Auf einem Kalender ist der Schriftzug «Bildungsurlaub» zu sehen.

Saarland Künftig fünf Tage bezahlter "Bildungsurlaub" im Saarland

Stand: 24.04.2024 16:59 Uhr

Beschäftigte im Saarland haben künftig Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr, ohne dafür zusätzlich Erholungsurlaub nehmen zu müssen. Das gilt auch für Fortbildungen im Ehrenamt. Bisher bilden sich aber überhaupt nur wenige Beschäftigte im Saarland weiter.

Thomas Braun mit Informationen von Aaron Klein

Mit den Stimmen der SPD-Fraktion hat der Saarländische Landtag am Mittwoch Änderungen am saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen. Weiterbildung dürfe nicht nach der Ausbildung oder dem Studium enden, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Timo Ahr.

Ahr betonte, dass die neue Regelung nicht nur für berufliche, sondern auch für politische Weiterbildung und für Bildungsveranstaltungen im Rahmen eines Ehrenamtes gilt. Wirtschaftsminister Jürgen Barke (SPD) sagte, das Saarland müsse wegen des Fachkräftemangels wettbewerbsfähig bleiben.

CDU kritisierte weitere Belastung der Saar-Wirtschaft

Die CDU- und die AfD-Fraktion stimmten gegen den Gesetzentwurf. Die CDU-Abgeordnete Ute Mücklich-Heinrich sprach von einer weiteren Belastung für den Wirtschaftsstandort Saarland. Lebenslanges Lernen würde zwar immer wichtiger und man sei auch für die Stärkung des Ehrenamts, dies solle aber nicht der Arbeitgeber bezahlen.

Freistellung auch für Online-Fortbildungen

Der neue Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub gilt in Zukunft schon nach sechs Monaten im Betrieb, nicht wie bisher nach einem Jahr. Bisher hatten Arbeitnehmer nur Anspruch auf mehr als zwei Tage Bildungsurlaub, wenn sie dafür auch eigenen Erholungsurlaub eingebracht hatten.

Weiterbildungsveranstaltungen, für die sich die Beschäftigten freistellen lassen, müssen mindestens sechs Unterrichtsstunden umfassen - können aber mit einem entsprechenden didaktischen Konzept auch online stattfinden.

Nur wenige Beschäftigte bilden sich weiter

Die Arbeitskammer hatte das Gesetz bereits im Vorfeld begrüßt - von besonderer Bedeutung sei insbesondere, dass man sich auch Fortbildungen im Ehrenamt freistellen lassen könne. "Für das Vereinsland Saarland ist das ein echter Mehrwert", sagte der Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer, Jörg Caspar.

Eine Befragung der Arbeitskammer im vergangenen Jahr hatte aber auch gezeigt, dass fast zwei Drittel der Beschäftigten in den vergangenen beiden Jahren an gar keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen hatte.

Über dieses Thema berichtet auch der aktuelle bericht am 24.04.2024 im SR Fernsehen.

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