An Cranach-Gemälde festgeklebt - Klima-Demonstrantin zu Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro verurteilt

Di 27.06.23 | 14:13 Uhr
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Symbolbild:Gemäldegalerie im Kulturforum in Berlin.(Quelle:picture alliance/imageBROKER/Schoening)
Video: rbb|24 | 28.06.2023 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: picture alliance/imageBROKER/Schoening

Sie klebte sich an den Rahmen eines Cranach-Bildes in der Berliner Gemäldegalerie und nahm an mehreren Straßenblockaden teil. Dafür wurde einer Klima-Demonstrantin jetzt der Prozess gemacht.

Wegen einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie und Straßenblockaden ist eine Klima-Demonstrantin zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 20-Jährige am Dienstag der gemeinschädlichen Sachbeschädigung, der Nötigung, versuchten Nötigung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben schuldig.

Die 20-Jährige kündigte nach dem Urteil an, sie werde die aus ihrer Sicht gerechtfertigten Protestaktionen fortsetzen.

Autofahrer dürfen nicht instrumentalisiert werden

Die 20-Jährige, gegen die nach ihren Angaben bundesweit bereits rund drei Dutzend Strafverfahren laufen, hatte sich mit einer weiteren Aktivistin im August vorigen Jahres an dem Holzrahmen des Gemäldes "Ruhe auf der Flucht nach Ägypten" von Lucas Cranach dem Älteren (1472-1553) festgeklebt. Zudem wurde sie wegen fünf Straßenblockaden und einer Klebeaktion in einem Unternehmen verurteilt. In mehreren Fällen hatte sie sich festgeklebt.

Richterin Corinna Sassenroth sagte weiter im Urteil, Autofahrer dürften nicht instrumentalisiert werden für die Ziele der Klimagruppe "Letzte Generation". Die Gruppe müsse sich legale Mittel suchen, um auf ihre Ziele aufmerksam zu machen. Grundrechte anderer Menschen seien eingeschränkt worden, das sei als verwerflich anzusehen.

Unbestritten sei die Klimakrise eine Gefahr, "doch es gibt andere Mittel als destruktives Verhalten des Festklebens", sagte die Richterin: Von solchen Taten gehe auch ein erhebliches Gefährdungspotential aus. "Es gibt viele Beeinträchtigungen - Rettungsfahrzeuge könnten behindert werden", so Sassenroth weiter.

Schaden von 2.385 Euro am historischen Rahmen

Die Klima-Aktivistin, die derzeit in Greifswald wohnt, hatte erklärt: "Wir schlagen Alarm, weil es so nicht weitergehen darf." Ihr Abitur habe sie abgebrochen und sich der Gruppe "Letzte Generation" angeschlossen.

Eine 24-jährige Aktivistin, die an der Klebeaktion in der Gemäldegalerie beteiligt war, war Ende April für diese und weitere Aktionen zu vier Monaten Haft verurteilt worden - damit hatte erstmals ein Berliner Gericht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach Aktionen der Klimagruppe verhängt.

Am historischen Rahmen des Gemäldes war ein Schaden von 2.385 Euro entstanden. Die 20-Jährige habe die Summe bezahlt, das wertete das Gericht nun strafmildernd. Mit 130 Tagessätzen zu je 10 Euro blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwältin, die 200 Tagessätze zu je 15 Euro (3000 Euro) gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Klimaaktivistin erhoben.

Sendung: rbb24, 27.06.2023, 13 Uhr

64 Kommentare

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  1. 64.

    "Auch wenn Sie das Grundgesetz nicht akzeptieren wollen, ist die Versammlungsfreiheit darin sehr wohl eingeschränkt."

    Unterlassen sie ihre dummen Unterstellungen. Zu einer Diskussion sind sie ohnehin nicht fähig aber das geht jetzt zu weit.


  2. 63.

    "Dass eine Mehrheit die Klebeaktion ablehnen, heißt nicht, dass ein Teil dieser Mehrheit grundsätzlich Klimaschutz ablehnt!"

    Nö, nur möchte man nichts dafür tun, erst recht nicht sich einschränken.

    Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass

  3. 62.

    Na, da sie ja offenbar so toll sind und alles (besser) wissen, habe ich einen Vorschlag für Sie: Die Justiz sucht dringend Leute, eben um z.B. Straftäter schneller aburteilen zu können. Also bewerben Sie sich, vorzugsweise mit einem 2. juristischen Staatsexamen, aber auch für alle anderen Laufbahnen wird Personal gebraucht...

  4. 61.

    Durch die Klebeaktionen in der Innenstadt
    z.B. am Ernst-Reuter-Platz wurden ständig Buslinen behindert; das heißt die Busse fielen biz zu 3 Stunden aus. Da der Ubahnhof nicht barrierefrei ist,bedeutete das fürMensch mit Kinderwagen,Rolli, Rollator einen 25 minütigen Fußweg zum nächsten Bahnhof mit Aufzug. Und dies traf auf viele blockierte Stellen in der Stadt ebenso zu.
    Wie kommen Sie darauf,dass die Busse der bvg nicht blockiert waren? Haben Sie das nicht einei ziges Mal gesehen odervon jemandem gehört?

  5. 60.

    Mit welchem Recht setzt sich diese Frau gg geltendes Gesetz und zeigt, dass sie Kunst und Kultur schaden möchte. Ich sehe keinen Zusammenhang mit dem Klimaproblem! Eine Demonstration ohne Sinn! Nur gut fürs Ego.

  6. 59.

    Wenn der Verteidiger auf Freispruch plädiert--warum wurde dann bereits vor der Gerichtsverhandlung der Schaden am Gemälde--2385 Euro --bezahlt?
    Man bestätigt doch damit die Schuld einer Sachbeschädigung--aber weil diese Art von Sachbeschädigung dem guten Zweck dient, fordert man Freispruch. Und bekommt zumindest eine milde Strafe.

    Würde man den Polizeieinsatz und die Reparatur an der aufgehämmerten Straße bezahlen--würde man auch Freispruch fordern--dafür aber eine milde Strafe erhalten.

    Läuft das immer so, dass man vor einem Urteil an Geschädigte Geld bezahlen kann--um dann eine mildere Strafe zu bekommen, weil man ja weiß, dass man schuldig gesprochen werden wird?

    Was ist das denn für ein Deal?

  7. 58.

    Auch wenn Sie das Grundgesetz nicht akzeptieren wollen, ist die Versammlungsfreiheit darin sehr wohl eingeschränkt. Selbst wenn Gerichte vereinzelt bei Straßenblockaden Nötigung verneint hatten, blieb dennoch ein Verstoß das Versammlungsgesetz übrig.

  8. 57.

    Es darf gemäß Artikel 3 Grundgesetz keine Gesinnungsjustiz geben wie die Letzte Generation sich hier in Berlin auch schon direkt vor Busse und Straßenbahnen geklebt hat. Natürlich freuen sich Schwerverbrecher darüber, dass die Letzte Generation so behandelt wird, wie das RRG der Staatanwaltschaft für gewöhnliche Fahrraddiebe vorgegeben hatte. Richtige Klimaschützer verklagen aber lieber die Bundesregierung, auch wenn es dafür weniger medialen Ruhm und Spenden als für organisierte Gewalttaten von Kriminellen der Vereinigung Letzte Generation gibt.
    https://www.tagesschau.de/inland/umweltschuetzer-klage-bund-101.html
    Wer das Gewaltmonopol hat und wie es ausgeübt wird, steht übrigens auch im Grundgesetz. Es ermächtigt eben nicht zur freien Gewaltausübung aus politischen Motiven.

  9. 56.

    FAZIT:
    Die junge Dame hat auch durch die Gerichtsentscheidung überhaupt nichts gelernt und kündigt weitere STRAßENKLEBEREIEN an.

    Wer zahlt eigentlich für den angerichteten Schaden des Bildes?

  10. 55.

    Wer bewusst Straftaten begeht muss mit der entsprechenden Reaktion des Rechtsstaates rechnen.

  11. 54.

