Eine Mutter hält ihr Kind an der Hand.
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Neue Regelung ab April Was beim Elterngeld jetzt gilt

Stand: 01.04.2024 03:56 Uhr

Die Hürden für das Elterngeld werden höher. Besserverdiener erhalten kein Elterngeld mehr. Und auch der parallele Bezug von Elterngeld wird eingeschränkt, denn die Bundesregierung muss sparen. Ein Überblick.

Von Sarah Beham, ARD Berlin

Hitzige Debatten über Gleichstellung, Online-Petitionen und ein Streit zwischen Grünen und FDP auf offener Bühne - all das hat die geplante Kürzung beim Elterngeld im vergangenen Jahr ausgelöst.

Der Hintergrund: Die Bundesregierung muss sparen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte alle Minister aufgefordert, in ihren Häusern zu kürzen - bis auf das Verteidigungsministerium. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hat sich für Kürzungen beim Elterngeld entschieden. Denn das ist der größte Posten in ihrem Etat.

Somit gelten ab jetzt neue Regeln: Der Kreis der Elterngeld-Empfänger soll kleiner werden - aber in schwächerer Form, als ursprünglich geplant. Dennoch gilt: Besserverdiener erhalten kein Elterngeld mehr. Mit den Änderungen rechnet das Familienministerium ab 2026 damit, jährlich 250 Millionen Euro einzusparen.

Was ändert sich beim Elterngeld?

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt: Eltern, deren Kinder ab 1. April 2024 geboren werden, dürfen gemeinsam nur noch maximal 200.000 Euro pro Jahr verdienen, um Elterngeld zu erhalten. Bisher lag die Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro. Dasselbe gilt auch für Alleinerziehende - ihre Einkommensgrenze lag bisher bei 250.000 Euro.

Das Bundesfamilienministerium rechnet damit, dass im Jahr 2024 rund 7.000 Paare von der Absenkung der Einkommensgrenze betroffen sind, was etwa 0,5 Prozent entspricht.

Ab 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze nochmals für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen: auf 175.000 Euro. Wenn die Grenze überschritten wird, besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld. Nach internen Schätzungen geht das Ministerium davon aus, dass bei diesem Schritt eine "nur geringe Zahl von Alleinerziehenden von der Absenkung der Einkommensgrenze betroffen" sei.

Was ändert sich beim parallelen Bezug von Elterngeld?

Ab 1. April 2024 können Eltern nicht mehr so lange gemeinsam zu Hause bleiben und gleichzeitig Elterngeld beziehen: Es bleibt zwar bei den bisherigen 14 Monaten Standard-Elterngeld, ab April ist es aber nur noch möglich, einen Monat davon gleichzeitig mit dem Partner zu Hause zu bleiben und Elterngeld zu beziehen - und das auch nur im ersten Lebensjahr des Kindes. Ausnahmen soll es bei Mehrlings- oder Frühchen-Geburten sowie Kindern mit Behinderung geben.

Wie kommen die Änderungen bei Betroffenen an?

Das Bundesfamilienministerium hat eine repräsentative Online-Umfrage zu den Änderungen in Auftrag gegeben. Demnach halten knapp zwei Drittel der 1.057 Befragten die Absenkung der Einkommensgrenze für richtig oder eher richtig. Wie es heißt, finden selbst unter potenziell betroffenen Gruppen wie Familien oder Menschen unter 40 Jahren mehr Menschen die Absenkung richtig als falsch.

Ein anderes Bild zeigt sich beim veränderten gleichzeitigen Bezug von Elterngeld: Zwar finden 45 Prozent der Befragten die Änderung richtig. Fast ein Drittel gibt jedoch an, es nicht beurteilen zu können und macht damit eine relativ große Unsicherheit deutlich.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche finanzielle Leistung: Es soll Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihre Kinder nach der Geburt zu nehmen. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und dem Wegfall von Einkommen danach.

Eltern mit höheren Einkommen erhalten bis zu 65 Prozent ihres vorherigen Einkommens, Eltern mit niedrigerem Einkommen können bis zu 100 Prozent erhalten. Die Höhe des Elterngeldes variiert somit. Jedoch gilt: Man kann mindestens 300 Euro monatlich und maximal 1.800 Euro pro Monat erhalten.

Wie viele Menschen erhalten Elterngeld?

Wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, haben im vergangenen Jahr 1,8 Millionen Menschen in Deutschland Elterngeld beantragt. Das sind weniger als im Jahr zuvor - ein Rückgang von 4,3 Prozent. Von den 1,8 Millionen Beziehern waren 1,3 Millionen Frauen.

Wie erhält man Elterngeld?

Elterngeld muss beantragt werden. In einigen Bundesländern ist das auch online über ElterngeldDigital möglich. Mit dem digitalen Elterngeldrechner können Mütter und Väter ihren Anspruch berechnen lassen.

Sarah Beham, ARD Berlin, tagesschau, 31.03.2024 07:48 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 01. April 2024 um 09:00 Uhr.