Münzen, ein Geldschein und eine Rechnung liegen neben einer leeren Kaffeetasse auf einem Tisch in einem Restaurant.

Mindestlohn, teurere Restaurant-Besuche und Bahn-Großbaustellen

Das wird wichtig im Januar 2024 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

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Deborah Kölz
Porträt Reporterin Deborah Kölz
Jeanette Schindler

Mit dem Start des neuen Jahres verändert sich in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg einiges. Neue Regelungen und was wichtig ist zu wissen.

Das ändert sich für Rheinland-Pfalz

Das ändert sich für Baden-Württemberg

Das ändert sich bundesweit

Das ändert sich 2024 für Rheinland-Pfalz

Sieben Bereitschaftspraxen in RLP schließen

Ab dem 1. Januar 2024 wird in Altenkirchen, Andernach, Frankenthal, Gerolstein, Emmelshausen, Ingelheim und Landstuhl der Bereitschaftsdienst eingestellt. Wer dort abends, am Wochenende oder an Feiertagen krank wird, muss weiter entfernt liegende ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen aufsuchen. Das Gesundheitsministerium und die Kassenärztliche Vereinigung raten Betroffenen, zunächst die Telefonnummer 116117 anzurufen. Qualifiziertes Personal schätzt dort ein, welche Hilfe nötig ist und vermittelt ein Telefongespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin. Wenn nötig, kommt der Arzt zu den Erkrankten nach Hause.

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Land- und Forstwirte in RLP müssen für Wasser zahlen

Wenn Land- und Forstwirte ihre Flächen mit Grundwasser oder Wasser aus Flüssen und Seen bewässern, müssen sie ab Januar dafür bezahlen. Im ersten Jahr müssen sie nur grob abschätzen, wie viel Wasser sie entnehmen und im Voraus bezahlen. Ab 2025 muss dann genau gemessen werden. Schließen sich die Nutzer zu Verbünden zusammen, zahlen sie 3 Cent pro Kubikmeter Grundwasser und 1,2 Cent pro Kubikmeter Wasser aus Flüssen und Seen, ansonsten das Doppelte. Die ersten 10.000 bzw. 20.000 Kubikmeter sind frei. In Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern müssen Bauern den sogenannten Wassercent bislang nicht zahlen.

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Solarstrom wird Pflicht bei neuen öffentlichen Gebäuden in RLP

Wird ein öffentliches Gebäude neu gebaut oder das Dach umfassend saniert, müssen Photovoltaik-Module installiert werden. Auch wenn der Staat größere Parkplätze baut, müssen diese mit Solarzellen überdacht werden. Die Landesregierung will damit den Anteil an Solarstrom erhöhen und private Bauherren motivieren. Neu ist auch, dass private Neubauten für eine spätere Nachrüstung einer Solaranlage vorbereitet werden müssen. Seit zwei Jahren gilt schon eine Solarpflicht für gewerbliche Bauten ab 100 Quadratmetern und für größere Parkplätze.

Mehr Geld für ehrenamtliche Bürgermeister und Feuerwehrleute in RLP

Ab 2024 soll die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister und Feuerwehrleute um sechs Prozent steigen. Für die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wird auch gleichzeitig der Ehrensold erhöht. Bei ehrenamtlichen Feuerwehrleuten gibt es für einige Positionen zusätzlich mehr Geld, zum Beispiel für Wehrführer oder ehrenamtliche Gerätewarte.

Das ändert sich 2024 für Baden-Württemberg

Weniger Regionalzüge in RLP und BW wegen Riedbahn-Baustelle

Vom 1. Januar ab 23 Uhr bis zum 21. Januar wird die Riedbahn-Strecke zwischen Mannheim und Frankfurt gesperrt. Der Fern- und teilweise auch der Güterverkehr werden über die parallel verlaufenden Strecken links und rechts des Rheins umgeleitet, Mainz-Worms-Ludwigshafen/Mannheim und Frankfurt-Darmstadt-Heidelberg.

