Wenn technische Möglichkeiten es zuließen, die Strafverfolgung effizienter zu machen, sollten die Strafverfolgungsbehörden auch über diese Möglichkeiten verfügen, so Ebling. Allerdings fordert er eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene, im Rahmen der Strafprozessordnung. Dann gäbe es eine einheitliche Grundlage - die schnell geschaffen werden sollte.
Den Ermittlungsbehörden ist es derzeit noch nicht erlaubt, eine solche Software einzusetzen. Investigativjournalisten haben aber mit Hilfe einer Gesichtserkennungssoftware die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette ausfindig gemacht - und zwar zwei Monate, bevor die Polizei sie festnahm.
Die Ermittler hatten einen Tipp aus der Bevölkerung bekommen, die sie zu Klettes Wohnung in Berlin führte. Nach über 30 Jahren im Untergrund wurde sie Ende Februar festgenommen. Am Donnerstag wurde Klette dem Ermittlungsrichter der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgeführt und der Haftbefehl gegen sie eröffnet.
Gewerkschaft der Polizei RLP fordert Gesichtserkennungssoftware
Eine Regelung nur auf Landesebene lehnt Ebling ab. Eine solche hatte die Gewerkschaft der Polizei in Rheinland-Pfalz zuletzt gefordert. Die Polizei hinke hier den technischen Möglichkeiten hinterher. Laut dem Vize-Landesvorsitzenden der Gewerkschaft, Sven Hummel, könnte der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware die Polizei wirksam unterstützen, insbesondere bei Fällen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.