Verdacht der Beihilfe gegen Krankenpflegerin - Kardiologe der Berliner Charité wegen zweifachen Mordes angeklagt

Mo 04.09.23 | 11:48 Uhr
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Symbolbild: Offizielle Inbetriebnahme des Trainings- und Simulations-Operationssaals der Charite am 22.11.2011. (Quelle: dpa/Caro/Teich)
Audio: rbb24 Inforadio | 04.09.2023 | Thomas Weber | Bild: dpa/Caro/Teich

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 56-jährigen Facharzt der Charité Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben. Mitangeklagt ist eine 39 Jahre alte Krankenpflegerin wegen des Verdachts der Beihilfe.

  • Charité-Kardiologe soll Patienten überdosierte Beruhigungsmittel verabreicht haben
  • Fälle ereigneten sich 2021 und 2022
  • Mediziner seit Mai in U-Haft
  • Krankenschwester ist mitangeklagt

Gegen einen an der Charité angestellten 56-jährigen Facharzt für Kardiologie hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen "zweifachen Heimtückemordes aus niedrigen Beweggründen" Anklage erhoben.

Mitangeklagt wurde eine 39-jährige Krankenpflegerin wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag bei einer dieser Taten, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte.

Dem Kardiologen wird vorgeworfen, am 22. November 2021 gegen sein "besseres Wissen" vier Krankenschwestern angewiesen zu haben, die eigentlich erfolgreiche Reanimation eines 73-jährigen Patienten abzubrechen. Anschließend soll er einer der Krankenschwestern angeordnet haben, dem Patienten eine tödliche Dosis eines Beruhigungsmittels zu verabreichen. Als der Patient nicht verstarb, soll der Kardiologe ihm eine weitere Dosis des Mittels gegeben haben, was letztendlich zum Tod des Patienten führte.

Zudem wird ihm vorgeworfen, am 23. Juli 2022 ohne medizinische Gründe einer 73-jährigen Frau mehrere Dosen desselben Beruhigungsmittels verabreicht zu haben, was zu deren Tod führte. Der Kardiologe soll die Hilflosigkeit seiner Opfer ausgenutzt und "aus egoistischen Motiven über den Zeitpunkt des Todes seiner Patienten entschieden haben", erklärte die Staatsanwaltschaft.

Der Mediziner befindet sich seit dem 8. Mai in Untersuchungshaft. Derzeit werden weitere Patientenakten untersucht, um herauszufinden, ob möglicherweise noch weitere Tode von dem Beschuldigten zu verantworten sein könnten.

Sendung: rbb24 Abendschau, 04.09.2023, 19:30 Uhr

55 Kommentare

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  1. 55.

    Es heißt im Artikel, dass die Patientin erfolgreich reanimiert worden war, also war sie nicht tot.
    Überhaupt deuten und beurteilen Sie in Ihrem Kommentar recht viel, ohne wirklich fundiert zu wissen, was im Einzelnen geschehen ist.

  2. 54.

    Antwort auf "Leni" vom Montag, 04.09.2023 | 23:40 Uhr
    "Es wird nicht mehr ermittelt. Sie hätten den Beitrag vielleicht lesen sollen." Habe ich! Mich nur mit "ermittelt" falsch ausgedrückt; es ist noch nichts bewiesen, der Prozess wird es klären. Das ändert aber nichts an meiner Meinung, dass die Medien zurückhaltender berichten sollten.

  3. 53.

    Gruselig.

  4. 52.

    @Claudia: Es wird nicht mehr ermittelt. Sie hätten den Beitrag vielleicht lesen sollen.

  5. 51.

    @Hallo: Sie "finden nicht, dass es Motd war"? Und das finden Sie, weil Sie genau was von Beruf sind? Und weil Sie genau wann an der Aufklärung beteiligt waren?

  6. 50.

    Steht doch nigends, dass die Leute bereits als schuldig gelten?!?
    Die Nennung des Alters der involvierten Personen ist übrigens behördlicher Standard. Ist in Polizeiberichtsmeldungen nicht anders.
    Kann auch der Anklage nichts Fehlerhaftes entnehmen, es wird genannt, was den Personen zur Last gelegt wird und alles weitere bringt der Prozessverlauf zutage.
    Dieses Schema kennt doch sogar ein Barbara-Salesch-Zuschauer :))

  7. 49.

    Heißt es nicht bei Freud – sadistische Persönlichkeiten landen geächtet im Gefängnis oder mit Ehren am OP-Tisch, Richtertisch, Verwalterpult?

  8. 48.

    ... Kein Unsinn! Entschuldigung für die Tippfehler.
    Der Fall dürfte einen riesigen Image-Schaden bei der Charité hinterlassen. Soviel steht fest.
    Viel Vertrauen wird "verbrannt".
    Aber so ist es überall. Einer macht Mist und alle anderen Ärzte tragen die Konsequenzen.
    Wer hier kritisiert bei den Kommentaren, sollte erstmal denken. Vor dem Posten. Aber das scheint nicht immer zu gelingen.

