
Rheinland-Pfalz So viele Menschen in RLP warten auf ein Spenderorgan
Schon eine Entscheidung beim Thema Organspende gefällt und das auch schriftlich festgehalten? Der Tag der Organspende soll dazu beitragen, dass sich mehr Menschen mit dem Thema beschäftigen.
Die Zahl der Organspenden in Rheinland-Pfalz ist rückläufig. Im letzten Jahr wurden 109 Organe transplantiert, 85 weniger als 2021. Der Trend scheint sich auch in diesem Jahr fortzusetzen. Dagegen steht die Zahl der Menschen, die auf ein Organ warten: 400 befinden sich derzeit auf der Warteliste in RLP. 120 davon in Kaiserslautern.
23-Jährige wartet auf Spenderleber
Justine Kiara Schauerer ist eine von vielen, deren Leben von einem Spenderorgan abhängt. Mit nur 23 Jahren hat sie eine Lebererkrankung, die nun zu Leberkrebs geführt hat. Sie braucht dringend eine neue Leber. Ihr behandelnder Arzt, Dr. Jens Mittler, von der Uniklinik Mainz sagt, es sei viertel vor 12. Wenn Justine Kiara nicht bald ein Organ bekommt und der Krebs sich weiter ausbreitet, ist unter Umständen keine Transplantation mehr möglich. Das Zeitfenster hat sich dann geschlossen.
Ein möglicher Grund für die geringe Spendenbereitschaft könnte sein: Die Angst, dass Ärzte im Notfall nicht mehr alles versuchen könnten, um das Leben eines Organspenders zu retten. Allerdings haben die behandelten Ärzte nichts mit der Transplantation zu tun. Dafür sind andere Ärzte zuständig. Außerdem müssen vor der Organentnahme zwei unabhängige Ärzte den Hirntod eines Menschen bestätigen. Ablauf einer Organspende:
- Organe können nur gespendet werden, wenn der Hirntod festgestellt und der Organspende zugestimmt wurde
- Entnahme und Transport der Spenderorgane
- Anhand der Warteliste werden die Organe vermittelt
- Nach einer Transplantation gibt es ärztliche Kontrollen, um Abstoßungsreaktionen zu verhindern
Mehrheit in Deutschland findet Organspende sinnvoll
Es gibt eine aktuelle Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die besagt, dass acht von zehn Befragten der Organspende positiv gegenüber stehen. Warum gibt es dann so wenige, die bereit sind zu spenden? Laut einer Sprecherin der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) fehlt oft der letzte Schritt. Die Entscheidung für die Organspende muss dokumentiert werden, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Genau darauf kommt es an.
Fehlende Zustimmung ist Hauptgrund für nicht vollzogene Organspenden
Die DSO berichtet, dass Angehörige häufig verunsichert sind, wenn keine eindeutig dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. 2022 habe in rund 15 Prozent der Fälle eine schriftliche Entscheidung vorgelegen. Wenn die Angehörigen alleine entscheiden mussten, gab es in 80 Prozent der Fälle keine Zustimmung für eine Organspende.
Widerspruchslösung einführen?
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) fordert bereits seit längerem einen Systemwechsel in Sachen Organspende. Statt der bisher geltenden Entscheidungslösung, sollte in Deutschland die Widerspruchslösung eingeführt werden.
Bei der Organspende in Europa gibt es je nach Land unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Sie regeln, wann und unter welchen Umständen die Organe einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen. Zustimmungslösug: Bei der Zustimmungslösung können nur dann Organe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen keine Organe oder Gewebe entnommen werden. Es gibt dabei keinen Zwang, eine Entscheidung zu treffen. Eine reine Zustimmungslösung gibt es innerhalb des Eurotransplant-Verbunds nicht. In diesen Ländern gilt die so genannte erweiterte Zustimmungslösung. Das heißt: Falls keine Dokumentation der Entscheidung der verstorbenen Person vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten im Fall der Fälle gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden. Entscheidungslösung: In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass die Entnahme von Organen nach dem Tod nur dann zulässig ist, wenn dem die verstorbene Person zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen zugestimmt haben. Dabei soll die Entscheidungsfindung der Menschen unterstützt und begleitet werden. Zum Beispiel werden allen bei einer deutschen Krankenversicherung versicherten Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr alle zwei Jahre Informationsmaterial sowie der Organspendeausweis kostenfrei zugeschickt. Widerspruchlösung: Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen das Recht, einer Organentnahme bei der verstorbenen Person zu widersprechen, sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person vorliegen.
Organspende nicht nur für junge Menschen relevant
Wer denkt, dass das Thema Organspende ihn nichts mehr angeht, weil er schon älter ist und seine Organe sicher nicht mehr verwendet werden könnten, liegt falsch. "Old for old" ist ein europäisches Programm für ältere Organspender. Veronika Wilhelm aus der Nähre von Trier bekam über dieses Programm eine neue Lunge und zwei neue Nieren.