Gewalttat in Montabaur: Dort tötete ein Sohn offenbar seinen Vater und dessen Familie.  (Foto: SWR)

Drei Familienmitglieder erschossen

Ermittlungen nach Gewalttat in Montabaur beendet

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Nach der Gewalttat mit vier Toten Ende Januar in Montabaur hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen in dem Fall beendet. Der Beschuldigte hatte sich demnach selbst getötet.

Die nach der Tat durchgeführten Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft Koblenz keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte ergeben. Deshalb sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt habe.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25. Januar mit insgesamt drei Schusswaffen erst ungezielt auf die drei Tatopfer - seinen Vater, dessen Ehefrau und den gemeinsamen dreijährigen Sohn. Wenige Minuten später habe der Täter seine Taten dann mit mehreren gezielten Schüssen beendet, so die Staatsanwaltschaft. Anschließend hatte der Mann den Ermittlungen zufolge versucht, sich selbst zu erschießen. Er kam schwer verletzt ins Krankenhaus und wurde dort am Folgetag für tot erklärt.

Familienstreitigkeiten wohl Auslöser für Tat in Montbaur

Auslöser der Taten dürften "erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten" zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, so die Staatsanwaltschaft. Bereits einige Wochen vorher sei es deshalb zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem späteren Täter und der Ehefrau des Vaters gekommen.

Daraufhin habe es mehrere Polizeieinsätze und eine Durchsuchung des Hauses gegeben, in dem die Familie gemeinsam wohnte. Dabei konnten den Angaben zufolge aber weder unerlaubte Waffen noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat gefunden werden. 

Herkunft der verwendeten Schusswaffen nur zum Teil geklärt

Zwei der bei der späteren Tat genutzten Schusswaffen konnten die Ermittler demnach dem verstorbenen Großvater des Täters zuordnen. Er habe sie bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen, danach seien die Waffen als verloren gemeldet worden.

Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte laut Staatsanwaltschaft nicht geklärt werden. Der verstorbene Beschuldigte habe keinen Waffenschein besessen.

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