Ein Kraftfahrer im Winterdienst hält Streusalz in den Händen.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / Ole Spata/dpa | Ole Spata)

Privater Einsatz nicht erlaubt

Verbot von Streusalz: Manche Kommunen in BW machen Ausnahmen

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Wer privat Streusalz nutzt, muss in der Regel mit hohen Strafen rechnen. Einzelne Kommunen weichen jedoch von dem Verbot ab - zum Beispiel bei Eisregen und Blitzeis.

Die Salzlager sind voll, die Kommunen im Land sind auf den Winter vorbereitet. Doch auch die Bürgerinnen und Bürger sollten dies sein. Fast überall sind nach Angaben des Städtetags Baden-Württemberg Privatleute über entsprechende Satzungen verpflichtet, an das Grundstück grenzende Wege von Schnee und Eis zu räumen.

Und nahezu alle Kommunen verbieten aus Umweltschutzgründen den privaten Einsatz von Streusalz. Wer sich nicht daran hält, dem drohen in der Regel hohe Strafen. Doch eine Reihe von Kommunen erlaubt an gefährlichen Stellen oder bei extremer Witterung auch Ausnahmen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Streuen nur mit bestimmten Materialien erlaubt

Eine Mustersatzung, die laut Städtetag viele Städte übernommen haben, sieht vor, dass Gehwege bei Schnee und Eis grundsätzlich nur mit "abstumpfendem Material" wie Sand, Splitt oder Asche bestreut werden dürfen. Salzen kann teuer werden "Salze oder salzhaltige Stoffe sind verboten", heißt es etwa in der Karlsruher Satzung zum Räumen der Gehwege.

Wer dennoch zu Salz greift, um seiner Räumpflicht - werktags hier bis 7:30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr - nachzukommen, kann in Karlsruhe, wie in anderen Städten auch, mit bis zu 500 Euro zur Kasse gebeten werden. Wer vorsätzlich Salz streut, muss auch in Mannheim mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro rechnen; war es nur "fahrlässig", mit bis zu 250 Euro. Die Stadt verweist darauf: Sand, Splitt oder Granulat schützen auch vor Glätte. Bußgelder in gleicher Höhe drohen bei Verstößen gegen die Räumpflicht auch in vielen anderen Städten, darunter in Ulm, Heidelberg, Pforzheim, Tübingen oder Freiburg.

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Eine Sprecherin des Städtetags betont jedoch, in der Praxis werde eher zunächst aufgeklärt - erst bei wiederholten Verstößen werde ein Bußgeld verhängt. So handhabt es zumindest die Stadt Pforzheim, wo der Bußgeldrahmen in der Regel nicht ausgeschöpft wird. Auch in Tübingen war dies bislang nicht der Fall.

Bei Gefahr ist Salz nicht überall tabu

Mancherorts darf notfalls mit Salz gestreut werden: "In extremen Ausnahmefällen wie sehr starker Glätte (Blitzeis), die nicht anders beseitigt werden kann, dürfen Privatpersonen auch Auftausalze verwenden", so eine Sprecherin der Stadt Tübingen. In solchen Fällen darf auch in der Landeshauptstadt Stuttgart und in Pforzheim Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. In Pforzheim und Ulm dürfen zudem Treppen mit Salz aufgetaut werden, in Ulm außerdem Gefälle. "Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Einsatz solcher Mittel auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt", betonte dort eine Sprecherin.

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Weitere Ausnahmen erlaubt Heidelberg: Dort darf an sich nur mit Sand oder Splitt gestreut werden. Seit diesem Winter sind jedoch auch Taumittel wie Salze oder salzähnliche Stoffe bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nässe erlaubt - allerdings nur bis zu 20 Gramm pro Quadratmeter und wenn sichergestellt ist, dass die Mittel nicht in den Wurzelbereich von Pflanzen gelangen können. Außerdem dürfen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken mit einem Gemisch aus Salz und Sand oder Splitt gestreut werden - sofern es für eine gefahrlose Begehbarkeit erforderlich ist und der Salzanteil im Gemisch maximal ein Drittel beträgt. Dafür müssen Gehwege in Heidelberg wochentags schon bis 7 Uhr und an Wochenenden bis 8 Uhr morgens von Eis und Schnee frei sein.

Auch in Ludwigsburg ist trotz grundsätzlichem Verbot der sparsame Einsatz von Salz oder salzhaltigen Stoffen bei Eisregen und Eisglätte oder an besonderen Gefahrenstellen möglich: bei Gehwegen mit starkem Gefälle, Treppen oder Rampen. In Böblingen können auftauende Mittel wie Streusalz ebenfalls an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Steilstücken verwendet werden.

Gut gefüllte Streusalzlager

In Freiburg dürfen die Menschen bei Glätte nur Splitt oder Sand auf den Gehweg streuen. "Das Material ist salzfrei und zum Streuen auf Gehwegen und Treppen bestens geeignet", so eine Sprecherin der Stadt. Für eine gute Wirkung müssten aber Flächen zuvor von Schnee geräumt werden. Splitt wird bei den städtischen Recyclinghöfen verkauft. "Der Einsatz von Streusalz ist in Freiburg für Privatpersonen verboten, weil es bei unsachgemäßer Handhabung Pflanzen und Tiere schädigt und das Grundwasser belastet", erklärte die Stadtsprecherin.

Die Streusalzlager der Kommunen sind gleichwohl in Freiburg wie auch in Karlsruhe, Stuttgart oder Ulm gut gefüllt. "Bei den vorliegenden Witterungsbedingungen bringen wir bereits Salz auf den Fahrbahnen aus und schaffen so Sicherheit auf den Stuttgarter Straßen", heißt es etwa aus der Landeshauptstadt. In Karlsruhe wurde bis Ende November lediglich in den Höhenstadtteilen mit Salz gestreut; zur Verfügung stehen dort für diesen Winter aber 6.500 Tonnen Streusalz.

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Sparsamer Einsatz

Die meisten Kommunen wollen Salz trotz voller Lager möglichst sparsam einsetzen. So darf die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg als ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen mit Salzlösungen Straßen, Rad- und Gehwege sichern. Dies geschehe aber mit modernen Streufahrzeugen, die das Salz dosiert und gleichmäßig auf dem Boden versprühen, so die Stadt.

In Pforzheim ist das Streugutlager nicht nur mit Salz "maximal gefüllt": Neben 2.500 Tonnen Streusalz lagern hier 100.000 Liter Sole und 40 Tonnen Granulat. Um möglichst wenig streuen zu müssen, arbeitet die Stadt mit "den besten Wetterdaten und Prognosen", heißt es. Eine Sprecherin sagte zudem, die städtische Streutechnik reguliere die Menge nach Wasser und Kälte der Fahrbahnen.

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