Rechtsausschuss im Abgeordnetenhaus - Breite Zustimmung für Richteranklage in Berlin

Mi 20.03.24 | 18:18 Uhr
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Symbolbild: Eine Darstellung der Göttin Justitia über dem Eingangsportal des Kriminalgerichtes Moabit. (Quelle: dpa/Koall)
Bild: dpa/Koall

In Berlin soll es künftig einfacher sein, verfassungsfeindliche Richter aus dem Richteramt zu entfernen. Der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses sprach sich am Mittwoch mit breiter Mehrheit für die sogenannte Richteranklage aus.

Bislang gehört Berlin zu den wenigen Bundesländern, in denen keine Richteranklage möglich ist.

Zustimmung gilt als wahrscheinlich

In drei Wochen soll das Plenum im Abgeordnetenhaus endgültig darüber entscheiden - eine Zustimmung gilt als sehr wahrscheinlich. Mit Ausnahme der AfD-Fraktionen sprachen sich sowohl die Regierungsfraktionen CDU und SPD als auch die oppositionellen Linken und Grünen für die notwendige Änderung der Landesverfassung aus.

"Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten Recht sprechen", betonte Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) vor der Abstimmung. "Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie", betonte die Grünen-Abgeordnete Petra Vandrey.

Fall Malsack-Winkemann sorgte für Schlagzeilen

Linke-Politiker Sebastian Schlüsselburg verwies auf den Fall der Berliner Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann. Die Juristin ist seit einer großangelegten Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger im Dezember 2022 inhaftiert. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen insgesamt 27 Verdächtige erhoben, darunter auch gegen Malsack-Winkemann und gegen einen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr.

Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, seit März 2022 war sie wieder als Richterin am Landgericht der Hauptstadt tätig. Berlins damalige Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte seinerzeit vergeblich versucht, ihre Rückkehr in den Richterdienst zu verhindern.

Zugleich sprach sich Kreck für eine Richteranklage aus - ebenso wie die CDU. Nach dem Regierungswechsel infolge der Wahlwiederholung in Berlin gab es jedoch keine parteiübergreifende Initiative, sodass nun über zwei nahezu identische Gesetzentwürfe der Regierungskoalitionen CDU und SPD sowie der oppositionellen Grünen- und Linke-Fraktionen abgestimmt wurde.

Als einen Grund für die Einführung einer Richteranklage nennen die Entwürfe unisono unter anderem, dass es bislang eine Ungleichbehandlung innerhalb der Richterschaft gebe, denn Brandenburg verfüge über dieses Instrument.

Sendung: rbb24 Abendschau, 20.03.2024, 19:30 Uhr

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24 Kommentare

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  1. 24.

    Sie versuchen hier heimlich, schön verpackt, etwas Hässliches gegen unsere Freiheit zu äußern. Das fällt uns allen auf, wird aber schnell durchschaut.
    Schön, dass auch Sie die Demokratie erhalten wollen und gegen Verfassungsfeinde mutig aufstehen, also gegen Rechtsextreme, völkische Siedler, Reichsbürger.

  2. 23.

    Leider haben Sie es nicht verstanden, es ist der Schutz vor Verfassungsfeinden in der Demokratie, die DDR wollen AfD Wähler zurück, damals, als alles so toll war, unter russischer Besatzung in Armut und Unfreiheit und Diktatur.
    Bildung kann man nachholen, es gibt derart seriöse Quellen.

    Die DDR war ein überwachtes Gefängnis mit Wahlergebnissen von über 99%, mit Diffamierung und Komplettüberwachung und Schießbefehl. Ähnlich der Diktatur Russlands.
    Das hier ist eine Demokratie und wir alle stehen vor der freiheitlich demokratischen GO, damit wir nie wieder zurück in Diktatur schlittern. Vielleicht können Sie ansatzweise den Unterschied erkennen, nur Mut.

  3. 22.

    Ersetzen Sie tolerante durch verfassungstreue und intolerante durch Verfassungs-bekämpfende - oder was sollen diese (meist afd-seitigen) möchtegern unjuristischen Winkelzüge der Braunfreunde?