Das bedeutet, dass auf diesen Strecken dann weniger Regionalzüge fahren können. Diese werden teils durch Busse ersetzt. Auch die S-Bahnen und Regios, die sonst auf der Riedbahn fahren, werden durch Busse ersetzt. Es soll mehr als 1.000 Busfahrten pro Tag geben.

Schienenersatzverkehr auf Gäubahn trifft auch CMT Messe in Stuttgart

Die Zugverbindung Stuttgart - Singen war knapp einen Monat geöffnet, nun muss sie wegen Prüfarbeiten zur Streckenfreigabe wieder geschlossen werden: Ab dem 8. Januar bis in den Februar fällt der IC zwischen Stuttgart Hauptbahnhof und Oberndorf am Neckar aus. Zwischen Böblingen und Oberndorf soll es Ersatzbusse geben, die in Horb und Sulz am Neckar halten. Ab Oberndorf (Neckar) verkehren die Züge in Richtung Zürich laut Bahn wie gewohnt im Stundentakt.

Auch die Regio-Strecke des RE14 ist davon betroffen. Dieser fährt im Januar zwischen Stuttgart Hauptbahnhof und Stuttgart-Vaihingen beziehungsweise Böblingen dann meist nur alle zwei Stunden. Zwischen Böblingen und Herrenberg müssen Fahrgäste auf Ersatzbusse umsteigen, ebenso zwischen Eutingen im Gäu und Rottweil.

Wegen einer Brückenbaustelle und Arbeiten am Digitalen Knoten Stuttgart kommt es auch bei der S-Bahn im Januar zu vielen Veränderungen und Schienenersatzverkehr. Das wird auch die Anfahrt zur Tourismus- und Freizeit-Messe CMT betreffen, vom 13. bis 21. Januar auf der Stuttgarter Messe. Dorthin fahren nur bis zum 15. Januar S-Bahnen. Ansonsten muss die Anreise per Stadtbahn erfolgen oder mit Direktbussen vom Stuttgarter Hauptbahnhof oder Böblingen aus.

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Das ändert sich 2024 bundesweit

Mindestlohn wird erhöht - auch Minijobber profitieren

Der gesetzliche Mindestlohn wird erhöht. Ab dem 1. Januar bekommen Arbeiterinnen und Arbeiter mindestens 12,41 Euro pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich damit ab Januar um 18 Euro, sie beträgt künftig 538 Euro. Zum Jahreswechsel gibt es außerdem für einige Azubis mehr Geld. Die monatliche Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr steigt zum 1. Januar von 620 auf 649 Euro. Azubis im zweiten Lehrjahr bekommen 766 Euro, solche im dritten 876 Euro im Monat.

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Bürgergeld wird erhöht

Das Bürgergeld ersetzt seit einigen Monaten das Arbeitslosengeld "Hartz IV". Zum 1. Januar 2024 wird das Bürgergeld im Schnitt um rund zwölf Prozent erhöht. Dadurch werden rund fünf Millionen Empfängerinnen und Empfänger mehr Geld bekommen. Alleinstehende bekommen somit neu einen Satz von 563 Euro im Monat.

Bei Paaren erhält jeder Partner im Monat 506 Euro. Pro Kind werden monatlich je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro in der neuen Satzung berechnet. Auch die Zuschüsse für den konkreten Schulbedarf steigen leicht an.

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Entlastung für Steuerzahler

Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen können im neuen Jahr mit teils erheblichen Entlastungen rechnen. In Summe soll die Ersparnis laut Bundesfinanzministerium 15 Milliarden Euro betragen. So soll die sogenannte kalte Progression im kommenden Jahr abgebaut werden. Damit ist gemeint, dass die Löhne zwar steigen, damit aber auch höhere Steuern fällig werden und sich die Menschen deshalb nicht mehr leisten können. Dieser Effekt soll nun ausgeglichen werden, indem die Steuertarife an die Inflation angepasst werden. Darüber hinaus wird der sogenannte Grundfreibetrag auf 11.604 Euro angehoben - bis zu dieser Summe fallen keine Steuern an. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf gut 6.380 Euro pro Kind. Die Entlastung bei der Steuer wird allerdings teilweise aufgefressen durch höhere Sozialversicherungsbeiträge.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenkasse steigt

Auf der Lohnabrechnung könnte sich ab 1. Januar bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern etwas verändern. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkasse steigt dann nämlich auf 1,7 Prozent an, eine Erhöhung um 0,1 Punkte.

