Frau in Karlsruhe stirbt durch heruntergefallene Gaskartusche

Baden-Württemberg Frau stirbt durch Gaskartusche: Stadt Karlsruhe hatte Kontakt zur Familie des Tatverdächtigen

Stand: 18.04.2024 11:16 Uhr

Ein 13-Jähriger wird verdächtigt, eine Seniorin mit einer Gaskartusche tödlich verletzt zu haben. Die Stadt Karlsruhe stand nach eigenen Angaben schon vorher mit der Familie in Kontakt.

Die städtische Sozial- und Jugendbehörde in Karlsruhe stand nach Aussage der Stadt bereits mit der Familie des 13-Jährigen Verdächtigen in Kontakt, der eine Seniorin mit einer Lachgaskartusche tödlich verletzt haben soll. Der Junge hat nach Angaben der Ermittlungsbehörden den Gegenstand aus dem 14. Stock eines Hochhauses geworfen.

Die Kartusche ist nach Angaben der Polizei rund 1.400 Gramm schwer und etwa 30 Zentimeter lang. Aus so großer Höhe erreiche auch ein kleinerer Gegenstand eine beträchtliche Geschwindigkeit. Ob die Kartusche gezielt auf die 75-Jährige geworfen wurde, müsse noch geklärt werden.

Tödlicher Vorfall mit Gaskartusche: 13-Jähriger aus Karlsruhe ist strafunmündig

Nach Angaben der Polizei hat sich am Montag ein 15-jähriges Mädchen als Zeugin bei der Polizei gemeldet. Das Mädchen, der 13-jährige Junge und ein weiterer 15-jähriger Jugendlicher hätten sich am Samstagabend im 14. Stock in einem "balkonähnlichen Gebäudebereich" im Hochhaus aufgehalten. Dort haben sie laut Polizei gemeinsam Lachgas konsumiert.

Der 13-Jährige ist wegen seines Alters strafunmündig und kann nicht strafrechtlich belangt werden. Er sei zur Prüfung weiterer Maßnahmen durch das Jugendamt in die stationäre Obhut des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe übergeben worden, so die Stadt. Eine weitere Fremdgefährdung sei damit ausgeschlossen.

Aktuell wird laut Polizei nur gegen den 13-Jährigen als Tatverantwortlichen ermittelt. Die beiden 15-Jährigen würden als Zeugen geführt.

Michael-Matthias Nordhardt aus der SWR-Rechtsredaktion erklärt, warum Kinder nicht strafmündig sind:

Stadt möchte sich zu laufenden Ermittlungen nicht weiter äußern

Die Stadt Karlsruhe möchte zu den laufenden Ermittlungen keine weitere Stellungnahme abgeben. Um die Persönlichkeitsrechte des 13-Jährigen zu wahren, könne auch nicht auf konkrete Hintergrundinformationen zur betroffenen Person eingegangen werden.

"Die Frage, wie es mit dem 13-jährigen Jungen weitergeht, lässt sich nur im Kontext intensiver Kontakte mit allen Beteiligten (auch der Eltern) beantworten." Ziel sei es, geeignete sozial-pädagogische Maßnahmen und Möglichkeiten der Umsetzung festzulegen, erklärte eine Sprecherin der Stadt.

Was ist Lachgas?

Distickstoffmonoxid, besser bekannt als Lachgas, hat eine kurzfristig entspannende und euphorisierende Wirkung und wird in der Medizin als Narkosemittel eingesetzt. Lachgas wird aber auch in Luftballons oder Sprühsahnebehältern verwendet und ist deshalb online und im Supermarkt leicht erhältlich. Der Besitz und Konsum von Lachgas ist in Deutschland legal. Laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht steigt der Konsum in Europa seit einigen Jahren bemerkbar an. Die einfache Verfügbarkeit und der verhältnismäßig geringe Preis mache Lachgas zu einer beliebten Freizeitdroge. 

Hochhaus in Karlsruhe: 75-Jährige wurde von Gaskartusche am Kopf getroffen

Die 75-Jährige wurde von der herabfallenden Lachgasgartusche aus Metall am Kopf getroffen. Nach Angaben der Polizei hat sich die Stelle, wo die Seniorin getroffen wurde, etwa 20 Meter vom Eingang des Hochhauses befunden. Trotz Reanimierungsversuchen durch Rettungskräfte starb sie noch vor Ort. Die Polizei war mit einem größeren Aufgebot im Einsatz.

Sendung am Di., 16.4.2024 18:00 Uhr, SWR4 am Abend, SWR4

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