Der Asylbewerber Oury Jalloh starb 2005 durch einen Brand in einer Dessauer Polizeizelle. Trotz des Verdachts einer vorsätzlichen Tat wurden die Ermittlungen eingestellt. Das sei nicht verfassungswidrig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Von Max Bauer.
Im Jahr 2005 starb der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Polizeizelle. Er soll sich den Behörden zufolge selbst angezündet haben. Doch ein neues Gutachten hält einen Tod durch Fremdeinwirkung für wesentlich wahrscheinlicher.
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