Dieser Beitrag kann von den Krankenkassen zusätzlich zu den 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens erhoben werden, die monatlich an die Krankenkasse gehen.

Neue Regelungen zum Kinderkrankengeld

Wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist, haben Eltern Anspruch darauf, zuhause zu bleiben, um das Kind zu pflegen. Für eine bestimmte Anzahl der Tage gibt es dann auch Kinderkrankengeld. Ab Januar bekommen Eltern dieses Geld für maximal 15 Arbeitstage pro Jahr. Das gilt allerdings nur für Kinder, die gesetzlich versichert sind.

Für Alleinerziehenden sind es dann es 30 Tage pro Jahr. Vor der Corona-Pandemie haben Eltern nur für zehn Tage im Jahr Kinderkrankengeld bekommen. Außerdem muss in Zukunft erst am vierten Tag der Kinder-Erkrankung eine Bestätigung der Kinderarztpraxis beim Arbeitsgeber vorgelegt werden. Das erspart Eltern künftig den direkten Gang zum Arzt mit dem kranken Kind.

Ärzte müssen ab 2024 E-Rezept ausstellen

Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab dem 1. Januar Anspruch auf digitale Rezepte. Den rosafarbenen Zettel soll es nicht mehr geben. Das digitale Rezept kann künftig bei der Apotheke entweder über die Krankenkassenkarte abgelesen und eingelöst werden oder über eine spezielle App.

Ein Ausdruck ist weiterhin möglich über den E-Rezept-Code. Die neuen Regeln gelten auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.

Mehr Pflegegeld

Mit Beginn des neuen Jahres wird das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht. Auch die sogenannten Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent angehoben.

Pflegebedürftige können damit beispielsweise ambulante Pflegedienste bezahlen oder andere Personen, die sich um sie kümmern, etwa mit ihnen spazieren gehen oder ihnen vorlesen.

Wieder volle Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants

Ab Jahresbeginn muss in der Gastronomie wieder auf alles 19 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden. Wegen der Corona-Pandemie galt ab 1. Juli 2020 auf Speisen in Restaurants und Cafés der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Angesichts der Energiekrise wurde diese Entlastung bis Ende 2023 verlängert, auf das Essen im Lokal sind nur noch bis 31. Dezember nur sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Ab dem neuen Jahr gilt das dann wieder nur noch für Speisen zum Mitnehmen, Essenslieferungen und Lebensmittel beim Einkauf. Auswärts zu Essen dürfte also teurer werden. Die Gastronomie befürchtet eine Pleitewelle.

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Tanken wegen CO2-Steuer teurer

Ab Januar wird das Tanken teurer. Insbesondere, nachdem die Regierung im Dezember noch ihren neuen Haushalt 2024 beschlossen hat. Denn ab 1. Januar tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft: dann steigt der Preis für CO2 von 30 auf 45 Euro pro Tonne.

Ursprünglich waren 40 Euro pro Tonne geplant. Daher wird der Spritpreis im neuen Jahr um vier bis fünf Cent pro Liter steigen, so die Schätzung der Zeitschrift "auto motor und sport".

Nur noch klimafreundliche Heizungen und es wird leichter für Balkonkraftwerke

Lange umstritten, aber jetzt kommt es: Ein Teil des Gebäudeenergiegesetzes, auch Gesetz für Erneuerbares Heizen genannt, tritt mit Beginn 2024 in Kraft und beschäftigt die Immobilienbesitzerinnen- und Besitzer in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Ab Januar dürfen in dann genehmigten Neubauten in Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Daher braucht es jetzt mehr Wärmepumpen, Solarthermie oder Hybrid-Lösungen. Alle anderen Gebäude haben mehr Zeit, bis sie diese Regelung erfüllen müssen. Wie lang die Fristen konkret sind, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt aber: Bereits eingebaute Gas- und Ölheizungen dürfen bleiben und auch repariert werden, bis sie komplett kaputt sind oder bis zum Jahr 2045.

