TikToker Maurii Pastore mit seinem Anwalt vor dem Amtsgericht Waldkirch

Prozess gegen TikToker aus Elzach

Üble Nachrede: TikTok-Star Maurizio Pastore verurteilt

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Mario Schmidt
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Der TikToker Maurii Pastore ist am Amtsgericht Waldkirch wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Freiburger Polizeipräsident hatte Strafanzeige gestellt.

Im Prozess gegen den TikToker Maurizio Pastore aus Elzach (Landkreis Emmendingen) ist das Urteil gefallen. Der Influencer (2,9 Millionen Follower auf TikTok) wurde wegen übler Nachrede in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 18.200 Euro verurteilt. Zuvor hatten der Polizeipräsident von Freiburg und seine Referentin Strafanzeige gestellt.

Gericht entscheidet: Das Video ist keine Satire

Bereits zu Verhandlungsbeginn machte Pastores Verteidiger deutlich, dass es sich seiner Ansicht nach bei dem 31-sekündigen Video, das Pastore im Juli 2022 in den sozialen Medien veröffentlicht hatte, um Satire handelt. Im Film würden keine reale Namen genannt, sondern nur Kunstfiguren dargestellt, so der Anwalt. Der Polizeipräsident Franz Semling und dessen Referentin Daniela G. seien zu keiner Zeit gemeint gewesen.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Das Video zeige mehrmalige Beförderungen aufgrund sexueller Praktiken zwischen Polizeipräsident Franz Semling und seiner heutigen Referentin. Die Vorgehensweise bei Beförderungen der Polizei sei landesweit ein Thema, sagte der Oberstaatsanwalt. Satire sei in diesem Zusammenhang erlaubt, in diesem konkreten Fall seien aber einzelne Personen dargestellt worden. Damit sei der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

Jan Böhmermann als Satire-Sachverständiger

Die Verhandlung wurde nach einigen Beweisanträgen von Seiten der Verteidigung mehrmals unterbrochen. Kurioserweise stellte der Verteidiger unter anderem auch den Antrag, die Satiriker Serdar Somuncu und Jan Böhmermann als Sachverständige vorzuladen - dieser wurde abgelehnt. Im Anschluss an die Urteilsverkündung signalisierte Pastores Verteidiger, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.

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