18-Jähriger wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt

18-Jähriger wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt

mit Informationen von Thomas Gerber   14.11.2023 | 16:00 Uhr

Im Prozess um den 18-Jährigen, der im Mai in Schiffweiler seinen Freund mit einer Schrotflinte erschossen hat, hat das Landgericht Saarbrücken am Dienstag ein Urteil gefällt. Der junge Mann soll wegen Totschlags acht Jahre in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor dem Landgericht Saarbrücken ist am Dienstag der Prozess gegen einen 18-Jährigen zu Ende gegangen. Er soll im Mai in Schiffweiler einen Freund mit einer Schrotflinte erschossen haben. Vorangegangen war nach Aussage des Angeklagten offenbar ein Gerangel um die Waffe. Auch ein Psychiater, der am Montag als Zeuge geladen war, sah eher einen Unfall als Totschlag oder Mord.

Die Jugendkammer des Landgerichts kam am Dienstag jedoch zu einem anderen Ergebnis. Es verurteilte den 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren wegen Totschlags.

18-Jähriger wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt
Audio [SR 3, Thomas Gerber, 14.11.2023, Länge: 01:01 Min.]
18-Jähriger wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt

Gericht sieht keine Anzeichen für Unfall

Zudem stellte die Kammer eine besondere Schwere der Schuld fest und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe am Abend des 15. Mai nach einem gemeinsamen Nachmittag mit Ego-Shooter-Spielen seinen ein Jahr jüngeren Freund wissentlich und willentlich erschossen.

Bei dem aufgesetzten Kopfschuss habe es sich keineswegs – wie von der Verteidigung behauptet – um einen Unfall gehandelt, sondern um eine vorsätzliche Tat. Daran bestünden keine vernünftigen Zweifel. Zwar habe die Beweisaufnahme im Prozess kein Motiv erbracht, aber solche Fälle gebe es nun einmal. Die Tatwaffe, eine russische Schrotflinte, sei funktionstüchtig gewesen. Das von der Verteidigung behauptete Gerangel um die Waffe kurz vor dem tödlichen Schuss habe es nicht gegeben.

Die Verteidigung, die in ihrem Plädoyer keinen konkreten Antrag gestellt aber an den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" erinnert hatte,  wird das Urteil voraussichtlich nicht akzeptieren und in Revision gehen.

Video [aktueller bericht, 14.11.2023, Länge: 2:55 Min.]
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Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 14.11.2023 berichtet.


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