Nahaufnahme einer Justitia als Symbolbild (Foto: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie)

Freispruch im Prozess gegen Mettlacher Pflegeeltern

Barbara Spitzer   30.04.2024 | 19:41 Uhr

Das Landgericht Saarbrücken hat ein Ehepaar aus Mettlach vom Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen freigesprochen. Frühere Pflegekinder hatten dem Paar vorgeworfen, sie gequält und misshandelt zu haben. Der Mann sollte zudem ein Mädchen sexuell missbraucht haben.

Der Prozess gegen ein Pflegeelternpaar aus Mettlach wegen angeblicher Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Pflegekindern ist am Dienstag mit einem Freispruch zu Ende gegangen.

Die Aussagen der vier Pflegekinder zu den Vorwürfen der Anklage seien nicht glaubhaft gewesen, so das Landgericht. Sie seien geprägt von einer Vielzahl von Widersprüchen und medizinischen Unplausibiliäten.

Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Freispruch beantragt. Verteidiger Jens Schmidt sagte dem SR: "Die Hauptverhandlung hat ergeben, dass zahlreiche Vorwürfe objektiv betrachtet so nicht stattgefunden haben können." Man habe einen Rechtsmediziner gehört. Ein Großteil der Vorwürfe könne so nicht passiert sein.

Nebenklage spricht von bitterer Entscheidung

Die Nebenklage hatte keinen Strafantrag gestellt, sprach aber von einer bitteren Entscheidung.

Die Rechtsanwältin der Nebenklage, Ursula Trappe, sagte dem SR: "Es ist für diese Mandanten schwer zu akzeptieren, weil durch diese Erlebnisse ihr Umfeld kaputt gegangen ist. Was sie durchgemacht haben, prägt ihr Berufsleben."

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräfig.

Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 30.04.2024 berichtet.


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