Nach Urteil des Oberlandesgerichts - Cottbuser Verwaltungsgericht entscheidet für rechtsextremen Jura-Studenten

Fr 03.05.24 | 13:56 Uhr
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Symbolbild: Nahaufnahme von einem Richterhammer als Symbolbild für ein Gerichtsurteil (Quelle: dpa/Udo Herrmann)
Video: rbb24 | 03.05.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Udo Herrmann

Auch, wenn ein Jura-Student nachweislich rechtsextrem ist, darf er eine Ausbildung als Referendar im Land Brandenburg antreten. Das hat jetzt das Cottbuser Verwaltungsgericht nach einem Eilantrag entschieden.

Zuvor hatte das Brandenburger Oberlandesgericht einem Studenten verboten, den juristischen Vorbereitungsdienst zu beginnen. Grund: Seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten würden dagegen sprechen. Das sieht das Cottbuser Verwaltungsgericht nun anders: Es hat geurteilt, dass ein Student nur abgelehnt werden kann, wenn er persönlich ungeeignet sei - zum Beispiel bei begangenen Straftaten. Das sei hier jedoch nicht der Fall gewesen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

Außerdem meinten die Cottbuser Richter, dass der Student auch trotz seiner rechtsextremen Einstellung Rechtsanwalt werden könne, solange er die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht in strafbarer Weise bekämpfe. Es wäre nicht richtig, wenn die Anforderungen für die Ausbildung höher wären als für den Beruf selbst.

Auflagen im Vorbereitungsdienst möglich

Der Student, der das erste Staatsexamen bestanden hatte und nicht vorbestraft ist, muss demnach in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Es sind aber bestimmte Auflagen denkbar, etwa dass er beispielsweise nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, so der Gerichtssprecher. Über derartige Auflagen werde das Oberlandesgericht entscheiden.

Das OLG betreut das Referendariat, bei dem Juristen nach dem ersten Staatsexamen verschiedene Stationen absolvieren und bei Staatsanwaltschaften und Gerichten tätig sind.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Ursprünglich hatte das OLG dem Jura-Studenten die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum 1. Mai 2024 mit der Begründung versagt, seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten stünden dem entgegen.

Der Jurist ging gegen seine Ablehnung mit einem Eilantrag vor und bekam nun vom Verwaltungsgericht Recht. Der Beschluss des Cottbuser Gerichts kann jedoch angefochten werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.05.2024, 13.32 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    Hier ist der Gesetzgeber gefordert um zu verhindern, dass der öffentliche Dienst (Referendare sind Beamte auf Widerruf) von Rechtsextremisten unterwandert wird.

  2. 16.

    Der Student der den Rechtsradikalismus studiert und gegen die Verfassung strebt, muß weiter strengstens von unserem VS beobachtet werden. Auch im Privatbereich.

  3. 14.

    Berufsverbote hatten wir doch schon einmal.

  4. 13.

    Das ist die übliche Spontanempörung beim Thema "rechts". Einmal genau hingeschaut entpuppt sich das Urteil als verfassungsgemäß. Alleine eine wörtliche Ablehnung der FDGO ist in Deutschland vom Grundgesetz im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt. Strafbar ist nur das tatsächliche Agieren dagegen. Das lag hier wohl nicht vor und daher darf der Staat die gewählte Ausbildung nicht verwehren. Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er selbst seinen Feinden keine Rechte verwehrt.

  5. 12.

    „ Ursprünglich hatte das OLG dem Jura-Studenten die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum 1. Mai 2024 mit der Begründung versagt, seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten stünden dem entgegen.“

    Ihnen ist der Begriff „ öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“ geläufig?

  6. 11.

    Quatsch! Der Typ wird niemals Richter werden, da ihm dafür die Eignung und Zuverlässigkeit fehlt. Darum geht es hier doch gar nicht. Er darf aber sehr wohl Rechtsanwalt werden und die dafür nötigen Praktika absolvieren. In Deutschland gibt es gemäß Grundgesetz eine freie Berufswahl und die wird auch durch eine extremistische Gesinnung nicht außer Kraft gesetzt, soweit keine Vorstrafen vorliegen. Das heißt aber noch lange nicht, dass Jeder einen Anspruch hätte, im Staatsdienst beschäftigt zu werden. Da und nur da darf der Staat aussieben.

  7. 10.

    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.Hat der Student gegen Recht und Ordnung verstossen?Negiert er das Grundgesetz?Ist mit NEIN zu beantworten.Also ist es eine Gesinnungsentscheidung.Und das in einem Rechtsstaat?Armes Deutschland wo sind wir gelandet

  8. 9.

    Das Urteil dieses Verwaltungsgerichtes schreit förmlich danach, von der nächsten Instanz mit deutlichen Worten an die Verwaltungsrichter kassiert zu werden. Und zwar schnellstens!

  9. 8.

    was ist antidemokratischer als ein Minister und höher gestellte Beamte/ Staatsbediensteten Weisungsrecht ausüben. Um so zu eine bestimmtes Urteil zu Kommen ,man kann hier annehmen das hier Weisungsrecht des/ eines Ministers/ Beamten / Staatsbediensteten der einer anderen Partei angehört diesen oder andere Studenten wegen anderer Politischen Ansichten öffentlich zu Brandmarken. Deshalb war und ist gefordert wenn Staatsbedienstete nicht einer Partei angehöhren um so die Unabhängigkeit zu waren. siehe Aussage Deutscher Richterbund

  10. 7.

    Nur weil jemand sein Referendariat bei Gericht ableistet, bedeutet dies nicht, das derjenige auch als Richter oder Staatsanwalt nach dem 2. Staatsexamen verbeamtet wird. Wahrscheinlich wird in diesem Fall der zukünftige Jurist als Anwalt den Gerichten das Leben schwer machen. Vielleicht gibt es auch noch eine Änderung der politischen Gesinnung. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

  11. 6.

    Habe ich etwas überlesen oder wurde der Text geändert?
    Von "Richter werden" finde ich nichts.

  12. 5.

    Das ist doch klar. Wenn die demokratischen Grundlagen eines Staates zerstört werden sollen, geht das am besten von einer Position aus, von der man direkten Zugang zur Rechtsprechung hat, also als Jurist. Wer doch gelacht, wenn so einer nicht als Staatsanwalt oder später vielleicht sogar Richter sein Scherflein beisteuern kann.

  13. 4.

    So eine Überraschung, ein Gericht in Cottbus entscheidet im Sinne von Rechtsextremen, das ist ja noch nie vorgekommen…

  14. 3.

    Das finde auch ich nicht gerade geschmackvoll. Es ist aber zunächst nur eine Einstweilige Anordnung. Kann im Haupsacheverfahren noch geändert werden. Die Befähigung zum Richteramt bedeudet aber auch nicht zwangsläufig, dass ihm auch ein Richteramt übertragen wird.Da reicht ein bestandenes Juraexamen alleine nicht aus.

  15. 2.

    Das ist ein Unding. Der Typ ist rennt offen rechtsextrem rum und wird bald als Richter richten!? Hallo?

  16. 1.

    Also doch "unter den Talaren der Muff von 1000 Jahren"...

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