Eine Mitarbeiterin des Hotels Traube Tonbach in Baden-Württemberg macht in einem Zimmer die Betten.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bettensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar

Stand: 17.05.2022 10:28 Uhr

Ob Citytax, Kulturförderabgabe oder Beherbergungssteuer - in etlichen Städten werden Reisende fürs Übernachten extra zur Kasse gebeten. Hoteliers ist das ein Dorn im Auge. Nach langem Streit hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats wiesen Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück.

Die Steuer belaste die betroffenen Betriebe nicht übermäßig und die Länder seien auch befugt, entsprechende Gesetze zu erlassen, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung.

Abgabe könnte auch ausgeweitet werden

Auch eine Bettensteuer für berufliche Übernachtungen sei verfassungsgemäß, so dass die Abgaben auch ausgeweitet werden könnten. Denn bislang müssen nur Privatpersonen zahlen, Geschäftsreisende sind von der Abgabe befreit. Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2012 entschieden. Diese Unterscheidung hielt das Bundesverfassungsgericht jetzt aber nicht für nötig.

Frank Bräutigam, SWR, erklärt wo die "Bettensteuer" anfällt und wie sie genau funktioniert

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Reaktion der Kommunen auf Steuerentlastung

Die Bettensteuer wird seit Jahren von immer mehr Städten erhoben. Offiziell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Das Grundprinzip ist immer gleich: Meist wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent. Manchmal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden, zum Beispiel drei Euro pro Nacht. Auch hier gibt es Varianten, in Hamburg etwa ist die Höhe nach dem Übernachtungspreis gestaffelt.

Vor allem nachdem im Jahr 2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt worden war, führten Kommunen die Bettensteuer ein, um die entstandenen Einnahmeverluste auszugleichen.

Hotels fühlen sich benachteiligt

Das Geld einziehen und abführen müssen die Unterkünfte. Aus Sicht der Hoteliers ist das eine einseitige Benachteiligung, aus Sicht der Verfassungsrichter dagegen gerechtfertigt: "Eine direkte Erhebung bei den Übernachtungsgästen wäre nicht praktikabel", teilten sie mit.

Nach der aktuellsten Dehoga-Übersicht hatten Anfang 2019 insgesamt 30 Kommunen eine Bettensteuer eingeführt.

Az. 1 BvR 2868/15

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 17. Mai 2022 um 11:00 Uhr sowie die tagesschau um 12:00 Uhr.