiche Produktion, Verleih und Kino sowie "eine weitgehende Automatisierung der Förderinstrumente" sei dabei neu.

Mehr Planungssicherheit durch Filmförderzulage

Laut Roth ist die geplante "Einführung eines Steueranreizmodells" für Hersteller und Produktionsdienstleister besonders interessant. Durch Steuervorteile sollen die bisherigen Standort-Förderinstrumente - Deutscher Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) - ersetzen.

Film- und Serienproduktionen sowie Dienstleister sollen bis zu 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten als Filmförderzulage zurückerhalten. Geplant ist, die Zulage durch Einnahmen aus Körperschaft- und Einkommenssteuer zu finanzieren. Das neue Zulagenmodell schaffe Planungssicherheit insbesondere für internationale Großproduktionen, weil es nicht gedeckelt ist, wie es bei der bestehenden Zuschussförderung der Fall ist. In den Förderfonds DFFF und GMPF standen im vergangenen Jahr rund 166 Millionen Euro zur Verfügung.

Standortsicherheit durch Investitionspflicht

Besonders auf ausländische Streamingdienste und Mediatheken mit deutschsprachigem Angebot zielt die Einführung einer Investitionsverpflichtung. Sie ist der dritte Baustein der Reformpläne von Claudia Roth.

Nach den Plänen sollen 20 Prozent des Vorjahresnettoumsatzes in neue Projekte investiert werden. Viele deutsche Anbieter erfüllten diese Quote ohnehin, die neue Verpflichtung habe faktisch keine Auswirkung für sie, sagte Roth. In zahlreichen anderen Staaten gebe es zudem ähnliche verpflichtende Modelle.

Kritik an der Reform gibt es vom Verband privater Medien (Vaunet): "Mit den vorgelegten Entwürfen kommt die BKM ihrer Verantwortung, einen Interessensausgleich für das Funktionieren der Gesamtbranche zu finden, nicht nach. Die Politik sollte diesen Markt durch ein kluges Steueranreizmodell gestalten. Die jetzt geplante Kombination mit einer viel zu hohen Investitionsverpflichtung […] greift tief in die Angebotshoheit der betroffenen Anbieter ein und wird den Filmstandort Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten nicht nach vorne bringen", heißt es in einer Mitteilung.

Sendung: rbb24 Abendschau, 13.02.2024, 19:30 Uhr

Nächster Artikel