Eine Erdölbohrung (Archivbild) (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Klagen abgewiesen

Firma darf in Otterstadt weiter nach Erdöl suchen

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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat drei Klagen gegen eine geplante Suche nach Erdölbohrung bei Otterstadt im Rhein-Pfalz-Kreis abgewiesen. Die Kläger scheiterten damit vor Gericht.

Gebohrt werden soll auf einem Grundstück an der L534 zwischen Waldsee und Otterstadt. Die Firma Neptune Energy aus Hannover vermutet dort ein Erdölvorkommen. Zusammen mit Palatina GeoCon aus Speyer will das Unternehmen eine Erkundungsbohrung durchführen. Dadurch wollen die Firmen klären, ob sich eine Förderung lohnen könnte.

Neptune Energy äußert sich zu Urteil

In einer ersten Stellungnahme begrüßte Neptune Energy die Entscheidung des Gerichts. Erdöl sei ein wichtiger Rohstoff für viele Produkte des Alltags, so ein Sprecher. "Wir sind der Auffassung, dass es sehr wichtig ist, Erdöl möglichst bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu fördern". In Speyer produziere das Unternehmen seit 15 Jahren sicher Erdöl. Man sei jederzeit für Gespräche mit Anwohnern bereit.

Felder am Ortsrand in Otterstadt. (Foto: SWR)
Auf einem Feld zwischen Waldsee und Otterstadt werden Erdölvorkommen vermutet.

Rückschlag für Widerstand gegen Erdölbohrung

Vor rund zwei Jahren hatte das Landesamt für Geologie und Bergbau festgelegt, dass bei Otterstadt grundsätzlich nach Erdöl gebohrt werden darf. Dagegen regt sich schon seit Jahren großer Widerstand. Unter anderem hatte sich eine Bürgerinitiative gegen die Pläne gegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Erlaubnis mit dem Urteil bestätigt.

Klagen wegen Bedenken um Umwelt und Angst vor Lärm

Die Ortsgemeinden Otterstadt, die Verbandsgemeinde Rheinauen und die Umweltorganisation BUND hatten vor dem Verwaltungsgericht geklagt. In Zeiten des Klimawandels lehne man das Vorhaben grundsätzlich ab. Aus Sicht von Otterstadt könnte es durch die Ölförderung auch sehr laut werden. Der Lärm sei nicht zumutbar für die benachbarten Anwohner.

Die Verbandsgemeinde Rheinauen sieht sich in ihren Kompetenzen beschnitten: Nur sie könne das Grundstück für Erdölbohrungen freigeben, nicht das Landesamt für Geologie und Bergbau. Der BUND argumentierte, dass die Auswirkungen einer Erdölsuche auf die Umwelt nicht genug überprüft worden seien. Die Bohrung verstoße außerdem gegen Vorschriften zum Artenschutz.

Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht möglich

Die Argumente der Kläger überzeugten die 5. Kammer des Gerichts offenbar nicht. Ein Sprecher sagte dem SWR, dass in rund zwei Wochen die genaue Begründung folgen werde. Die Kläger könnten beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Berufung einreichen.

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