Russland hat 40 deutsche Diplomaten zu "unerwünschten Personen" erklärt und damit deren Ausweisung verfügt. Es handele sich um eine Vergeltungsmaßnahme für eine ähnliche Maßnahme Deutschlands.
Die Bundesregierung hat nach "Spiegel"-Informationen einen russischen Diplomaten des Landes verwiesen. Er sei bei Ermittlungen gegen den Mitarbeiter einer bayerischen Universität als Spion aufgeflogen.
Als Konsequenz aus dem Berliner Mordurteil gegen einen Russen erklärt die Bundesregierung zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Deutschland zu "unerwünschten Personen". Das teilte Außenministerin Baerbock mit.
Als Reaktion auf die Ausweisung eines deutschen Diplomaten aus Russland muss ein Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin das Land verlassen. Das Auswärtige Amt teilte mit, dass der Diplomat zur "unerwünschten Person" erklärt wurde.
Wenn in Deutschland lebende Ausländer Straftaten begehen, können sie ausgewiesen werden. Welche Regelungen gelten dafür? Und bedeutet eine Ausweisung gleichzeitig die Abschiebung? Kolja Schwartz liefert Antworten.
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