Bereits 77 Gefangene sind seit Mitte November auf freien Fuß gekommen. Bis Anfang nächsten Jahres könnten im Zuge der sogenannten Weihnachtsamnestie noch vereinzelt weitere Entlassungen folgen, sagte das rheinland-pfälzische Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur. Im vergangenen Jahr hatten insgesamt 90 Gefangene von der Regelung profitiert.
Von der Haftverkürzung profitieren laut Ministerium nur Häftlinge, die ohnehin in dieser Zeit freigekommen wären. Mit dem "Gnadenerweis" solle ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden. Denn vor Weihnachten könnten sie sich noch um Behördengänge, Job- oder Wohnungssuche kümmern. An den Feiertagen und zum Jahreswechsel sind Ämter oft geschlossen.
Voraussetzungen für Amnestie müssen stimmen
Eine Weihnachtsamnestie kommt nicht für alle Verurteilten in Frage. Eine frühere Entlassung ist ausgeschlossen, wenn der Gefangene wegen Sexualdelikten, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte verurteilt wurde.
Darüber, wie viele Tage im Schnitt erlassen werden, gibt es keine Statistik. Grundsätzlich könnte es maximal der festgelegte Zeitraum vom 15. November bis 6. Januar 2024 - also 53 Tage - sein. "Nur wer in diesem Zeitraum seine Strafe vollständig verbüßt hätte, bekommt die in diesen Zeitraum fallende Zeit erlassen", so das Ministerium.
Anfang Dezember befanden sich 221 weibliche und 2703 männliche Gefangene in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen.