Fahne & Luftballon mit Solidaritätsbekundungen für "indymedia.linksunten".

LKA kann Rechner nicht öffnen

Probleme bei Ermittlungen: Verbotene linksradikale Website weiter online

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AUTOR/IN
Kai Laufen

Das Kollektiv "Indymedia linksunten" wurde 2017 verboten, genau wie deren Website. Eine Archiv-Version von dieser ist aber weiter online - und bleibt das wohl vorerst auch.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat offenbar technische Probleme bei den Ermittlungen gegen mutmaßliche Betreiber einer antifaschistischen Website. Sie wirft fünf Personen aus Freiburg vor, ein Archiv der Internetseite online gestellt zu haben. Einen beschlagnahmten Laptop konnte sie aber nicht entschlüsseln.

Ursprüngliche Website schon seit 2017 vom Netz genommen

2017 hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die angebliche Vereinigung "Indymedia linksunten" verboten und deren Website vom Netz nehmen lassen. Sie sei die "einflussreichste Internetplattform gewaltbereiter Linksextremisten in Deutschland", lautete die Begründung. Dennoch tauchte im Internet Anfang 2020 ein Archiv der Website im Zustand von 2017 auf, woraufhin die Karlsruher Staatsanwaltschaft neue Ermittlungen einleitete.

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Verschlüsselungssystem von Apple nicht zu knacken

Anfang August beschlagnahmte die Polizei bei Hausdurchsuchungen in Freiburg unter anderem ein Notebook der Marke Apple. Dabei handelt es sich nach Angaben des Eigentümers um einen Laptop mit einem Apple Silicon-Prozessor, die von Apple seit 2020 verkauft werden. Neben von Apple selbst hergestellten Prozessoren, die denen von iPhones und iPads ähneln, haben diese Computer auch eine neue Art der Sicherheitsarchitektur.

Dabei wird die Festplatte, wie schon in älteren Apple-Computern, mit dem AES-Algorithmus verschlüsselt, dem Advanced Encryption Standard. Diese Art der Verschlüsselung gilt als sehr sicher und wird weltweit auch von staatlichen Behörden und Unternehmen eingesetzt. Bisher haben Ermittlungsbehörden verschlüsselte Daten mitsamt Schlüssel zuerst kopiert und dann eine große Anzahl Passwörter ausprobiert, bis sie unter Umständen das richtige "erraten" hatten, das den Schlüssel entsperrt.

Diese Methode funktioniert aber mit aktuellen Macs nicht mehr, denn der Schlüssel wird von einer sogenannten Secure Enclave verwaltet. Damit der Schlüssel freigegeben wird, muss das zugehörige Passwort direkt an dem Computer eingegeben werden. Apple erlaubt aber nur eine sehr begrenzte Anzahl falscher Passwort-Eingaben, bevor der Computer vollständig gesperrt wird.

Archivseite kann nicht offline geschaltet werden

Im Ergebnis bedeutet dies, dass verschlüsselte Daten eines modernen Apple-Computers weder entschlüsselt noch kopiert werden können. Die Experten des Landeskriminalamtes Stuttgart gaben nun das vermeintliche Beweismittel unverrichteter Dinge an den Eigentümer zurück. Die Archivseite ist weiterhin online. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wollte sich gegenüber dem SWR dazu nicht äußern.

Im gleichen Ermittlungskomplex hatte bereits Ende August das Landgericht Karlsruhe die Durchsuchung von Redaktionsräumen des Freiburger Radios "Dreyeckland" sowie Mitarbeiterwohnungen als rechtswidrig erkannt und kritisiert. Der Radiosender hatte in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt.

Das Landgericht Karlsruhe sah durch die Durchsuchungen und die Beschlagnahme von Laptops mehrere Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit verletzt. Es warnt in seiner Begründung davor, dass die unverhältnismäßigen Durchsuchungen unter Verletzung des Redaktionsgeheimnisses eine erhebliche einschüchternde Wirkung haben können.

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Verbot beschäftigt auch Bundesverfassungsgericht

Das Verbot von linksunten.indymedia wurde auch von "Reporter ohne Grenzen" als unverhältnismäßig kritisiert, weil die Website auch ein großes Archiv über rechtsextreme Personen und Netzwerke enthielt und als journalistische Quelle diente. Es hätte demnach gereicht, juristisch gegen einzelne Inhalte vorzugehen, wie dies bei einem regulären Presseorgan üblicherweise geschehen würde.

Der juristische Streit darüber hatte zuletzt das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Im März diesen Jahres allerdings scheiterte die Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot endgültig, weil das Gericht sie nicht zur Entscheidung annahm. Sämtliche Strafverfahren gegen die beschuldigten Freiburger waren schon zuvor eingestellt worden, doch Vereinigung und Internetseite blieben verboten.

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