Fragen und Antworten

Fall Netzpolitik.org Warum Range ermittelt - und wie es weitergeht

Stand: 07.08.2015 08:18 Uhr

Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats sind ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit. Rein formaljuristisch lag ein Anfangsverdacht vor. Warum ist das so? Wieso ruht das Verfahren keineswegs? Und welches Gutachten wird letztlich entscheidend sein?

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Wann nimmt der Generalbundesanwalt Ermittlungen auf?

Der Generalbundesanwalt (GBA) beziehungsweise seine Behörde übernimmt das Amt des Staatsanwalts in Staatsschutz-Strafsachen, also in Fragen, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße berühren. Was die Aufnahme von Ermittlungen angeht, so gelten auch für den GBA die Vorschriften der Strafprozessordnung und damit auch das sogenannte Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Ermittlungen aufgenommen werden müssen, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Liegen also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine bestimmte Straftat vor, müssen Ermittlungen aufgenommen werden.

In gewissem Maße sind vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aber Vorermittlungen zur Klärung gewisser Punkte zulässig. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet keinesfalls, dass am Ende der Ermittlungen eine Anklage oder gar eine Verurteilung stehen. Ein Ermittlungsverfahren kann auch jederzeit wieder eingestellt werden.

Musste Harald Range in Sachen Netzpolitik.org ermitteln?

Generalbundesanwalt Harald Range sagt, dass er hier ermitteln musste. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anzeige erstattet. Etwas später hatte es zudem ein ausführliches Gutachten vorgelegt, das zu dem Schluss kam, dass ein Staatsgeheimnis vorgelegen habe. Die Folge, so die Bundesanwaltschaft: Der Anfangsverdacht des Landesverrats lag vor.

Die Bundesanwaltschaft ist im Übrigen auch nur dann zuständig, wenn es um Landesverrat geht. Bei einer Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen hingegen nicht. Und: Das Veröffentlichen von Dienstgeheimnissen ist auch für Journalisten straffrei. Auch deshalb ist die Frage des Vorliegens von Staatsgeheimnissen so entscheidend. Durch das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz habe man aber nicht leugnen können, dass es zumindest den Anfangsverdacht dafür gibt, begründet die Bundesanwaltschaft ihr Vorgehen.

Rein formaljuristisch kann man also sicher sagen: Ein Anfangsverdacht konnte hier bejaht werden. Dennoch kann man sich fragen, ob es nicht möglich gewesen wäre, das externe Gutachten noch im Rahmen eines Prüfvorgangs einzuholen. Also erst die juristisch entscheidende Vorfrage klären und dann möglicherweise ermitteln. Gerade im Hinblick auf die Praxis des Generalbundesanwalts in Sachen NSA, wo der Chefermittler in Sachen Spionage wiederholt keinen Anfangsverdacht bezüglich des massenhaften Ausspähens deutscher Bürger gesehen hatte, sondern es - bis auf den Fall des Handys der Kanzlerin - immer beim Prüfverfahren belassen hatte, kann man dies kritisch hinterfragen.

Möglicherweise hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren aber auch eingeleitet, weil man befürchtete, die Sache könnte sonst verjähren. Es gelten nämlich kurze Verjährungsfristen. Die Mitteilung an die "Beschuldigten", dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, unterbricht die Verjährung.

Welche Stellung hat der Generalbundesanwalt?

Der Generalbundesanwalt hat eine Sonderstellung. Er ist so genannter politischer Beamter und muss sich nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen bei der Erfüllung seiner Aufgaben in Übereinstimmung mit den für ihn relevanten kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Bundesregierung bewegen. Der Generalbundesanwalt kann aufgrund seiner Sonderstellung auch ohne nähere Begründung in den Ruhestand versetzt werden. Das Bundesjustizministerium ist die dienstvorgesetzte Behörde der Bundesanwaltschaft. Sie kann auch Weisungen erteilen.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte am Freitag Zweifel am Vorwurf des Landesverrats geäußert, von Weisungen aber abgesehen. Man werde aber "zeitnah eine eigene Einschätzung" zu den Rechtsfragen übermitteln. Mit diesem "Quasi-Gutachten" des Justizministeriums wird zum Ende der Woche gerechnet.

Es heißt, das Ermittlungsverfahren würde jetzt "ruhen". Was hat es damit auf sich?

Am Freitag meldete zunächst die FAZ, das Ermittlungsverfahren würde jetzt "ruhen". Sofort war von einem Zurückrudern des Generalbundesanwalts die Rede. Hatte er auf die massive Kritik reagiert? Auch Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte, er begrüße, dass die Ermittlungen vorerst ruhen würden.

Ein "Ruhenlassen" eines Ermittlungsverfahrens gibt es offiziell nicht in der Strafprozessordnung. Es liegt im Ermessen der ermittelnden Behörde, welche Ermittlungsmaßnahmen wann ergriffen werden. Die Sprecherin der Bundesanwaltschaft hatte schon am Donnerstag, als das Ermittlungsverfahren bekannt wurde, dargelegt, dass man ein externes Gutachten in Auftrag gegeben habe zur Frage, ob es überhaupt um Staatsgeheimnisse gehe. Dieses Gutachten wolle man erst abwarten, hieß es schon da. Generalbundesanwalt Range betonte dann in einer Pressemitteilung vom Sonntag noch einmal, dass er bereits bei der Einleitung des Verfahrens am 13. Mai 2015 mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit angewiesen habe, keine Maßnahmen gegen die Journalisten zu ergreifen, bis das Ergebnis des Gutachtens vorliege.

Es handelte sich also keinesfalls um ein Zurückrudern des Generalbundesanwalts am Freitag. Das Ermittlungsverfahren läuft auch weiter, denn das in Auftrag gegebene Gutachten ist eine Maßnahme in diesem Ermittlungsverfahren.

Das Justizministerium hat ein hausinternes Gutachten angekündigt. Welche Bedeutung hat das?

Am Freitag hat Justizminister Heiko Maas angekündigt, dass sein Ministerium dem Generalbundesanwalt eine eigene Einschätzung zu den rechtlichen Fragen übermitteln wird. Dieses "Quasi-Gutachten" soll wohl bis zum Donnerstag vorliegen. Maas hat aber bereits vor Erstellung dieser Einschätzung seine massiven Zweifel geäußert an dem Vorliegen eines Staatsgeheimnisses und den weiteren Tatbeständen des Landesverrats. Wenn das "Quasi-Gutachten" eben zu diesem Ergebnis kommt, wird das wohl bindend sein für Range, so dass mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen ist.

Das externe Gutachten, das die Bundesanwaltschaft in Auftrag gegeben hat, würde die Karlsruher Behörde dann wohl gar nicht mehr abwarten. Fragen könnte man sich, warum das Bundesjustizministerium nicht schon viel früher genau diese Fragen geklärt hat.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau um 20:00 Uhr.