Eine junge Frau wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Laut Anklage hatten die beiden Frauen im vergangenen Sommer vor der Tat Alkohol getrunken und auch Drogen zu sich genommen. Das Opfer sei aus dem Fenster geklettert und habe sich mit den Händen am Fensterrahmen festgehalten. Ein Mann, der sich auch in der Wohnung aufhielt, soll die Frau dann festgehalten und versucht haben, sie zu retten.
Opfer aus Zweibrücken kommt mit geringen Verletzungen davon
In dieser Situation sei die Angeklagte dazu gekommen und habe dem Opfer so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dass dieses aus dem Fenster stürzte - vier Meter tiefer schlug sie auf einem Geländer auf und fiel dann noch einmal zwei Meter tiefer auf den Boden. Wie durch ein Wunder kam das Opfer mit Prellungen und Schürfwunden davon. Noch vor Ort soll die Angeklagte gesagt haben, dass das Opfer "nerve" und man sie deshalb am Boden liegen lassen solle.
Opfer: "Wir waren beste Freundinnen"
Während des Prozesses hatte das Opfer gesagt, es wisse nicht mehr viel von der Nacht, in der die Tat passiert sein soll. Über ihr Verhältnis zur Angeklagten sagte die Frau: "Wir waren beste Freundinnen." Sie könne sich nicht vorstellen, dass die Angeklagte sie habe töten wollen. Außerdem wolle sie nicht, dass die Angeklagte bestraft wird.
Die Angeklagte selbst entschuldigte sich unter Tränen bereits am ersten Prozesstag am Landgericht Zweibrücken beim Opfer. "Ich würde Dir niemals weh tun. Ich hoffe, Du kannst mir irgendwann verzeihen."
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