  4. 21.

    Was besorgt Sie denn, wenn man unsere Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützt? Erklären Sie uns doch bitte Ihre Sorgen, liebe Anastasia.

  5. 20.

    Komischerweise ist das ein demokratischer Vorgang, der in anderen Bundesländern Normalität darstellt. Schutz vor Verfassungsfeinden ist doch selbstverständlich.
    Sie haben ein komisches Verständnis von Demokratie, denn die AfD will zurück in die DDR Diktatur oder vielleicht noch etwas weiter zurück. Rechtsextreme gehören nicht zum demokratischen Spektrum und Rechtsextreme haben in bestimmten Positionen nichts zu suchen. Das Sie so gar nicht verstehen, welche Gefahr von Rechtsextremen ausgeht, bestätigt nur, dass Sie die Demokratie nicht mögen. Sie möchten diese einfach kaputt quatschten mit Fake News und Quark.
    Rechte Logorrhö, man redet schlecht und verdreht Tatsachen, in der Hoffnung, einer ist noch einfältiger und glaubt den undifferenzierten Unsinn.

  6. 19.

    Steffen:
    "Wer für ein Richteramt qualifiziert ist und wer sich durch verfassungsfeindliche Aktivitäten oder durch Rechtsbeugung disqualifiziert, das Richteramt weiterhin zuverlässig und im Sinne des Rechtsstaates auszuüben, hat ausschließlich die Richterschaft in sich zu klären. Die Politik hat hier nichts verloren."

    Nö! So ist das nicht!

  7. 18.

    Marta:
    "Ich lese hier über Richter? Was ist mit Staatsanwälte?"

    Staatsanwälte treffen keine rechtskräftigen Entscheidungen und unterliegen dem Beamtenrecht. Sie sind weisungsgebunden und können einfach ver- oder abgesetzt werden, falls sie verfassungsfeindlich agieren.

  8. 17.

    Mattheis:
    "erstens was bedeutet Demokratie was ist demokratisch?"

    Was Demokratie und demokratisch ist, das ist bekannt.

    Mattheis:
    "zweitens erinnert das irgendwie an ein Polnisches Gesetz was die EU und Deutschland explizit bemängelt haben. Der Eingriff der Politik auf das Richteramt."

    Dass ist Unsinn. In Polen ging es nicht um Verfassungsfeindlichkeit, sondern um PiS-AUusrichtung der Richter.

    Mattheis:
    "Wobei die Frage des Richtereides ( Neutralität des Richteramtes) schon Fraglich ist.2

    Wieso? Was soll daran fraglich sein?

  9. 16.

    Wird auch langsam mal Zeit, dass Berlin in die Puschen kommt.

  10. 15.

    Wer für ein Richteramt qualifiziert ist und wer sich durch verfassungsfeindliche Aktivitäten oder durch Rechtsbeugung disqualifiziert, das Richteramt weiterhin zuverlässig und im Sinne des Rechtsstaates auszuüben, hat ausschließlich die Richterschaft in sich zu klären. Die Politik hat hier nichts verloren.

  11. 14.

    ... Richter sind aus gutem Grund zur Neutralität verpflichtet. Das steht so im GG und ist, wie ich finde, sehr gut nachvollziehbar. Und wenn sie diese Neutralität nicht mehr vertreten bzw. leben können, dann müssen sie sich eben einen anderen Job suchen. Ist ja nicht so, als würde man ihnen das Lebensrecht absprechen. Also um es nochmal ganz klar zu formulieren, wer öffentlich faschistoide Gedanken äußert und daran arbeitet unsere Demokratie abzuschaffen, kann in diesem Land kein Richter sein!

  12. 13.

    Auch die Meinungsfreiht hat doch wohl ihre Grenzen. Wenn ich zum Beispiel dazu aufrufen würde sie umzusiedeln oder gar schlimmeres, weil mir ihre Nase nicht passt oder weil sie Schlagermusik mögen, dann ist das ein Rechtsbruch weil Aufruf zu einer Straftat. Wenn ein(e) Richter*in in der Freizeit einen Staatsstreich vorbereitet weil "die Regierung völlig unfähig ist" dann ist auch das keine Meinung....

