Bremens Bausenatorin Ünsal begrüßt Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Nachnamen von fünf Mietparteien stehen am Klingelschild einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

Bremens Bausenatorin Ünsal begrüßt Verlängerung der Mietpreisbremse

Bild: dpa | Andrea Warnecke

Der Bund hat entschieden, die Regelung bis 2029 zu verlängern. Bei Neuvermietungen darf die Miete dann höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen.

Die Mietpreisbremse sei ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Wohnraum auch weiterhin bezahlbar bleibe, teilte Özlem Unsal (SPD) mit. Das sei vor allem für Haushalte mit niedrigerem Einkommen wichtig. Wo sie gilt, sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Die Regelung gilt in Bremen, aber nicht in Bremerhaven. Eingeführt wurde sie 2015, ursprünglich sollte sie Ende 2025 auslaufen. Um das zu verhindern, hatte die Bundesregierung am Mittwoch eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen. Bremen und andere Bundesländer hatten sich laut dem Bremer Bauressort dafür eingesetzt.

Eigentümerverband will gegen Verlängerung klagen

Der Eigentümerverband Haus und Grund hat bereits angekündigt, gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke sagte der "Bild"-Zeitung: "Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war. Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch."

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Quellen: buten un binnen und dpa.

Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 11. April 2024, 12 Uhr