Microsoft Teams-Logo auf einem Smartphone-Display

US-Software-Riese Kartellamt prüft die Macht von Microsoft

Stand: 28.03.2023 14:28 Uhr

Windows, Teams, die Xbox - Microsoft verfügt über große Marktmacht. Das Kartellamt prüft nun, ob der US-Software-Riese eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hat. Falls ja, könnte Microsoft eine schärfere Aufsicht bekommen.

Nach Technologieriesen wie Google und Meta nimmt das Bundeskartellamt nun auch den US-Konzern Microsoft wegen seiner Marktmacht unter die Lupe. Die Behörde leitete nach eigenen Angaben ein Verfahren gegen Microsoft ein, "um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt".

Kartellamtspräsident Andreas Mundt begründete den Verdacht mit einer Reihe von Microsoft-Produkten wie Windows, Office, mehreren Clouddiensten sowie der äußerst erfolgreichen Videotelefonie-Software Teams. Zudem sei Microsoft mit der Xbox im Spielebereich tätig, verfüge über eine Internetsuchmaschine und betreibe ein Karrierenetzwerk. Für eine Prüfung gebe es also "gute Gründe", sagte Mundt.

Sollte eine marktübergreifende Bedeutung festgestellt werden, könnte das Kartellamt etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufgreifen und untersagen, wie Mundt erklärte.

"Überragende Bedeutung" für Alphabet und Meta festgestellt

Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Auf dieser Grundlage leitete die Behörde auch das Verfahren gegen Microsoft ein. Konkrete Praktiken werden damit aber noch nicht untersucht.

Eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hatte das Kartellamt zuvor bereits rechtskräftig für den Google-Mutterkonzern Alphabet und die Facebook-Mutter Meta festgestellt. Der US-Konzern Amazon zog gegen eine entsprechende Einstufung vor den Bundesgerichtshof. Ob dem Apple-Konzern eine solche Bedeutung ebenfalls zukommt, wird vom Kartellamt noch geprüft.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 28. März 2023 um 14:40 Uhr.