    Man kann und darf die LG nicht schuldig sprechen. Denn welche Methoden und Möglichkeiten gibt es, die wirklich wirksam sind? Hauptsache sie behindern keine Busse und Bahnen. Normale Demos sind der Regierung und den Mächtigen total egal. Schlimm, daß sich die Justiz an der LG austobt und die Schwerverbrecher lachen darüber. Die Justiz soll lieber die Verbrecher schneller verurteilen. Die aber werden aus dem Gefängnis entlassen, weil die Justiz nicht schnell genug gegen sie verhandelt. Das ist eine Kasperjustiz. Ich bin zwar mit der Beschädigung von Gemälden nicht einverstanden. Aber ich mache der LG keinen Vorwurf, in dieser Notlage in Panik zu verfallen und nicht anders weiter zu wissen.

  12. 53.

    Was halten sie denn von einer Spende für
    https://wuenschewagen.de/berlin oder https://wuenschewagen.de/standorte/brandenburg
    Die Leute, die dies ehrenamtlich ermöglichen haben, im Gegensatz zu den Klebekindern, wirklich "Ar... in der Hose". Sie zaubern denen, die selbst von den sinnfreien LG-Aktionen nichts mehr haben werden, ein Lächeln ins Gesicht. Dies zu sehen ist unbezahlbar.

  13. 52.

    Sind Sie dumm oder sowas? Haben Sie die Richterin nicht verstanden? Sie wurde u.a. wegen Nötigung und Sachbeschädigung angeklagt. Autofahrer wurden in ihren Grundrechten eingeschränkt.

  14. 51.

    Lächerlich, was für ein Taschengeld als Strafe, ist die Justizkasse voll? Zahlen die doch aus der Portokasse.

  15. 50.

    Dass eine Mehrheit die Klebeaktion ablehnen, heißt nicht, dass ein Teil dieser Mehrheit grundsätzlich Klimaschutz ablehnt!
    App "10 Millionen Fliegen können nicht irren..." Meinen Sie die Fliegen und andere Insekten, die seit 10 Jahren bei Autofahrten durch nen Somemrabend nicht mehr an der Windschutzscheibe kleben? Früher war nicht nur mehr Lametta, sondern auch mehr Fliegen und anderes Kleingetier an der Windschutzscheibe. Dass man heute diese speziellen Schrubbelschwämme oder Reinigungsmittel für festgeklebte Insektenreste an der Windschutzscheibe nicht mehr benötigt, ist für den einen Autofahrer Freude, für andere schon ein deutliches Achtungszeichen der Veränderung.

  16. 49.

    1300 Euro Geldstrafe. Macht denen nichts aus, das zahlen die Unterstützer aus den USA!

  17. 47.

    Ich finde es bemerkenswert, dass selbst die Angeklagte nicht einmal erkennen lässt, dass sie für die Umwelt etwas Gutes tun will bzw. bestrebt ist einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten.

    Die angeklagte junge Dame wirkt doch völlig unglaubwürdig, wenn sie anscheinend nur das vorträgt, was ihr bei der "letzten Generation" mutmaßlich "vorgegeben" wurde. Nach der Verurteilung dann wohl völlig uneinsichtig zu verkünden, dass man im Grunde weiter "Gewaltbereit" ist muss auch für eine umsorgte Richterin frustrierend sein, die anscheinend mit einem noch relativ mildem Urteil der jungen Damen eine Chance geben wollte. Die junge Dame scheint nicht einmal verstanden zu haben, dass die Richterin ihr eine Chance geben wollte, damit sie nicht ihre eigene Zukunft ruiniert.

    Die junge Dame wird anscheinend von der "Führung" der letzten Generation lediglich "knallhart" für deren Zwecke "instrumentalisiert"-

  18. 46.

    Inwiefern wurden Artikel unseres Grundgesetzes und angeschlossene Gesetze in diesem Fall schon widerlegt?

  19. 45.

    85 Prozent der befragten Deutschen halten die Verkehrsblockaden der Klimakleber für „nicht gerechtfertigt“. Nur jeder Achte (13 Prozent) stimmt solchen Protestaktionen zu. Das geht es aus einer Umfrage des SWR hervor, wie die Tagesschau berichtet.

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