Dienstwagen-Affäre - Landrat erteilt Bad Freienwalder Bürgermeister einen Verweis

Di 30.01.24 | 13:37 Uhr
Archivbild: Ralf Lehmann (r, CDU), Bürgermeister von Bad Freienwalde, am 11.08.2022 bei einem Stadtrundgang in Bad Freienwalde. (Quelle: Picture Alliance/Carsten Koall)
Audio: Antenne Brandenburg | 30.01.2024 | Philipp Gerstner | Bild: Picture Alliance/Carsten Koall

Der Bürgermeister der Stadt Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland), Ralf Lehmann (CDU), hat wegen der privaten Nutzung seines Dienstwagens einen Verweis vom Landrat Gernot Schmidt (SPD) erhalten. Das bestätigt ein Schreiben, dass dem rbb seit Montag vorliegt. Die Disziplinarmaßnahme wurde bereits am 22. Januar erlassen. Das Disziplinarverfahren wurde im März 2021 eingeleitet.

Private Nutzung von SVV gestattet

Lehmann, der seit 1994 hauptamtlicher Bürgermeister von Bad Freienwalde ist, soll 20 Jahre lang seinen Dienstwagen auch für private Zwecke genutzt haben, darunter auch Fahrten in den Urlaub. Diese Fahrten hat er versteuert. Den geldwerten Vorteil, den er durch die Anschaffung des Wagens auf Stadtkosten erlangte, habe er aber nicht verrechnet, heißt es in dem Schreiben des Landrats: "Sie haben Sachbezüge erhalten, ohne dass deren wirtschaftlicher Wert mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet wurde." Dadurch habe Lehmann eine höhere Besoldung erhalten, als ihm gesetzlich zustehe.

Grundlage für die private Nutzung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) aus dem Jahr 2000. Lehmann hatte den Antrag zur privaten Nutzung seines Dienstwagens im Mai 2000 bei der SVV Bad Freienwalde gestellt. Dieser wurde mit 16 Ja-Stimmen, 0-Nein Stimmen und drei Enthaltungen angenommen. Allerdings weise der Antrag laut dem Schreiben des Landrats "schwerwiegende formelle Fehler" auf. Demnach stand der Antrag zur privaten Nutzung des Dienstwagens nicht auf der Tagesordnung der SVV. "Aus kommunalrechtlicher Betrachtung ist es naheliegend, dass hier von einem Verstoß des Öffentlichkeitsgrundsatzes auszugehen ist." Trotzdem kommt der Landrat zu dem Schluss, dass der Beschluss zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig ist.

Landrat erteilt Verweis, SVV fordert Rückzahlung

Laut dem Schreiben handelt es sich um ein leichtes Dienstvergehen. Als Zeichen, dass Landrat Gernot Schmidt das Verhalten von Ralf Lehmann missbilligt, erteilte er ihm einen Verweis. Dies ist im Beamtenrecht die mildeste Disziplinarmaßnahme. Von einer Geldstraße sieht der Landrat ab. Laut dem Schreiben hat Lehmann seit Mai 2020 seinen Dienstwagen nicht mehr für private Zwecke genutzt.

Die Stadtverordneten fordern von Lehmann für den Zeitraum 2000 bis 2020 eine Rückzahlung in Höhe von rund 62.000 Euro (Beschluss vom 20.06.2022). Dagegen legte Lehmann Widerspruch ein. Mit dem Widerspruchsbescheid vom 31.08.2023 wurde der Rückforderungsbescheid der SVV teilweise aufgehoben, heißt es dem Schreiben. Nach rbb-Informationen bleiben durch Verjährung noch 20.000 Euro Rückzahlungsforderung übrig. Dazu läuft ein zivilgerichtliches Verfahren am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).

Sendung: Antenne Brandenburg, 30.01.2024, 12:30 Uhr

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