Urteil im Obdachlosenprozess

Mord in Trier-Nord: Mann muss lebenslang hinter Gitter

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Eifersucht und ein Plüschtier spielten eine wichtige Rolle bei einem Mord im Obdachlosenmileu, der vor Jahren in Trier für Schlagzeilen sorgte. Der Täter muss jetzt lebenslang in Haft.

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Die Richter am Landgericht Trier sahen es als erwiesen an, dass der obdachlose Mann seine frühere Partnerin von hinten heimtückisch mit einem Wollschal erdrosselt hat. Er traf sich mit der Frau in ihrer Wohnung in Trier-Nord. Die Tat liegt bereits elf Jahre zurück. Der Prozess begann so spät, weil die Leiche der Frau erst Jahre nach dem Mord 2016 gefunden wurde.

Mord sorgte in Trier für Aufsehen

Die Leiche der Frau aus dem Obdachlosenmilieu wurde eher zufällig im September 2016 in einem Haus in Trier-Nord gefunden. Damals sollte ein Dachboden entrümpelt werden. Dabei machten die Arbeiter den grausigen Fund: In einem Schlafsack, der mit mehreren Decken umwickelt war, fanden sie die sterblichen Überreste.

In einem Haus in Trier-Nord ist 2012 eine Frau getötet worden. Erst elf Jahre später hat am Landgericht Trier der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. (Foto: Wolfgang Steil)
In einem dieser Häuser ist die Frau 2012 ermordetet worden. Die Leiche entdeckten Arbeiter erst vier Jahre später beim Entrümpeln auf dem Dachboden.

Mord wegen Streit um Plüschtier

An dem Tag des Mordes hatte der Täter die Frau besucht. Beide waren früher ein Paar. Zum Zeitpunkt der Tat war er mit einer anderen Frau liiert. Immer wieder habe es mit seiner neuen Partnerin und seiner Ex Streit um ein Plüschtier mit rotem Herz gegeben - ein vermeintliches Liebes-Geschenk aus früheren Zeiten. Meist seien die drei betrunken gewesen, so das Gericht.

Den Mord soll der Mann aber mit vergleichsweise klarem Kopf durchgeführt haben - er habe etwa die Hunde des Opfers vorher weggesperrt. Der Täter sitzt bereits wegen eines anderen Mordes, an einem Obdachlosen in Hessen, lebenslang in Haft. Ob sich eine Sicherungsverwahrung anschließt, müsse ein Gericht ein halbes Jahr vor seiner Entlassung entscheiden, so das Urteil.

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