  13. 12.

    Es geht dabei nicht nur um die eine Seite.
    Es handelt sich um eine abstrakte Regelung, die alle verfassungsfeindliche Richter durch ein rechtsstaatliches Verfahren prüfen lassen kann (links, rechts , oben oder unten)
    Damit will die AfD doch wieder nur ablenken und die Opferkarte ausspielen.

  14. 11.

    Wie wirr ist das denn, Mathias? Könnte also der Faschist Höcke, wäre er Richter, auch Ihrer Meinung nach weiter in einer Demokratie, die er abschaffen will, Recht sprechen? Was würde er dann nämlich als erstes tun? Verstehen Sie selbst noch, was Sie da so posten?

  15. 10.

    Antonia und Werner, Sie wollen oder können es nicht wahrhaben. Es geht hier nicht um Toleranz/ Intoleranz oder wer recht hat/ wer nicht, sondern allein um die Frage des Schutzes unserer Demokratie und damit unserer Verfassungsorgane. Da kann nun einmal ausschließlich Null-Toleranz gegenüber Verfassungsfeinden gelten, sonst ist die „tolerante Demokratie“ dahin. Und ich unterstelle genau auch Ihnen, dass Sie genau dies wollen. Ihr Verweis auf die ehemalige DDR ist daher erbärmlich.

  16. 9.

    Ich lese hier über Richter? Was ist mit Staatsanwälte?

  17. 8.

    erstens was bedeutet Demokratie was ist demokratisch? zweitens erinnert das irgendwie an ein Polnisches Gesetz was die EU und Deutschland explizit bemängelt haben. Der Eingriff der Politik auf das Richteramt. Wobei die Frage des Richtereides ( Neutralität des Richteramtes) schon Fraglich ist.

  18. 7.

    Antonia:
    "Antwort auf [Arno Nym] vom 20.03.2024 um 20:51
    Ich sehe das mit Besorgnis, wer bestimmt denn ,(außer Ihnen natürlich), wer die Toleranten und die Intoleranten sind?"

    Das prüfen unabhängige Gerichte.

    Antonia:
    "Sowas hatten wir schon mehrfach in Deutschland, dass Menschen für sich eine Meinungshoheit beanspruchen und die gnadenlos durchsetzen."

    Nein, das hatten wir noch nicht, dass unabhängige Gerichte die Verfassungsfeindlichkeit von Richtern prüfen!

    Es geht hier auch nicht um "Meinungshoheit", sondern um Verfassungsfeindlichkeit!

    Und bei Verfassungsfeindlichkeit endet die Meinungsfreiheit von Beamten und insbesondere Richtern! Darüber sollte es keine 2. Meinung geben. Und das kann und muss auch "gnadenlos durchgesetzt" werden!

    Antonia:
    "Hat nie ein gutes Ende genommen."

    Das, wovon Sie schreiben, hat aber NICHTS mit heute zu tun!

  19. 6.

    Werner:
    "Antwort auf [Antonia] vom 20.03.2024 um 21:37
    Genau,mich erinnert das alles an DDR-Zeiten."

    Mit DDR hat das nicht das geringste zu tun! Im Gegenteil: Es ist das genaue Gegenteil von DDR, denn wir haben einen Rechtsstaat im Gegensatz zum Unrechtsstaat DDR! Im Gegensatz zur DDR sind die Gerichte unabhängig, stehen Urteile nicht vorher fest etc. pp.

    Es geht hier um Verteidigung von Rechtsstaat und Demokratie. In der DDR ging es dagegen um Verhinderung von Rechtsstaat und Demokratie!

    Es geht hier darum, Rechtsentscheidung vor Parteipolitik (z.B. AfD) zu schützen, während in der DDR-Gerichtsbarkeit die Rechtsprechung auf SED-Linie sein musste!

  20. 5.

    So ein Quatsch, in der DDR hätte sich die braune Brut nie unter dem Stein hervor gewagt. Um die geht es und nichts anderes.

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