Neuer Gesetzentwurf vorgelegt Regierung will freies WLAN ausbauen

Stand: 12.03.2015 12:31 Uhr

Anders als im Ausland sind freie WLAN-Zugänge in Cafés und öffentlichen Einrichtungen in Deutschland bislang noch Mangelware. Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung will die rechtlichen Regeln verbessern. Doch Privatleute lässt sie außen vor.

Die Bundesregierung will den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze in den Städten vorantreiben. Dabei will sie den Anbietern solcher Internetzugänge mehr Rechtssicherheit verschaffen. Nach monatelanger Debatte verständigte sich die Regierung auf einen Gesetzentwurf, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Bislang gilt Deutschland bei der Versorgung mit sogenannten Hotspots in Hotels, Restaurants, Cafés oder in öffentlichen Gebäuden im Vergleich zu anderen Staaten als rückständig. Anders als bisher sollen Anbieter von WLAN-Netzen künftig nicht mehr für Handlungen ihrer Kunden in Haftung genommen werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben, etwa durch "anerkannte Verschlüsselungsverfahren". Cafébesitzern oder Hoteliers drohen bisher teure Abmahnungen, falls Nutzer über den angebotenen Internetzugang gegen Gesetze verstoßen - also etwa, wenn sie illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen.

Regierung hofft auf Schubeffekt durch Neuregelung

Zusätzlich soll das Funknetz nur Nutzern zur Verfügung gestellt werden dürfen, die erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dies kann etwa durch das Setzen eines Häkchens auf der Startseite geschehen.

Eine Registrierung der Kunden mit Namen soll bei geschäftsmäßigen Anbietern nicht erforderlich sein. "Dies wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben", hofft der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

"Deutschland verharrt weiter in digitaler Steinzeit"

Für Privatleute oder Vereine wie die Freifunker, die offene WLAN-Zugänge verbreiten wollen, sieht das neue Gesetz allerdings weiterhin keine Erleichterungen vor. "Private WLAN-Anbieter müssen ihre Nutzer zusätzlich namentlich kennen - das gilt beispielsweise für Familienmitglieder oder Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft", so das Ministerium.

Aus diesem Grund stieß die Initiative der Regierung beim Netzverein Digitale Gesellschaft auf scharfe Kritik: "Mit dem Regierungsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verharrt Deutschland in der digitalen Steinzeit", erklärte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins. Der Netzverein hatte einen eigenen Vorschlag für ein Gesetz gemacht, den die Opposition unterstützt. Die Bundesregierung baue "unüberwindbare Hürden für private Betreiber auf, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten", erklärte Geschäftsführer Sander. Das behindere Online-Wirtschaft, Tourismus und Zivilgesellschaft.

Auch die Experten von netzpolitik.org bemängeln, dass mit der Neuregelung so hohe Hürden gesetzt würden, dass künftig möglicherweise noch weniger offene WLANs durch Privatpersonen geführt werden könnten.