
Geldauflage verhängt Meineid-Verfahren gegen Woelki eingestellt
Lange haben die Ermittlungen gedauert. Nun teilt die Kölner Staatsanwaltschaft mit, dass es Entscheidungen gibt. Es geht um drei Fälle. Woelki muss 26.000 Euro zahlen.
Im Zentrum steht die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Kölner Erzbistum und das Verhalten des Kardinals. Woelki stand im Verdacht, mehrfach nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Im Sommer 2023 führte das zu Durchsuchungen verschiedener Bistumsräume, bei denen Ermittler auch Datenträger und Woelkis Handy sicherstellten.
Drei konkrete Fälle untersucht
In einem Fall konnte der Staatsanwaltschaft zufolge kein Falschaussagen-Nachweis erbracht werden – auch, weil eine Zeugin frühere Vorwürfe nicht bestätigte.
Anders in zwei weiteren Fällen: Hier ging es darum, seit wann Woelki von Missbrauchsvorwürfen innerhalb der Kirche wusste. Ermittlungen ergaben, dass er nicht erst 2022, sondern bereits 2019 über einen schweren Fall sexualisierter Gewalt informiert war – belegt durch Chat-Protokolle. In einem anderen Fall war er laut Staatsanwaltschaft sogar schon 2010 unterrichtet, stritt dies jedoch bis 2023 ab.
Fahrlässigkeit statt Vorsatz
In einem der Fälle hatte Woelki nach eigenen Angaben einen Brief mit der Zusammenfassung von Missbrauchsvorwürfen zwar unterschrieben, aber nicht gelesen. Diese Behauptung wurde laut Staatsanwaltschaft „aufgrund zahlreicher Indizien widerlegt.“
Härtere juristische Konsequenzen bleiben Woelki erspart, weil die Ermittler keinen Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit erkannten. Außerdem spielt eine Rolle, dass der inzwischen 68-Jährige bislang strafrechtlich nicht auffällig war und das Verfahren für ihn mit erheblichen Belastungen verbunden war – auch wegen der intensiven medialen Berichterstattung.
Erzbistum betont Unschuld
Das Kölner Erzbistum erklärte nach der Entscheidung, „Kardinal Woelki ist und bleibt unschuldig.“ Zudem hieß es, Woelki akzeptiere die Beendigung des Verfahrens mit der Geldauflage und verzichte darauf, die Vorwürfe vor Gericht klären zu lassen.
26.000 Euro für gemeinnützigen Zweck
Die Geldauflage von 26.000 Euro entspricht laut Erzbistum zwei Monatsgehältern des Kardinals. Das Geld soll an eine gemeinnützige Organisation fließen – ausdrücklich keine kirchliche Einrichtung, wie die Staatsanwaltschaft betont.
Woelki derzeit in Rom
Der Kardinal befindet sich aktuell in Rom, wo er ab Mittwoch an der Papstwahl teilnehmen wird.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Köln
- Stellungnahme des Erzbistums Köln
Über dieses Thema berichten wir am 06.05.2025 auch im Fernsehen: WDR Lokalzeit aus Köln, 19.30 Uhr.
Hinweis: In einer vorherigen Version des Textes wurde das Wort Geldstrafe verwendet. Das ist nicht richtig. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.