Eine Wärmepumpe im Garten
Eine Wärmepumpe im Garten ist für viele Eigentürmer eine Option auf klimafreundlicheres Heizen umzustellen.

Dafür gibt es aber auch Unterstützung. Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent für alle. Interessant wird 2024 auch die Möglichkeit, den "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent zu beantragen. Den bekommt, wer sehr alte Heizungen hat und diese bis Ende 2028 austauscht. Außerdem gibt es Fördermöglichkeiten für Menschen mit geringerem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten, wenn man mehrere Fördergelder beantragt. Wegen der Haushaltssperre kann das Bundesfinanzministerium aktuell aber keine finanziellen Zusagen für 2024 treffen.

Außerdem soll der Einbau von sogenannten Balkonkraftwerken, die in Baden-Württemberg stark boomen, ab Januar leichter werden. Die Mini-Solaranlagen mussten bisher kompliziert beantragt werden - ab dem neuen Jahr reicht eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur.

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Pfandpflicht auch für Milchflaschen

Für Milch und Milchmixgetränke in Einweg-Plastikflaschen gibt es in Zukunft Pfand. Die Pfandpflicht greift ab dem 1. Januar und wird bei 25 Cent pro Flasche liegen. Das gilt auch für Milchprodukte wie Joghurt oder Kefir, die in Einwegflaschen zwischen 0,1 und drei Litern angeboten werden. Die Deutsche Pfandsystem GmbH führt eine genaue Liste.

Hersteller werden an Müllentsorgung beteiligen

Ab Januar 2024 müssen sich Hersteller von bestimmten Einwegplastik-Produkten finanziell an zusätzlichen Abfallsammlungen in Parks und Straßen beteiligen. Dazu zahlen sie ab Januar eine Abgabe in den sogenannten "Einwegkunststoff-Fonds". Dadurch sollen so für das Jahr 2025 rund 430 Millionen Euro zusammenkommen. Geld, dass die Kommunen dann für ihre zusätzlichen Reinigungsleistungen beantragen können. Ab 2026 müssen auch Hersteller von Feuerwerkskörper diese Abgabe zahlen.

Reisepass für Kinder nur noch elektronisch

Wer mit Kindern außerhalb der EU reisen wollte, brauchte bisher einen Kinderreisepass. Der galt ein Jahr und konnte dann verlängert werden. Ab 1. Januar kann nur noch ein elektronischer Ausweis für Kinder bis zwölf Jahre beantragt werden. Der kostet dann 37,50 Euro statt der bisherigen 13 Euro, gilt dafür aber länger. Insofern das Kind mit dem biometrischen Foto weiterhin deutlich identifizierbar ist, kann der neue elektronische Pass bis zu sechs Jahr lang gelten.

Im Gegensatz zum bisherigen Kinderreisepass ist der neue Ausweis uneingeschränkt außerhalb der EU gültig. Durch den Chip im neuen Ausweis brauchen Kinder zum Beispiel für die USA kein Visum mehr. Kinderreisepässe können bis zum 31. Dezember noch beantragt werden, bereits ausgestellte Pässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.

Eine Mutter und ihr Kind am Flughafen auf dem Weg in den Urlaub.
Mit dem elektronischen Ausweis, den Kinder ab dem 1. Januar 2024 bekommen können, wird das Reisen weltweit einfacher für Familien.

Stichtag zum Führerschein umtauschen

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch immer den grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, muss diesen jetzt endgültig umtauschen. Stichtag dafür ist Freitag, der 19. Januar.

Statt dem sogenannten "Lappen" gibt es dann den EU-Führerschein in Scheckkarten-Format, der auch fälschungssicherer ist. Wer ab dem 20. Januar mit einem alten Führerschein erwischt wird, muss ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen und bei der Polizei den neuen Führerschein später vorzeigen.

Für den Umtausch benötigt werden Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, der aktuelle Führerschein und 25,30 Euro. Wer nicht mehr in der Stadt wohnt, wo der Führerschein ausgestellt wurde, muss meist seine alte Behörde kontaktieren.

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