Schufa-Logo auf einem Schild am Eingang zu einem Bürogebäude.

Nach Forderung von Datenschützern Schufa löscht Daten von 20 Millionen Handybesitzern 

Stand: 20.10.2023 16:50 Uhr

Die Schufa hat damit begonnen, die Daten von 20 Millionen Handykunden zu löschen - wie Datenschützer es seit Jahren fordern. Verbraucheranwälte jedoch fürchten, dass die Löschaktion Klagen von Kunden erschweren könnte.

Von Peter Hornung, NDR

Die Schufa hat überraschend angekündigt, ab heute die Daten von 20 Millionen Handykunden zu löschen und damit eine vor gut zwei Jahren erhobene Forderung von Datenschützern zu erfüllen. Man habe dies zusammen mit den betroffenen Telekommunikationsfirmen entschieden.

Die Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes hatten bereits im September 2021 in einem Beschluss festgestellt, dass Mobilfunkprovider wie Vodafone und die Telekom die Vertragsdaten von Kundinnen und Kunden nicht ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa weitergeben dürfen.

Die Übermittlung solcher Daten sei zwar nach Angaben der Schufa Anfang 2022 gestoppt worden, die bereits vorhandenen Daten wurden jedoch nicht gelöscht - bis jetzt. 

Anlasslose Massenspeicherung

Gespeichert wurde nicht wie sonst üblich bei der Schufa, dass jemand seine Handyrechnung nicht bezahlt oder gar den Anbieter betrogen hat. Es wurden vielmehr Informationen über praktisch alle Handybesitzerinnen und -besitzer  gesammelt, unabhängig davon, ob sie zuverlässig sind oder nicht.  

So wurde unter anderem gespeichert, wer welchen Vertrag hat und wie lange schon. Schufa und Telekommunikationsfirmen hatten immer wieder betont, das sei wichtig, um Betrug vorzubeugen. Zudem hatte die Schufa solche Daten genutzt, um die Zahlungsfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu berechnen, die sogenannte Bonität.

Verbraucherschützer hatten jedoch immer wieder kritisiert, dass die Nutzung dieser Daten intransparent sei und sie auch zum Schaden der Betroffenen eingesetzt werden könnten. 

Gerichtsurteile zugunsten der Datenschützer

Den Beschluss der Datenschutzbehörden von 2021 hatten die betroffenen Firmen bislang stets zurückgewiesen - mit dem Hinweis, es handele sich nur um eine "Rechtsmeinung" der Datenschützer und die sei nicht verbindlich. Die Daten dürften ihrer Meinung nach sehr wohl gespeichert werden - eben zur Betrugsprävention. 

Erste Gerichtsurteile hatten jüngst aber den Datenschützern recht gegeben. So hatte das Landgericht München im April dieses Jahres geurteilt, dass der Mobilfunkanbieter Telefónica O2 Vertragsdaten eines Kunden nicht ohne dessen Zustimmung an die Schufa hätte übermitteln dürfen. Der O2-Kunde hatte mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für den Datenschutz und die Verbraucher sei das Löschen der Daten jedenfalls ein guter Schritt, sagte ein Vertreter der Verbraucherzentrale NRW zur Entscheidung der Schufa dem Nachrichtenportal heise.de. 

Irritation über Zeitpunkt der Aktion

Tatsächlich könnte nun ein jahrelanger Streit beendet werden. Bei zwei Kölner Anwaltskanzleien ist man dennoch irritiert über den Zeitpunkt der Löschaktion. Anfang Oktober hatten diese angekündigt, Tausende Klagen gegen die Mobilfunkprovider einreichen zu wollen - wegen rechtswidriger Datenweitergabe an die Schufa.

Bis zu 5.000 Euro Schadensersatz könnten Verbraucher bekommen, hieß es. Erste Klagen wurden nach Angaben der Kanzleien bereits eingereicht.

Betroffene brauchen Datenkopie

Um aber tatsächlich klagen zu können, benötigen die Betroffenen eine sogenannte Datenkopie von der Schufa, in der steht, dass ihre Handyvertragsdaten tatsächlich dort gespeichert sind. Nun fürchten die Anwälte, dass gerade diese Angaben künftig fehlen werden.

Anwalt Christian Solmecke mag nicht recht an Zufall glauben, sagt er, zumal die Löschaktion eben nur kurz nach der Ankündigung komme, wegen der Datenspeicherung zu klagen. 10.000 solcher Datenkopien habe man von der Wirtschaftsauskunftei in den vergangenen Wochen erhalten, auf 40.000 weitere aber warte man noch.

Eine Schufa-Sprecherin teilte NDR und "Süddeutscher Zeitung" mit, ihr Unternehmen beantworte solche Anfragen "innerhalb der gesetzlichen Frist", die vier Wochen beträgt. Zum Verdacht, es gebe womöglich einen Zusammenhang zwischen der Löschaktion und der drohenden Klagewelle, wollte sie sich nicht äußern. 

Schufa macht erstmals Angaben

Dafür machte die Schufa erstmals Angaben, wie die Handyvertragsdaten bisher die Schufa-Scores beeinflussen, also die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Bisher hatte sich das Unternehmen hier durchweg schmallippig gezeigt. Nun heißt es auf schufa.de: "Unsere Analysen im Vorfeld zur Löschung haben gezeigt, dass sich die Scores im Durchschnitt nur marginal verändern. Bei 53 Prozent der Personen wird der Score nach Löschung niedriger, bei 47 Prozent höher sein (je höher desto besser)."

Man habe dabei nur die Auswirkung auf den Bankenscore betrachtet, "den am häufigsten durch die Schufa für Kreditentscheidungen zur Verfügung gestellten Score". 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 18. Oktober 2023 um 11:51 Uhr.