Einstellung im Berufungsverfahren gegen Andreas S.

Vorwurf der Jagdwilderei: Verfahren gegen Polizistenmörder eingestellt

Thomas Gerber   30.04.2024 | 14:49 Uhr

Die noch anhängigen Strafverfahren gegen den rechtskräftig verurteilten Polizistenmörder von Kusel, Andreas S., sind eingestellt worden. Dem 40-Jährigen waren zusätzlich noch Jagdwilderei, versuchte gefährliche Körperverletzung sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen worden.

Im März vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Neunkirchen den verurteilten Mörder Andreas S. im Prozess um Jagdwilderei freigesprochen. Es war ein klassischer Freispruch nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Das Gericht sah zu viele Unsicherheiten, die eine Verurteilung nicht möglich machten.

Die Staatsanwaltschaft aber sah es ganz anders, hatte zwei Jahre und zwei Monate für Andreas S. gefordert, zeigte sich nach dem Freispruch regelrecht erzürnt und legte Berufung ein. Am Dienstag ist der Fall nun neu aufgerollt worden.

Polizistenmörder wegen Wilderei erneut vor Gericht
Audio [SR 3, (c) SR 3 Thomas Gerber, 30.04.2024, Länge: 00:57 Min.]
Polizistenmörder wegen Wilderei erneut vor Gericht
Heute beginnt die Berufungshauptverhandlung gegen den verurteilten Polizistenmörder Andreas S. In der Verhandlung geht es um einen Zwischenfall aus dem Jahr 2017 bei Spiesen-Elversberg. SR 3-Reporter Thomas Gerber mit Einzelheiten.

Weiteres Urteil fiele nicht mehr ins Gewicht

Nach der Vernehmung des Hauptbelastungszeugen und einem Hinweis des Gerichts stimmte die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens dann doch zu. Angesichts der bereits verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe plus besonderen Schwere der Schuld würde ein weiteres Urteil gegen S. nicht mehr ins Gewicht fallen.

Denn klar war: Das Landgericht würde den 40-Jährigen zusätzlich zum Doppelmord von Kusel allenfalls noch wegen Wilderei verurteilen. Die Vorwürfe versuchte Körperverletzung und Eingriff in den Straßenverkehr waren nach der ersten Zeugenvernehmung so gut wie vom Tisch und schienen nicht belegbar.

Polizistenmörder S. bestritt Vorwürfe

S. selbst gab sich am Dienstag vor dem Landgericht äußerst selbstbewusst. Er bestritt den Vorwurf, wonach er 2017 des nachts beim Wildern auf frischer Tat ertappt worden sei und einen Zeugen beinahe über den Haufen gefahren habe. Zur mutmaßlichen Tatzeit sei er andernorts auf der Jagd gewesen.

Am Ende des Tages stand die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten trägt die Landeskasse.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 30.04.2024 berichtet.


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