Letzte Generation, Proteste

Bis zu 50.000 Euro: Reul will "Klimakleber" und andere zur Kasse bitten

Stand: 11.08.2023, 17:05 Uhr

"Klimakleber" und Teilnehmer von Flashmobs sollen künftig eine Gebühr bezahlen, wenn sie mit ihrer Aktion die öffentliche Sicherheit gefährden. So will es eine geänderte Gebührenordnung. Die FDP-Opposition triumphiert.

Von Nina Magoley

In Bayern wurden Aktivisten der "Letzten Generation" schon mehrfach in Haft genommen. In NRW sollen sie künftig zumindest die Polizeikosten für ihre Aktionen zahlen müssen. Möglich wird das durch eine veränderte Gebührenordnung.

Laut Innenministerium kann die Gebühr immer dann erhoben werden, wenn die Polizei "unmittelbaren Zwang" anwenden muss. Im Höchstfall sind dann 50.000 Euro fällig. Auch die Organisatoren sogenannter Flashmobs - Massenaufläufe, die durch Verabredungen im Internet entstehen -, sollen ab sofort eine Geldstrafe zahlen. Das bestätigte ein Sprecher am Freitag dem WDR.

Wenn Flashmobs die öffentliche Sicherheit gefährden

Wörtlich heißt es im Kapitel "Sicherheit, Ordnung und Verkehr" der Gebührenverordnung NRW: Das "Tätigwerden der Polizei wegen einer öffentlichen Ansammlung auf Grund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem sozialen Netzwerk" werde dem Verursacher künftig in Rechnung gestellt, "wenn die Ansammlung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt".

Immer wieder hatte es Polizeieinsätze gegeben, nachdem Influencer ihr Erscheinen angekündigt hatten und sich daraufhin hunderte Fans am genannten Ort versammelten.

Je mehr Aufwand, desto teurer

Letzte Generation klebt sich auf Düsseldorfer Rollfeld

"Letzte Generation" klebt auf Düsseldorfer Rollfeld

Ein weiterer neuer Passus könnte für Aktivisten der "Letzten Generation" künftig teuer werden: wenn die Polizei gegenüber einer verantwortlichen Person "unmittelbaren Zwang" ausüben muss, weil die Sicherheit - zum Beispiel im Verkehr - gefährdet ist. Nicht angewandt würde die Verordnung, wenn dieser "unmittelbare Zwang" gegen eine größere Personengruppe richte "und sich die Störer deswegen nur mit großem Aufwand identifizieren lassen".

Je mehr Zeit die Polizei aufwenden muss, umso höher kann die Gebühr ausfallen. Berechnet werden dabei "auch die Anfahrt sowie die Vor- und Nachbereitung des Einsatzes".

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte im März im Landtag gesagt, dass er für das Erfassen von Blockaden durch die Gebührenordnung "durchaus Sympathie" habe. Dass man ausschließlich Klima-Aktivisten Gebühren aufbrumme, sei aber ausgeschlossen, so Reul.

FDP: "Reul kleinlaut"

Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, begrüßte die neuen Gebühren. Die Liberalen hatten sie schon länger gefordert, kommende Woche ist im Landtag sogar eine Expertenanhörung dazu angesetzt. Die Regierung kam dem nun zuvor.

Lürbke sagte, Innenminister Reul müsse nun "kleinlaut einräumen, dass er mit dem schwarz-grünen Welpenschutz für radikale Klimagruppierungen auf dem Holzweg war". Der CDU-Innenexperte Gregor Golland dagegen lobte die Initiative seines Parteifreunds Reul auf Twitter: "Endlich werden Aktivisten, Störer und Kriminelle für derartige Aktionen zur Kasse gebeten. Wer die Allgemeinheit schädigt, muss dafür bezahlen."

Aktivisten der "Letzten Generation" hatten in den vergangenen Monaten in NRW in verschiedenen Städten mit Straßenblockaden für Aufsehen gesorgt, zuletzt am Donnerstag vor dem Essener Hauptbahnhof. Auch der Düsseldorfer Flughafen war im Juli wegen kurzzeitig lahmgelegt, weil Aktivisten sich auf die Rollbahn geklebt hatten.