LNG-Terminal auf Rügen: Erster Leitungsabschnitt wird gebaut

Stand: 14.09.2023 21:28 Uhr

Die Deutsche Umwelthilfe hat ihr Ziel verfehlt, einen sofortigen Baustopp für das Rügener Flüssigerdgas-Terminal zu erwirken. Nun fordert der Umweltschutzverband Einsicht in bisher unveröffentlichte Nord-Stream-2-Unterlagen.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, keinen unmittelbaren Baustopp des ersten Abschnitts der Anschlussleitung für die beiden im Hafen von Mukran (Rügen) geplanten LNG-Terminals im Eilverfahren anzuordnen, bleiben die Bedenken der Umweltschützer bestehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert unverändert den Baustopp sowie die Absage des gesamten Projekts. Die Position der DUH ist klar: Der Bau zerstöre die einzigartige und extrem sensible Natur vor Rügen sowie im geschützten Greifswalder Bodden.

Es geht um Gutachten des Nord-Stream-2-Projekts

Im nächsten Schritt fordert die Deutsche Umwelthilfe vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt eine vollständige Einsicht in alle vorliegenden Akten und Gutachten. Dabei geht es auch um Genehmigungsunterlagen für Nord Stream 2. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagt: "Jeden Tag schreitet die Zerstörung der sensiblen Natur der Ostsee weiter fort - für ein Projekt, dessen Genehmigung bislang keiner genauen unabhängigen Prüfung unterzogen wurde. Es ist völlig inakzeptabel, dass sich die Genehmigungsbehörde hierbei auf bisher unveröffentlichte und veraltete Umweltgutachten zum Bau der Nord-Stream-2-Pipeline beruft und daraus die angebliche Unbedenklichkeit der Bauarbeiten ableitet."

Vorläufig wird weiter gebaut

Unterdessen darf der erste Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung weiter gebaut werden. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund vom 21. August 2023 für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" geklagt.

Streitpunkt: Leitung zwischen Mukran und Lubmin

Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran und Lubmin. Die insgesamt rund 50 Kilometer lange Leitung soll das Terminal in Mukran im Norden Rügens mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbinden. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner hatte gesagt, es könne nicht sein, dass dieses gigantische Infrastrukturprojekt stückchenweise genehmigt wird, ohne dass es eine umfassende Abschätzung des Bedarfs und der ökologischen Auswirkungen gibt.

Begründung: Gasversorgungskrise rechtfertigt LNG-Projekt

Bei der Prüfung im Eilverfahren habe sich die Klage als voraussichtlich unbegründet erwiesen, begründet das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung. Demnach ginge der Planfeststellungsbeschluss zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus. Nach aktueller Einschätzung der Bundesnetzagentur begründet das den zusätzlichen Bedarf an LNG-Einspeisemöglichkeiten. Kritiker sprechen hingegen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet.

Weitere Klagen mit entsprechenden Anträgen stehen aus

Der Zeitplan für das Terminal ist eng. Nach Vorstellungen der Bundesregierung soll es bereits im Winter betriebsbereit sein. In Leipzig liegen noch weitere Klagen mit entsprechenden Anträgen von der Gemeinde Binz und dem Naturschutzbund (Nabu) vor.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 14.09.2023 | 10:00 Uhr

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