Aktenordner in einem Regal

Haushaltsplanung Weniger Geld für die Digitalisierung der Behörden

Stand: 02.08.2023 17:27 Uhr

Die Ampelkoalition ist angetreten, die Digitalisierung der Verwaltung nach vorne zu bringen. Für das kommende Jahr ist dafür aber nur noch ein Bruchteil der finanziellen Mittel vorgesehen.

Die Bundesregierung will im kommenden Jahr deutlich weniger für die Digitalisierung der Verwaltung ausgeben. Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung werde das für diesen Bereich zuständige Bundesinnenministerium nur noch einen Bruchteil der finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, die es jetzt ausgibt.

Für die Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen sind demnach für das kommende Jahr 3,3 Millionen Euro verbucht - verglichen mit 377 Millionen Euro in diesem Jahr. Darüber berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Das Bundesinnenministerium bestätigte dem ARD-Hauptstadtstudio die Zahlen.

Digitalministerium: Finanzierung für "Hebelprojekte" gesichert

Dem "FAZ"-Bericht zufolge betreffen die Kürzungen vor allem Verwaltungsdienstleistungen, die nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) schon Ende 2022 hätten digitalisiert werden sollen. Gespart werden solle außerdem an dem Projekt "Digitale Identitäten", das darauf zielt, wie sich Bürger im Netz rechtssicher ausweisen können.

Es gilt als Schlüssel für viele Dienstleistungen nicht nur des Staates, sondern auch der Wirtschaft, etwa von Banken oder Telekommunikationsanbietern. Innerhalb der Digitalstrategie des Bundes gilt es als Leuchtturmprojekt, das bis 2025 verwirklicht werden soll. 

Ein Sprecher des Bundesdigitalministerium sagte: "Wir werden im kommenden Haushalt kein Finanzproblem bei der Digitalisierung haben. Für die zentralen Hebelprojekte der Digitalstrategie ist die Finanzierung gesichert."

"Ausgabenreste" aus zurückliegenden Jahren

Das Bundesinnenministerium bestätigte zudem eine Kürzung der Mittel zur Registermodernisierung von 83 Millionen (2023) auf 70 Millionen (2024), erklärte dazu aber: "Der Rückgang der Ansätze erklärt sich auch hier durch die in den letzten Jahren gesondert zur Verfügung gestellten Mittel zur Umsetzung des OZG, insbesondere im Rahmen des Konjunkturpakets während der Covid 19-Pandemie. Die zu Verfügungstellung der Mittel war immer zeitlich begrenzt."

Laut Innenministerium gebe es "Ausgabenreste" aus den zurückliegenden Haushaltsjahren, mit denen die Digitalisierung vorangetrieben werden könne.

Schleswig-Holstein zieht Konsequenzen

Dem Bericht der "FAZ" nach soll Schleswig-Holstein schon Konsequenzen gezogen haben. Das Land kündigte demnach die Vereinbarungen mit dem Bund über die Erstellung mehrerer OZG-Projekte zum Beispiel zum Wohngeld. "Durch die unmissverständliche Absage des Bundes, sich weiterhin finanziell an der Umsetzung des OZG zu beteiligen, hat der Bund der Vereinbarung eine wesentliche Geschäftsgrundlage entzogen", sagte der Chef der Kieler Staatskanzlei, Dirk Schrödter, der "FAZ".

Deshalb bestehe für Schleswig-Holstein keine Notwendigkeit, die eigenen Verpflichtungen aufrechtzuerhalten.