Geldscheine

Baden-Württemberg Gutachten: BW-Finanzpolitik während Pandemie war teilweise rechtswidrig

Stand: 18.04.2024 15:09 Uhr

Corona-Kredite hätten nicht auf Folgejahre übertragen werden dürfen. Auf zukünftige Haushalte werde sich das Gutachten aber nicht auswirken, teilte das BW-Finanzministerium mit.

Die Haushaltspraxis des Landes in der Corona-Zeit war in Teilen nicht zulässig. Das geht aus einem neuen Gutachten hervor, wie das baden-württembergische Finanzministerium am Donnerstag mitteilte.

Im letzten Jahr musste sich bereits die Ampel-Koalition im Bund für ihre Verwendung von Corona-Krediten verantworten. Die Koalition hatte nicht genutzte Corona-Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds verschoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies für grundgesetzwidrig erklärt, weshalb die Bundesregierung nun Milliardenlöcher stopfen muss.

Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) ließ daraufhin auch den Umgang des Landes mit Corona-Krediten prüfen. Das Ergebnis: Die 2020 und 2021 vom Land aufgenommenen Notlagenkredite waren zwar im Gegensatz zum Bund in Höhe und Verwendung zulässig - allerdings hätten die Gelder nicht auf die Folgejahre übertragen werden dürfen.

Gutachten: Notlagenkredite müssen im Bezugsjahr verwendet werden

In Baden-Württemberg gilt seit 2020 die Schuldenbremse. Sie verpflichtet dazu, neue Schulden nur noch bis zu einer bestimmten Höhe zu machen und in absehbarer Zeit zurückzuzahlen. Für Notlagen wie Naturkatastrophen können jedoch Ausnahmen gemacht werden.

Die milliardenschweren Kredite, die das Land in den Jahren 2020 und 2021 aufgenommen hat, waren in ihrer Höhe und Verwendung laut dem Gutachten zulässig. Allerdings waren sie zum jeweiligen Jahresende noch nicht aufgebraucht und wurden auf das jeweilige Folgejahr übertragen. Dies sei dagegen im Lichte des Verfassungsgerichtsurteils nicht zulässig gewesen, stellt der Gutachter fest. Stattdessen hätte das Land 2022 erneut die Notlage erklären müssen.

Keine Auswirkungen auf künftige Haushalte

"Wir wollten mit dem Rechtsgutachten rechtliche Klarheit für die künftige Haushaltspraxis im Land", sagte Bayaz. Einen konkreten Handlungsbedarf gebe es jedoch aktuell nicht, da die Haushaltsjahre bereits abgeschlossen seien. Das Ministerium schreibt, der unzulässige Übertrag nicht genutzter Notkredite habe keinerlei Auswirkungen auf künftige Haushalte oder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das Land hatte in der Pandemie mehr als acht Milliarden Euro Corona-Kredite aufgenommen.

Sendung am Do., 18.4.2024 13:30 Uhr, SWR1 Radionachrichten BW

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