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EuGH-Entscheidung über TV-Exklusivrechte Top-Fußballspiele nicht nur im Pay-TV

Stand: 18.07.2013 11:45 Uhr

EU-Staaten können auch in Zukunft eine Exklusiv-Ausstrahlung von Top-Fußballspielen im Pay-TV verhindern. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Er wies damit die Klage von FIFA und UEFA gegen eine entsprechende Regelung in Großbritannien und Belgien zurück.

Von Dirk Müller, ARD-Hörfunkstudio Brüssel

Geklagt hatten der Weltfußballverband FIFA und die europäische UEFA. Sie wandten sich gegen die Entscheidungen Englands und Belgiens, alle Spiele bei Welt- und Europameisterschaften im frei empfangbaren Fernsehen zu zeigen.

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies die Klage von FIFA und UEFA zurück.

Die Fußballverbände argumentierten, dies schränke ihre Rechte an den Übertragungen unverhältnismäßig ein. Dem folgte der Europäische Gerichtshof in zweiter Instanz nicht. Es sei sehr wohl mit europäischem Recht vereinbar, wenn einzelne Staaten solche sportlichen Großereignisse vollständig auf eine Schutzliste setzen, durch die garantiert wird, dass sie für alle frei im Fernsehen empfangbar sind. Geregelt wird dies in einer EU-Richtlinie.

Top-Spiele in Deutschland im Free-TV

In Deutschland waren auch bislang schon nicht komplette Welt- und Europameisterschaften, sondern nur die Spiele mit deutscher Beteiligung, das Eröffnungsspiel, sowie Halbfinale und Finale vor exklusiver Übertragung im Bezahlfernsehen geschützt.