  9. 47.

    Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und die Medien darüber informiert, sind in der Regel die Ermittlungen abgeschlossen! Das sollten Sie doch wissen.
    Und in solchen Fällen handelt es sich nicht einmal um Verdachtsberichterstattung, die unter bestimmten Bedingungen zulässig ist, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
    Oder sollen nach Ihrer Meinung solchen schweren Verbrechen untern Teppich gekehrt werden?

  10. 46.

    Sie sollten wissen, dass der Eid des Hippokrates in seiner klassischen Form nicht von Ärzten geleistet wird und keine Rechtswirkung hat

  11. 45.

    "Überhaupt nicht, so lange noch ermittelt wird!"

    Genau so!
    Wie bei so vielem in letzter Zeit!

  12. 44.

    Das gab's schon immer und wird auch künftig so sein. Nur weil es diesmal die Charité traf, ist das Geschrei besonders groß. Dort gehen jeden Tag Patienten ein und aus und ein paar werden auch nicht lebend rauskommen.
    Mit egoistischen Motiven kann alles gemeint sein. Wir haben Ärztemangel und die Halbgötter in Weiß sind auch nur Menschen, schieben endlose Dienste und sollen permanent zur Stelle sein. Auch Ärzte haben ein Privatleben, sind keine Roboter, dürfen auch mal überfordert sein. Es heißt ja nicht umsonst: Im Krankenhaus sind alle krank, besonders die Ärzte. Es gibt auch Arbeitsbedingungen, die krank machen.

  13. 43.

    "aus egoistischen Motiven über den Zeitpunkt des Todes seiner Patienten entschieden haben",

    wenn das zuträfe , ware der Mediziner ein Fall für die Psychiatrie

  14. 42.

    " die eigentlich erfolgreiche Reanimation eines 73-jährige "

    was bedeutet das " eigentlich " ? entweder war die Reanimation erfolgreich oder nicht , welche Beweggründe werden dem
    Facharzt für Kardiologie unterstellt ?

  15. 41.

    Antwort auf "DK" vom Montag, 04.09.2023 | 13:34 Uhr
    "Wie soll man denn Ihrer Meinung nach über solch einen Fall berichten, wie hätten Sie's denn gern?" Überhaupt nicht, so lange noch ermittelt wird!

  16. 40.

    Ich finde nicht das dies Mord war...unter Mord stelle ich mir was anderes vor?die Patientin wurde reanimiert,also war bereits tot ,ohne den Doc wäre die Patientin auch gestorben,weshalb ist die Patientin nun gestorben.Eine Reanimation kann abgebrochen werden,wenn das falsch war wäre das ein ärztlicher Kunstfehler oder unterlassene Hilfeleistung.Wenn das Beruhigungsmittel die Patientin tötete anstatt zu beruhigen,war die Reanimation doch erfolgreich??ich glaube die StA geht da zu weit mit dieser Anschuldigung und verunsichert damit den Berufstand der ohnehin nicht einfach ist

  17. 39.

    Das frage ich mich auch. Das Wort "heimtücke" stand auch. Schockierend. Hoffentlich ist die Dokumentation aussagekräftig.

  18. 38.


    Lassen wir das Gericht seine Arbeit machen.
    Nicht jede Anklage hält das was sie verspricht und wenn doch, in jeder Branche gibt es schwarze Schafe.
    Gleichzeitig möchte ich anmerken, das Kliniken bei älteren Patienten obwohl sie kurz vor dem Ableben sind noch genügend unnötige Untersuchungen durchführen damit die Kasse klingelt.
    Vielleicht ist dadurch auch etwas schief gegangen.

  19. 37.

    Die von Ihnen angeführte Beweislastumkehr gilt nur im Zivilrecht, maximal noch für die Einziehung von Vermögen als Nebenfolge von (vermuteten) Straftaten nach StPO/StGB. Dies gilt aber nicht für den Kern des Strafrechts, also die Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe! Da wäre eine Beweislastumkehr fatal. Jemanden, dem eine Straftat nicht nachgewiesen werden kann, nur deshalb zu verurteilen, weil die Straftat bei ihm lediglich vermutet wird bzw. nur möglich ist, er aber kein Alibi hat (z.B. weil er ganz alleine zuhause im Bett geschlafen hat) oder auch sonst nicht seine Unschuld beweisen kann, das wäre mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Bei einem Mord in einem Mehrfamilienhaus könnte man dann alle Singles verurteilen, weil sie alle kein Alibi haben (alle sagen, sie haben allein in ihrem Bett geschlafen) und alle - gleichermaßen einzeln oder zusammen - hätten den Nachbarn töten können.

  20. 36.

    Ich kann Ihre Meinung nicht teilen.
    Seit geraumer Zeit versucht das "Öffenliche" bei dem "Privaten" mitzuhalten. Und dann ist solche Anprangerung, wo schon fast haargenau der Tathergang beschrieben wird unsachlich. Dieser wird bestimmt nicht so von der Staatsanwaltschaft in der Pressemitteilung preisgegeben.

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