Bundesjustizminister Buschmann hat im Kreise seiner Länderkollegen viel Kritik einstecken müssen. Es geht mal wieder ums Geld. Beim Thema Vorratsdatenspeicherung lief es besser für den FDP-Minister. Von K. Becker und B. Dake.
Im September hatte der EuGH die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt. Nun legt das Bundesjustizministerium einen Entwurf für eine Alternative vor. Der Vorschlag stößt im Kabinett aber noch auf Vorbehalte.
Für den Kampf gegen schwere Verbrechen fordern die Innenminister der Länder vom Bund die Möglichkeit zur anlasslosen Datenspeicherung. Zudem planen sie, Löschprozesse für kinderpornografische Medien effizienter zu machen.
Der EuGH hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekippt, weshalb Justizminister Buschmann nur noch bei konkretem Tatverdacht Daten speichern lassen will. Kritik daran aus dem Innenministerium wies er im tagesschau24-Interview zurück.
Nachdem der EuGH die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, zeigt sich die Koalition uneins über die Konsequenzen: Ministerin Faeser will "Spielräume nutzen", Minister Buschmann will die Regelung "zügig streichen".
Staaten wollen Daten sammeln und auswerten. Der EuGH hält dagegen - und am Grundsatz fest: Der Staat ist für die Menschen da und nicht umgekehrt. Bei all dem Gegenwind eine bemerkenswertes Urteil, meint Gigi Deppe.
Der EuGH habe seine bisherige Einschätzung zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt, analysiert Gigi Deppe. Ausnahmen muss der deutsche Gesetzgeber jetzt angehen: Welche Orte gelten als gefährlich? Wann bekommen Ermittler Zugriff auf IP-Adressen?
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden.
Der EuGH urteilt heute über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das schon länger auf Eis liegt. Es wird wohl erneut die Diskussion entfachen, ob und wie es eine Neuregelung geben könnte. Von Frank Bräutigam und Christoph Kehlbach.
Vorratsdatenspeicherung und staatliches Hacking: Innenministerin Faeser will den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse und Werkzeuge geben. Auf Grüne und FDP wird dabei kaum Rücksicht genommen. Von M. Bewarder und F. Flade.
Ein neues Gutachten stuft die Vorratsdatenspeicherung als teilweise rechtswidrig ein. Dem SWR liegt das Papier vorab vor. Demnach darf es keine Überwachung ohne konkrete Bedrohung geben. Von Nick Schader.
Um gegen Missbrauchsdarstellungen vorzugehen, wollen die Innenminister der Länder Vorratsdatenspeicherung nutzen. Die ist allerdings umstritten - Daten von Millionen von Menschen könnten anlasslos gespeichert werden.
Mehr gesammelte Daten, mehr Sicherheit - das ist quasi das Mantra, das Sicherheitsbehörden und Regierungen für die Vorratsdatenspeicherung ins Feld führen. Doch es fehlen Daten, die diese Argumentation stützen. Von Stephan Ebmeyer.
Egal, mit wem man telefoniert, von Samstag an soll alles gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung macht es möglich. Doch ein Anbieter konnte sich erfolgreich wehren - und die EU gibt den Zweiflern durchaus recht. Von Gigi Deppe.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung vorläufig stark eingeschränkt. Im tagesschau.de-Interview sieht der SPD-Innenexperte Wiefelspütz trotz der Entscheidung keinen Grundsatzstreit zwischen Parlament und Bundesverfassungsgericht.
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