Ein 70-Jähriger muss sich am Landgericht Trier wegen der fahrlässigen Tötung eines Radfahrer verantworten. Er soll den Mann beim Überholen erfasst haben. (Foto: IMAGO, Daniel Scharinger)

Wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht

Prozess um toten Radfahrer in Trier: Autofahrer verurteilt

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Nicole Mertes
Nicole Mertes arbeitet als Redakteurin im SWR Studio Trier (Foto: Nicole Mertes)

Das Amtsgericht Trier hat einen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht verurteilt. Bei dem Unfall war ein Fahrradfahrer so schwer verletzt worden, dass er daran starb.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Autofahrer in Trier-Nord einen Fahrradfahrer überholt hat. Der Wagen streifte dabei den Radfahrer mit dem Außenspiegel, sodass dieser stürzte und vier Tage später an seinen schweren Verletzungen starb.

Der 70-jährige Autofahrer wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem wird ihm für zwei Jahre der Führerschein entzogen und er muss 5.000 Euro für wohltätige Zwecke spenden.

Der Richter sagte zum Angeklagten, er habe bewusst mehrere falsche Entscheidungen getroffen: An einer Engstelle an einem Fußgängerüberweg einen Fahrradfahrer zu überholen, obwohl dort der notwendige Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einzuhalten war. Als es zum Unfall kam, sei er einfach weggefahren und erst 20 Minuten später zur Unfallstelle zurückgekommen.

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Was im Oktober 2021 passiert ist

Im Oktober 2021 war der Angeklagte an einem Samstagnachmittag gegen 17 Uhr auf der Loebstraße in Trier-Nord mit seinem Auto unterwegs, heißt es in der Anklageschrift. Er fuhr demnach etwa 50 Stundenkilometer. An einer Engstelle an einem Fußgängerüberweg wollte er einen Radfahrer überholen. Dabei streifte er den Radfahrer mit dem Außenspiegel seines Wagens. Der Radfahrer, der keinen Helm trug, wurde auf die Motorhaube des Autos geschleudert und stürzte dann mit dem Kopf auf das Straßenpflaster.

Angeklagter sagt vor Gericht aus

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe den Fahrradfahrer überholen wollen und zu spät bemerkt, dass er mit einem E-Bike unterwegs war. Der Überholvorgang habe länger gedauert. Plötzlich sei der Fahrradfahrer leicht nach links gefahren und er habe ihn mit seinem Außenspiegel berührt. Der Angeklagte sagte, er habe den Unfall bemerkt, aber gedacht, es sei nicht so schlimm.

Vorwurf: Fahrerflucht

Weil er den Verkehrsfluss nicht unterbrechen wollte, sei er noch ein paar Meter weiter gefahren und habe dann angehalten. Er sei geschockt gewesen und habe sich erst etwas sammeln müssen. Als er die Streifenwagen der Polizei gesehen habe, sei er zur Unfallstelle zurückgegangen und habe sich gemeldet.

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Radfahrer erleidet schwerste Kopfverletzungen

Der 84 Jahre alte Radfahrer hatte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei dem Sturz schwerste Kopfverletzungen zugezogen. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und Hirnblutungen, so die Ärzte. Der Mann starb vier Tage nach dem Unfall in einem Krankenhaus, so die Anklage.

Tochter des Verstorbenen als Zeugin und Nebenklägerin im Gericht

Die Tochter des verstorbenen Radfahrers sagte als Zeugin vor Gericht aus. Sie war auch Nebenklägerin in dem Prozess. Sie sagte vor Gericht, der Angeklagte habe ihrer Familie nie sein Beileid ausgesprochen. Das habe sie sehr enttäuscht.

Zeugen sagen vor Gericht aus

Vor Gericht haben viele Zeugen ausgesagt. Ein Ehepaar war mit seinem Auto unmittelbar hinter dem Angeklagten in der Loebstraße unterwegs und sah, wie es zu dem Unfall kam. Die beiden sagten aus, der Autofahrer sei viel zu dicht an den Fahrradfahrer herangefahren.

Polizeibeamte schilderten, dass der Unfallverursacher erst etwa 20 Minuten später auf die Beamten zugekommen sei. Er sei sichtlich schockiert gewesen und habe am ganzen Leib gezittert. Sein Auto habe er gut 100 Meter von der Unfallstelle entfernt abgestellt.

Anklage: Mindestabstand nicht eingehalten

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Autofahrer beim Überholen des Radfahrers den notwendigen Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten hatte. Deshalb habe er den Radfahrer touchiert und damit den Sturz verursacht. Das bestätigte vor Gericht ein Kfz-Sachverständiger als Gutachter.

An dieser Stelle sei der Mindestabstand nicht einzuhalten gewesen. Man hätte zwar aneinander vorbeikommen können, aber der Fahrradfahrer sei leicht nach links ausgewichen, womöglich, um einen Gullydeckel zu umfahren. Der Fahrradfahrer sei mit einem Tempo von etwa 15 Stundenkilometern unterwegs gewesen.

Überwachungskamera zeichnet Unfall auf

In der Loebstraße sind viele Autohäuser. Die Überwachungskamera eines Autohauses hatte den Unfall aufgezeichnet. Die Aufnahmen halfen der Polizei bei den Ermittlungen und auch dem Kfz-Sachverständigen für sein Gutachten.

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