Fiebersaft, Fieberthermometer, Taschentücher und eine Tasse am Bett eines Kindes

Vorstoß von Lauterbach Telefonische Kinderkrankschreibung ab nächster Woche

Stand: 14.12.2023 14:41 Uhr

Wer sein krankes Kind daheim betreuen muss, soll die Krankschreibung dafür künftig telefonisch beantragen können. Nach diesem Vorstoß von Gesundheitsminister Lauterbach soll die Regelung bereits ab dem 18. Dezember gelten.

Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, bald auch telefonisch und ohne Praxisbesuch bekommen. Möglich sein soll dies ab 18. Dezember, wie aus Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hervorgeht.

Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld laut GKV für maximal fünf Tage ausgestellt werden können - wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen. "Das wird Eltern und Arztpraxen merklich entlasten", sagte ein GKV-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa.

Telefonische Krankschreibung als Vorbild

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die KBV und die Kassen zuvor gebeten, eine solche Regelung zu treffen. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen, wenn Patienten in Praxen bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte kürzlich eine Dauerregelung nach Vorbild einer Corona-Sonderregelung beschlossen.

Lauterbach hatte in einem Schreiben an die KBV und die Kassen erläutert, die telefonische Krankschreibung solle nicht nur in den Fällen Patienten und Praxen entlasten, in denen Versicherte selbst erkrankt und arbeitsunfähig sind - sondern auch dann, wenn Kinder erkrankt sind und Eltern zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein ärztliches Zeugnis benötigen.

Vermeidung von Infektionen im Wartezimmer

"Die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern von Arztpraxen", schreibt Lauterbach.

Bereits im Oktober hatte der Gesundheitsminister Erleichterungen für die Pflege kranker Kinder zu Hause angekündigt. Der "Bild am Sonntag" sagte er damals, Eltern sollten nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, für ein Attest zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen. "Das ist unsinnige Bürokratie und belastet Mütter und Väter. Wir können den Eltern da vertrauen."

Philip Brost, ARD Berlin, tagesschau, 14.12.2023 06:49 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 14. Dezember 2023 um 14:30 Uhr.